Meine Antwort: Diese Annahme höre ich häufig, sie ist jedoch fachlich nicht korrekt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und die Erwerbsminderungsrente (EMR) verfolgen unterschiedliche Ansätze:
- Die BU prüft, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr zu mind. 50 % ausüben können.
- Die Erwerbsminderungsrente prüft dagegen, ob Sie überhaupt noch in der Lage sind, irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen und für wie viele Stunden täglich.
In der Praxis bedeutet das: Ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente kann bestehen, obwohl kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.
Hinzu kommt, dass die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente oftmals mit erheblichen Hürden verbunden ist. Aus meiner Beratungspraxis kenne ich zahlreiche Fälle, in denen selbst bei schweren Erkrankungen zunächst Ablehnungen erfolgten. Betroffene müssen dann häufig Widerspruch einlegen und teilweise sogar den Klageweg vor dem Sozialgericht beschreiten.
Gerade nach dem Ende der Lohnfortzahlung und einer möglichen Aussteuerung aus dem Krankengeld geraten viele Erkrankte zusätzlich unter finanziellen Druck. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier als eine Art „Ersatzgehalt“ dienen und dazu beitragen, den Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Denn wer ernsthaft erkrankt ist, sollte seine Energie in erster Linie in die Genesung investieren können und nicht in existenzielle finanzielle Sorgen.
Mein Rat: Verlassen Sie sich bei der Absicherung Ihrer Arbeitskraft nicht ausschließlich auf mögliche Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Lassen Sie prüfen, welche Lösungen zu Ihrer persönlichen Situation passen.
⭐ Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen ihr größtes Vermögen. Entsprechend wichtig ist ihr Schutz.
Gerne besprechen wir dieses wicthige Thema gemeinsam. Zur Terminanfrage: MLP Onlineberatung