Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf wurde insbesondere die Regelung zur sogenannten kollektiven Anlage angepasst: Förderbeträge für Kinder, für die zunächst kein Frühstartrenten-Depot eröffnet wurde, sollen künftig bis zum 35. Lebensjahr in ein individuelles Altersvorsorgedepot übertragen werden können. Ursprünglich war hierfür eine Frist bis zum 25. Lebensjahr vorgesehen.
Unverändert vorgesehen sind unter anderem:
- eine staatliche Förderung von 10 Euro monatlich,
- ein Kostendeckel von 1 Prozent für Standardprodukte,
- keine Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wer profitiert von der Frühstartrente?
Nach dem vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Gesetzentwurf sollen Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 förderberechtigt sein. Geplant ist, zunächst den Jahrgang 2020 einzubeziehen. In den darauffolgenden Jahren sollen jeweils die Kinder hinzukommen, die dann ihr 6. Lebensjahr vollenden. Kinder, die zum Startzeitpunkt bereits älter als sechs Jahre sind und vor 2020 geboren wurden, würden nach dem derzeitigen Entwurfsstand somit nicht von der Förderung erfasst werden.
Einschätzung aus Sicht des MLP Produktmanagements Vorsorge & Vermögensmanagement
Die Frühstartrente verfolgt das Ziel, Kindern frühzeitig den Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge und zum Kapitalmarkt zu ermöglichen. Gleichzeitig befindet sich das Vorhaben weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Für Anbieter und Vermittler bestehen derzeit noch zahlreiche offene Fragen, beispielsweise hinsichtlich der Zertifizierung, der konkreten Produktgestaltung, der technischen Umsetzung sowie der Prozesse zur Markteinführung.
Auch wenn die jüngsten Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums die politische Zielrichtung deutlich konkretisieren, lassen sich belastbare Aussagen zu konkreten Produkten, Vertriebswegen und Umsetzungsprozessen derzeit noch nicht treffen. Diese werden erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und Vorliegen der finalen gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich sein. Ziel der Bundesregierung ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch im Jahr 2026 abzuschließen.
Gerne besprechen wir Ihre individuelle Situation gemeinsam. Und prüfen, ob/ wann/ wie ein Frühstartdepot beantragt werden sollte.
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