KfW erweitert Heizungsförderung

Autor : Marco Thiel
11. September 2024
KfW erweitert Heizungsförderung

KfW erweitert Heizungsförderung (whofinance.de)

 

Unternehmen und private Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen können Heizungsförderung seit Ende August 2024 beantragen. 

 

 

Die KfW setzt den Plan für die Heizungsförderung weiter um. Nun kann auch eine dritte Gruppe die KfW-Heizungsförderung beantragen. Neu hinzugekommen sind Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Aber auch Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentümer von vermieteten und selbst genutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften können jetzt einen Antrag stellen. 
 

Die KfW setzt die Heizungsförderung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz um. Die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Mittel für die Investitionen stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds. Interessenten können den Zuschuss direkt im Online-Kundenportal der KfW beantragen. 
 

Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Interessenten können diese Kredite bei Banken und Sparkassen beantragen. Ziel der Zuschuss- und Kreditförderungen ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren.
 

„Insgesamt können damit jetzt Unternehmen und alle Privatpersonen als Eigentümer die Förderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden über unser Online-Kundenportal beantragen“, sagt Katharina Herrmann, die für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW. 
 

Zuschusszusagen und damit die Reservierung der Fördermittel erfolgen bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert in wenigen Minuten. „Der Kunde hat damit zügig Planungssicherheit für die Finanzierung seines Vorhabens“, betont Herrmann. 
 

Die wichtigsten Inhalte des Programms im Überblick:
 

  • Antragstellende Unternehmen können für ihre Wohngebäude und Nichtwohngebäude einen Zuschuss bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro möglich. 

 

  • Bei Wohngebäuden im Eigentum von Unternehmen hängt der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus ab. Bei Nichtwohngebäuden von Unternehmen bestimmt ihn die Nettogrundfläche. Details sind unter www.kfw.de/459 und www.kfw.de/522 abrufbar.

 

  • Auch für Selbstnutzer und Vermieter von Einfamilienhäusern, Wohneigentumsgemeinschaften sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern setzt sich die KfW-Zuschussförderung aus einer Grundförderung sowie mehreren möglichen Boni zusammen. Die Grundförderung beträgt auch für Privatpersonen jeweils 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Darüber hinaus sind je nach Antragstellergruppe verschiedene weitere Zuschusskomponenten möglich. Maximal kann der Förderzuschuss bei 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten liegen. Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro möglich. Die förderfähigen Gesamtkosten berechnen sich auf Basis der Anzahl der Wohneinheiten. Weitere Informationen unter: www.kfw.de/458

 

  • Auch Kommunen können jetzt bereits Projekte zum Heizungsaustausch in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden durchführen. Für sie bietet die KfW eine Übergangsregelung in Form einer Vorhabensanmeldung an, bei der die Fördermittel für die antragstellenden Kommunen reserviert werden. Die Anbindung der Kommunen an das Online-Kundenportal der KfW als gesonderte Antragstellergruppe ist derzeit in Arbeit. Dort können Registrierungen und Anträge von Kommunen voraussichtlich ab Ende November vorgenommen werden. Nähere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/422


Die Nachweise, um die Auszahlung von Heizungszuschüssen zu beantragen, werden gestaffelt nach Antragstellergruppen eingereicht. Das ist jeweils etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich. Die Ende Februar gestartete erste Gruppe der selbst nutzenden Einfamilienhausbesitzer kann ab 30. September 2024 alle Unterlagen digital einreichen. 
 

Nach positiver Prüfung der Dokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird der Zuschuss auf das Bankkonto der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers überwiesen, in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats. Seit Förderstart am 27. Februar 2024 wurden rund 93.000 Zuschusszusagen über rund 1,3 Milliarden Euro erteilt. 

Autor: Dirk Wohleb

Freier Wirtschafts- und Finanzjournalist

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