KI-Zusammenfassung: Die BHW Bausparkasse AG wurde von Kunden 17 mal bewertet. Die durchschnittliche Bewertung ist 3,0 Sterne. Die letzte Bewertung ist 3 Monate alt.

Bewertungen

Bewertung 15.11.2025

Sabine G.: Freundlich

Erhöhen der Bausparsumme

Bewertung 15.11.2025

Herrmann Hammes: Der Berater macht es aus

Ich wollte ein Haus kaufen, der Berater Carsten Link hat mich erstklassig beraten. Herzlichen Dank dafür.

Bewertung 25.10.2025

Sebastian Klingebiel: Top Baufinanzierer

Wir brauchten eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital und da war die BHW eine, die uns nicht die Tür vor der Nase zugehauen hat. Wir wurden umfangreich aufgeklärt und über die verschiedensten Möglichkeiten der Finanzierung gut informiert. Wenn uns was nicht gepasst hat, dann wurde eine andere Lösung gesucht. Die Bearbeitungszeit war sehr lange. Im Großen und Ganzen sind wir sehr zufrieden.

Bewertung 03.05.2024

Kerstin Silva Guerreiro: Zahlt nicht pünktlich aus, falsche Versprechungen bei Vertragsabschluss bucht vom Konto ab ohne Einz

Wir haben 2 Immobilien finanziert, eine im Jahr 2014 und eine 2024. Beide Male versprach uns der Finanzberater der BHW nach 10 Jahren Laufzeit eine günstige Weiterfinanzierung. Wir sind unseren Zahlungsverpflichtungen immer pünktlich nachgekommen. Als sich die BHW über Wochen weigerte, den Darlehensbetrag auszuzahlen und unser Finanzberater über Wochen abgetaucht ist, stellt sich heraus, dass die BHW sich nicht an die versprochene Zinsbindung bei Weiterfinanzierung halten wird. Das Darlehen wurde tatsächlich irgendwann ausgezahlt. Aber jetzt räumt die BHW ohne Einzugsermächtigung unser Haushaltskonto leer: fast 4.000 € allein für den Monat April. Das ist nicht einfach nur unseriös.

Bewertung 16.02.2022

Uschi F.: Auszahlung eines Teilbetrages aus DispomaXX

Ich hatte den Wunsch, mir eine Teilsumme (ohne Beratungsgespräch) aus einem Bausparvertrag auszahlen zu lassen. Dabei habe ich nicht bedacht, das dieser BSV bereits zugeteilt war und ich somit diese Summe nicht einfach aus meinem DispomaXX hätte abheben dürfen. Die BHW hat auf meinen Antrag hin also meinen Bausparvertrag einfach geteilt, ohne mich zu informieren. Und da die Mindestsumme für die Neuanlage eines BSV 8.000 Euro beträgt, wurde meine ehemalige Vertragssumme einfach um diesen Betrag gekürzt (sogar um 8.500 Euro) und kurzerhand ein neuer BSV abgeschlossen, auf den die 1500 Euro übertragen wurden. Das entspricht aber keineswegs einer Teilung im Verhältnis Guthaben/Bausparsumme, wie es eigentlich laut ABB sein müsste. Bei diesen 8500 Euro hätte ich auch 3500 abheben können. Als mir mein Irrtum klar wurde, habe ich meinen Antrag widerrufen. Mündlich und schriftlich. Ich erhielt keine Antwort mehr und mir wurden die 1500 Euro ausgezahlt, obwohl ich widerrufen hatte. Es erfolgte keine Rückführung in den ursprünglichen Vertragszustand. Auch nicht aus Kulanzgründen. Ich bin zutiefst enttäuscht von dieser Bausparkasse. Dies schreibe ich so ausführlich als Warnung für Andere, sich genau beraten zu lassen, bzw. sehr vorsichtig zu sein. Ich denke, das hängt auch mit der höheren Verzinsung des Vertrages zusammen, dass BHW auf diese Weise auch froh ist, die alten BSV zu kürzen, bzw. los zu werden.

