Gibt es jetzt für jeden (mehr) Zuschuss zur bAV?

Autor : Cordula Vis-Paulus
07. Januar 2019
Gibt es jetzt für jeden (mehr) Zuschuss zur bAV?

15% Zuschuss bAV ab 2019

Das kommt ganz darauf an! Wenn Sie mit der bAV ganz neu beginnen, also ab jetzt ein neuer Vertrag eingerichtet wird: ja! Jetzt muss der Chef Ihnen 15% draufpacken. (Es sei denn Sie verdienen über der Beitragsbemessungsgrenze: dann gibt es keinen Zuschuss. Zumindest keinen zu dem der Chef verpflichtet ist. Geben darf er ihn, wenn er möchte.) Wenn Sie Ihren Vertrag schon vor dem 1.1.2019 begonnen hatten, jetzt zu einem neuen Arbeitgeber gewechselt haben, dann muss der Chef eigentlich nix draufpacken. Zumindest gibt es im BRSG (und sonst auch nirgendwo) eine klare Regelung dazu. Jetzt kommen wir schon zu den speziellen Vorgängen: unterschreibt der neue Chef einfach einen VN-Wechsel - und der Alte hatte Ihnen einen Zuschuss gegeben, dann übernimmt der Neue alles vom Alten. Auch den Zuschuss. Es sei denn, der Neue macht eine neue Entgeltumwandlungsvereinbarung mit Ihnen und darin wird der Zuschuss neu bestimmt. Dann gilt der Neue. Sie sehen, der Zuschuss steck im Detail! Holen Sie sich Unterstützung von einem ausgewiesenen und erfahrenen Experten. Ich unterstütze Sie dabei sehr gerne. Mit 20 Jahren Erfahrung wissen wir, wie das am Besten geht! Am allerbesten beschreiben das meine Kunden hier auf Whofinance.

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