Besitzen Sie noch eine Kapitallebensversicherung, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde?
Dann halten Sie möglicherweise einen echten steuerlichen Schatz in den Händen.
Denn viele dieser Altverträge können bei Erfüllung der damaligen gesetzlichen Voraussetzungen vollständig steuerfrei ausgezahlt werden. Dieses Privileg gibt es für neue Verträge längst nicht mehr.
Was viele allerdings nicht wissen:
Diese Steuerfreiheit kann gefährdet werden, wenn die Lebensversicherung später als Sicherheit für ein Bankdarlehen eingesetzt wird.
Genau das passiert häufig bei der Finanzierung einer vermieteten Immobilie.
Die Bank verlangt zusätzliche Sicherheiten und die bestehende Kapitallebensversicherung wird kurzerhand an das Kreditinstitut abgetreten oder verpfändet.
Allein die Abtretung ist noch kein Problem.
Entscheidend ist vielmehr, welches Darlehen durch die Lebensversicherung abgesichert wird und wofür dieses Darlehen tatsächlich verwendet wird. Wird die Versicherung für ein steuerlich schädliches Darlehen eingesetzt, kann die Steuerfreiheit der Erträge verloren gehen.
Hier geht es zum aktuellen Urteil des FG Düsseldorf vom 28.2.2025 (10 K 492/22 F): https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j2025/10_K_492_22_F_Urteil_20250228.html
In meiner Beratung begegnet mir dieses Thema immer wieder.
Die Sicherungsabtretung wurde häufig vor vielen Jahren unterschrieben, weil sie “zum Standard” der Finanzierung gehörte. Über die möglichen steuerlichen Folgen wurde damals oft gar nicht gesprochen.
Deshalb lohnt sich bei älteren Finanzierungen ein genauer Blick.
Je nach Gestaltung kann es sinnvoll sein, Finanzierungen sauber voneinander zu trennen und die Lebensversicherung ausschließlich einem steuerlich begünstigten Darlehen zuzuordnen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt allerdings immer vom konkreten Einzelfall ab.
Gerade wenn hohe Ablaufleistungen zu erwarten sind, können hier schnell erhebliche Steuerbeträge auf dem Spiel stehen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Die steuerlichen Folgen hängen von den jeweiligen Vertrags- und Finanzierungsunterlagen ab und sollten gemeinsam mit dem Steuerberater sowie dem finanzierenden Kreditinstitut geprüft werden.