Bewertung 29.07.2021

Claudia Eilert: Telefonische Beratung starker Widerspruch

Seinerzeit hatten bei einer Finanzierung einen großen Bausparvertrag geteilt. 2 Gutenhabenverträge sollten nach langer Ruhezeit bespart werden um diese in die Zuteilung zu bekommen. Nach telefonischer Beratung starteten wir mit der Besparung in Form einer jährlichen Sonderzahlung und zusätzlich mit der Einzahlung von VL. Nachdem diese nicht dem Guthabenvertrag gutgeschrieben wurde, haben wir telefonisch nachgefragt, da wurde nochmal nachgefragt warum wir diese Verträge besparen wollten. Wir nannten abermals die Gründe und wurden mit der Aussage überrascht, dass uns durch die Teilung keine Abschlußgebühr bei Zuteilung und damit auch keine gute Verzinsung vertraglich zustehen würde. Das wollten wir gerne schriftlich haben. Dann haben wir die beiden Gutenhabenverträge, die außerhalb der gesetzlichen Bindungsfrist lagen gekündigt. Nun wurde uns mitgeteilt, dass die Verträge nur mit einer Frist von 6 Monate gekündigt werden können, es sei denn wir würden denen einen Vorfälligkeitsdiscount von 2 % des Rückzahlungsbetrages zahlen.

Bewertung 03.05.2021

Detlef Üffink: BHW - Online-Zugang zu myBHW

Als langjähriger Bausparkassenkunde der BHW habe ich heute versucht, über einen seit längerem bestehenden Online-Zugang auf das Online-Portal myBHW zuzugreifen. Nach Eingabe meiner Zugangsdaten ( 11-stellige Benutzer-ID u. Passwort ), welche ich in einem Passwort-Manager gespeichert habe und die somit korrekt sein müßten, erfuhr ich am Bildschirm, entweder die Benutzer-ID oder das Passwort sei falsch. Ich habe mich daraufhin telefonisch an den Kundenservice der BHW mit Schwerpunkt Online-Zugang gewandt, welches mir nach 9-minütigem Warten in einer " musikalisch ansprechenden " Warteschleife endlich gelang. Der Dame am anderen Ende der Leitung nannte ich dann meine 11-stellige Benutzer-ID und meinen Wunsch zu prüfen, was daran nicht in Ordnung sei. Daraufhin wollte sie von mir zunächst zwecks Legitimierung meine vollständige Adresse, mein Geburtsdatum und meine BHW-Vertragsnr. wissen, was grundsätzlich natürlich vollkommen in Ordnung ist. Weil von ursprünglich 4 bestehenden Verträgen ( 2 auf meinen Namen und 2 auf den Namen meiner Frau ) nur noch einer ( auf den Namen meiner Frau ) aktiv ist, habe ich am Telefon die Nummer dieses Vertrags genannt. Nun nahm das Unheil seinen Lauf ! Die Dame vom Kundenservice klärte mich freundlich, aber bestimmt, darüber auf, daß ich überhaupt keine Zugangsberechtigung für dieses Konto besäße, und wollte daher mit meiner Frau sprechen, die ich dann gottseidank auch kurzfristig ans Telefon holen konnte. Aber auch das half nicht weiter - ich wollte ja gar keine Information über das Konto meiner Frau, sondern lediglich geklärt haben, warum mein seit längerem bestehender Online-Zugang nicht mehr funktionierte. In meiner Verzweiflung suchte ich dann in meinen Unterlagen die Vertragsnummer eines auf meinen Namen lautenden, jetzt aber inaktiven Kontos und nannte diese der Sachbearbeiterin. Diese konnte verifizieren, daß dieses Konto auf meinen Namen lautete, behauptete aber zeitgleich, ich sei kein Kunde der BHW. Meine daraus resultierende, zugegebenermaßen provozierende Frage, ob sie mich verarschen wolle, quittierte sie durch Auflegen des Hörers. Jeder Leser mag sich nun selbst ein Bild über Ursache und Wirkung sowie Qualität dieses Kundenservices machen ... Detlef Üffink

Bewertung 26.03.2021

Dietrich-Volkmar R.: Bschwerde bei Bearbeitung des Antrages auf Wohnungsbauprämie

