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Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, dass die Beitragsbemessunsgrenze (BBG) im Jahre 2025 auf 96.600 โฌ erhรถht wird.
In der Konsequenz werden die Belastungen fรผr die Arbeitgeber und Arbeitnehmer steigen, da weitere Sozialabgaben anfallen!
ABER in der Konsequenz erhรถht sich auch der Betrag der steuer- und sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt werden kann auf 322 โฌ monatlich (4% der BBG) - weitere 322 โฌ kรถnnen monatlich steuerfrei in die bAV eingezahlt werden.
Der Anstieg der BBG bietet nun Arbeitgebern und Arbeitnehmer weitere Chancenโ
Als Arbeitgeber kรถnnen Sie Ihre Attraktivitรคt weiter steigern und Ihre soziale Verantwortung wahrnehmen und als Arbeitnehmer haben Sie weitere Optionen zur Altersversorgung.
Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - alles Weitere unter โ 040 8888 9 224 oder als DM รผber WhoFinance.