Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - heute schon an morgen denken!

Autor : Lars Seemann
05. Mai 2024
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - heute schon an morgen denken!

Durch Unfall oder Krankheit auszufallen ist schlimm.

Noch schlimmer wird die Situation, wenn man nicht an die rechtliche Vorsorge gedacht hat – denn, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind, wird ein gerichtlich bestellter Betreuer für Sie entscheiden.

Das betrifft u. a. die Unterbringung, die medizinische Behandlung und auch die persönlichen Finanzen. In etwa der Hälfte der Fälle übernehmen Fremde die Betreuung. Derzeit sind etwa 1,3 Millionen Erwachsene aller Altersgruppen in Deutschland unter rechtliche Betreuung gestellt.

Das Thema rechtliche Vorsorge hat also nichts mit dem Alter zu tun, sondern sollte beizeiten geregelt werden.

- Wer darf Sie Dritten gegenüber vertreten?

- Wie sieht Ihre Patientenverfügung aus?

- Wo sind etwaige Dokumente verwahrt?

- Wie ist die Sorgerechtsverfügung für Ihre Kinder geregelt?

- Liegt gegebenenfalls eine Unternehmervollmacht vor?

- Haben Sie ein Testament?

Was also tun?

Wie die richtige Herangehensweise finden? Mit unserem Netzwerk-Partner zeige ich Ihnen gerne eine rechtskonforme und kostengünstige Lösung auf.

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