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Gesetzentwurf

Reform der privaten Altersvorsorge ist eine Chance für Finanzberater

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Reform der privaten Altersvorsorge ist eine Chance für Finanzberater

Rentnerpaar: Mit der privaten Altersvorsorge können Menschen auch im Alter ihren Lebenstandard halten.

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Die geplante Reform der privaten Altersvorsorge eröffnet neuen Spielraum für renditestarke Produkte. Zugleich sollen Kostendeckel und Standardlösungen die private Altersvorsorge transparenter und günstiger machen. Ein guter Anlass für Finanzberater, um mit ihren Kunden über ihre Altersvorsorge zu sprechen.

Nach 20 Jahren Stillstand zeichnet sich eine Reform der privaten Altersvorsorge ab. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Dezember 2025 will die Förderung der privaten Altersvorsorge durch den Staat grundsätzlich verändern: Der gesetzliche Zwang zu Garantien und lebenslanger Verrentung soll entfallen, die Einführung eines Altersvorsorgedepots ist geplant. Der Entwurf ist Teil eines geplanten Altersvorsorgereformgesetzes, das die Riester-Förderung ablösen und die private Altersvorsorge modernisieren soll.

Damit steht die längst überfällige Reform der Riesterrente an, die seit 20 Jahren auf dem Markt ist und zum Rohrkrepierer geworden ist. Wegen der über langen Zeit niedrigen Zinsen konnten Anbieter die Garantien nicht mehr darstellen. Hohe Kosten und Kapitalgarantien haben die Attraktivität erheblich geschmälert. Die Zahl der Verträge ging zurück

Staat will eine breite Palette an Produkten unterstützen

Doch was will der Staat bei der privaten Altersvorsorge in Zukunft unterstützen? Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit Absicherungsniveaus von 80 oder 100 Prozent wird künftig auch ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien zugelassen. Damit entfällt der bisherige Zwang, dass Anbieter mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren müssen – eine Regelung, die bei der klassischen Riester-Rente die möglichen Renditen erheblich schmälerte. Zudem ist laut Entwurf ein Kostendeckel von 1,5 Prozent für das Altersvorsorgedepot vorgesehen.

Laut Gesetzentwurf können Anleger ihr Geld in EU-weit regulierte Investmentfonds anlegen, wie etwa ETFs oder aktiv gemanagte Investmentfonds, aber auch in offene alternative Investmentfonds sowie in sogenannte ELTIFs, die zum Beispiel in Infrastruktur oder Beteiligungsfonds investieren. Wie aus dem Referentenentwurf hervorgeht, soll es als einfache Variante zudem ein sogenanntes Standarddepot geben.

30 Prozent Förderung soll 2029 auf 35 Cent steigen

Laut den Plänen will das Bundesfinanzministerium die Förderung einfach und transparent gestalten. Geplant ist eine gestaffelte Grundzulage von 30 Cent für jeden Euro Eigensparleistung bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro jährlich vor. Für Sparleistungen über 1.200 Euro hinaus bis maximal 1.800 Euro soll es es noch 20 Cent pro Euro. Damit können Sparer eine maximale Grundzulage von 480 Euro pro Jahr erreichen.  Laut Einigung im Koalitionsausschuss soll es bis zu einem jährlichen Betrag von selbsteingezahlten 1.200 Euro ab 2029 einen staatlichen Zuschuss von 35 Cent je Euro geben. Für Kinder ist eine Kinderzulage von 25 Cent pro Euro Eigensparleistung vorgesehen, ebenfalls bis zu einem jährlichen Betrag von 1.200 Euro – maximal jedoch 300 Euro pro Kind.

Riester-Sparer können Altverträge beibehalten oder wechseln

Anleger können bestehende Riester-Verträge mit der bisherigen Förderung weiterführen, ein Wechsel in die neue Förderung ist aber auch möglich. Künftig können Sparer zudem die Rentenphase entsprechend ihrer Bedürfnisse planen und in ihrer Rentenphase zwischen einem Fondssparplan und einer Rentenversicherung wählen.

„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, damit Menschen ihre wachsende Rentenlücke verringern können“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Fondsverbands BVI. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode war die Einführung eines Altersvorsorgedepots wegen des Endes der Ampel-Koalition gescheitert. 

Reformbooster stärkt private Altersvorsorge

„Die Einführung eines Altersvorsorgedepots bringt einen echten Reformbooster und stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die kapitalmarktbasierte private Vorsorge“, sagt Hans Joachim Reinke, Vorstandsvorsitzender von Union Investment. Diesen Schwung sollten Finanzberater 2026 nutzen und die private Altersvorsorge in den Blickpunkt rücken. Mit der geplanten Reform wird die staatlich gestützte private Altersvorsorge zu einem der wichtigsten Themen für Finanzberater im kommenden Jahr. Das ist ein guter Anlass, um in den Austausch mit den Kunden zu treten und ihre Altersvorsorge zu optimieren. Wer fürs Alter spart, sollte die geplante staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die parlamentarische Beratung. Änderungen sind möglich. Die Neuregelung soll ab 2027 greifen.  

Dirk
Autor: Dirk Wohleb

Freier Wirtschafts- und Finanzjournalist