Wie jedes Jahr habe ich auch dieses Jahr am 17. Januar Ihren Antrag auf "Wohnungsbausparprämie 2020" ausgefüllt und eingeschickt. Bereits am 29.06.2020 wurde mir wunschgemäß der Bausparvertrag vom "KundenBetreuungsCenter in Hameln" aufgelöst und ausbezahlt. Die Wohnungs= bauprämie würde mir, wie in den vergangenen Jahren im darauffolgendem Jahr überwiesen. Als ich bis dato keinen Eingang der Wohnungsbauprämie verzeichnen konnte, habe ich bei meinem Beratungscenter in 84453 Mühldorf keinen Ansprechspartner telefon. erreichen können. Als ich dann in der BHW Geschäftsstelle Hameln mein Anliegen vorgetragen hatte, bekam ich die Antwort, dass meine Unterschrift als Prämienberechtigter auf dem Wohnungsbauprämien-Antrag, mit meinem Namenszug der Unterschrift, über das 2. Kästchen (3,5 cm breit !) überschrieben sei ! Ein Hinweis auf die genaue Einhaltung des Rahmens zur Unerschriftsleistung ist nicht angegeben! Ich würde nun einen neuen Antrag zur wiederholten Unterschriftsleistung zugeschickt bekommen ! ? Eine Prüfung der von mir seit 2007 ausgefüllten jährlichen Wohnungsbauprämien-Anträge, zeigt auf jedem Formular ein überschriebenes Unterschriftskästchen des geleisteten Namenszuges aus 3 Worten gleich groß und immer gleich lang (Dietrich.Volkmar Rakutt! Ich bitte Sie höflichst, sich selbst einmal ein Urteil zu machen, wie diese haarsträubende Entscheidung bei Ihrem Kunden (seit 2004 !) zu bewerten sei ! Eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit ist bei solchen Erlebnissen nicht mehr gegeben, neue Bausparverträge erfreuen sich bei Ihren Mitbewerbern. Auch für das Enkelkind ist die Entscheidung für einen neuen Bausparvertrag bei einem anderen Anbieter gefallen. Eine Weiterempfehlung mit BHW ist nicht ratsam ! In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleibe ich mit freundlichem Gruß Dietrich-Volkmar Rakutt

Bewertung 11.11.2020

Muratcan K.: 5 Wochen Wartezeit für eine Ablehnung die eigentlich vorhersehbar war

Angefragt war eine Finanzierung einer Eigentumswohnung, allerdings war die Herausforderung der Schufa Score. Es stehen zwar keinerlei negative Einträge drin, aber wegen Girokontoeröffnungen etc ist der Score schlecht. Das war laut dem Postbank Berater kein Problem, wenn man sich die Einträge anschaut wäre alles nachvollziehbar und die Finanzierung machbar. Nach 4 Wochen (3 Meetings) Daten sammeln wurde der Antrag eingereicht, es hieß die Bearbeitungszeit beträgt 48 Stunden, da es sich um ein Postbank Immobilien Objekt handelt. War allerdings eine falsche Info, die Bearbeitungszeit beträgt 17 Tage. Allerdings ist das nicht die Bearbeitungszeit, sondern die Zeit die man warten muss, bis der Antrag überhaupt angeschaut wird. Also nach 3 Wochen, nachdem der Antrag eingereicht wurde kamen Rückfragen und es wurden weitere Unterlagen angefordert. Wie bereits erwähnt, der schlechte Schufa Score war von Anfang an bekannt. Nachdem dann weitere Unterlagen zum Objekt eingereicht wurden, kam nach 5 Wochen nach Einreichung die Absage aufgrund des Schufa Scores! 9 Wochen Zeit wurden verschwendet! Finger Weg von der BHW, die Kommunikation und die Bearbeitungsgeschwindigkeit sind katastrophal.

Bewertung 27.11.2018

Carsten S.: Zu viele inkompetente Mitarbeiter

Wahlzuteilung beantragt. Abgelehnt mit Hinweis auf eine Sperrfrist, die in meinen Vertragsbedingungen nicht existiert. Keine konnte die passende Stelle im Vertrag nennen. Nach etlichen Telefonaten und Schreiben hat BHW dann seinen Fehler im Januar 2018 zugegeben und mich gebeten, das entsprechende Schreiben zu ignorieren. Geht also doch... denkt man.... bis jetzt im November mit dem nächsten Vertrag. BHW macht denselben Fehler noch einmal. Lehnt meinen Antrag ab, obwohl alle im Vertrag genannten Bedingungen für Wahlzuteilung erfüllt sind.... wieder mit einer angeblichen Sperrfrist, die im Vertrag nirgendwo erwähnt ist.

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