Das Wichtigste zum Rentenpaket 2025
Was ich als Finanzberater zum Rentenpaket wissen muss
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Mit dem Rentenpaket 2025 schiebt die Bundesregierung die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge weiter auf die lange Bank. Also bleibt der Vorsorgebedarf groß – ohne staatliche Förderung. Dadurch ergeben sich aktuelle Beratungsansätze: Fünf Punkte, die Finanzberater rund um das Rentenpaket 2025 wissen müssen:
1. Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge verschoben
Die Reform der privaten Altersvorsorge zählt zum Rentenpaket, ist aber noch nicht Teil des Gesetzentwurfs vom 6. August 2025. Die Bundesregierung plant eine Frühstart-Rente, die Aktivrente und will zugleich die Betriebsrente stärken. Die Reform der Riester-Rente wird seit Jahren diskutiert – passiert ist bislang nichts.
„Die neue Bundesregierung nimmt hoffentlich einen neuen Anlauf für eine Reform der privaten Altersvorsorge“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI. Die Bundesregierung plant derzeit eine sogenannte Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren. Dafür soll der Staat monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Depot einzahlen. Diese Beiträge allein werden jedoch nicht ausreichen, um spätere Versorgungslücken zu schließen: „Deshalb muss die Frühstart-Rente in ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot münden, das bis zum Renteneintritt weiter bespart wird“, fordert Richter.
Die Bundesregierung sollte auf den von der Ampel vorgelegten Vorschlag für das Altersvorsorgedepot zurückgreifen, sagt Richter: „Das Altersvorsorgedepot bietet Sparern Flexibilität auch in der Auszahlphase sowie höhere Renditechancen als die Riester-Rente.“ Deutschland würde mit dieser Reform auch international endlich den Anschluss schaffen.
In der vergangenen Legislaturperiode schlug der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits ein Altersvorsorgedepot vor. Im September 2024 präsentierte er dazu einen Gesetzentwurf. Mit dem Scheitern der Ampel-Koalition wurde dieser nicht weiterverfolgt. Vorgesehen war ein staatlich gefördertes Depot, in das Anleger flexibel investieren können – ohne Kapitalgarantie und ohne Pflicht zur Verrentung. Nach dem Scheitern der Ampel-Koalition liegt das Vorhaben auf Eis. Nun beginnen die Beratungen von vorne.
Nach Berechnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnten Renten im Schnitt um 40 Prozent höher ausfallen, wenn Anbieter 20 Prozent des Kapitals in chancenreichere Anlageklassen investieren dürften. „Dafür müssen die starren 100-Prozent-Garantien sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase gelockert werden“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.
Wann die Reform kommt, ist offen. Die Botschaft ist klar: Wer vorsorgen will, sollte nicht abwarten. Unabhängig von staatlicher Förderung lohnt es sich, so früh wie möglich mit dem Sparen fürs Alter zu beginnen. Diese Botschaft sollten Finanzberater ihren Kunden ans Herz legen – immer wieder.
2. Rentenniveau bis 2031 stabilisiert
Die sogenannte Haltelinie sorgt dafür, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns sinkt. Ursprünglich war diese Regelung bis Ende 2025 befristet. Nun wird sie mit dem neuen Paket bis zum 30. Juni 2031 verlängert. Das bringt nach Berechnungen bei einer Rente von 1.500 Euro ab 2031 rund 35 Euro mehr pro Monat.
3. Mütterrente III: Gleichstellung bei Erziehungszeiten
Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder sollen ab dem 1. Januar 2027 vollständig anerkannt werden. Die geplante Ausweitung der Kindererziehungszeit um weitere sechs Monate auf drei Jahre bedeutet eine zusätzliche Rente von bis zu 20 Euro im Monat. Die Kosten betragen rund fünf Milliarden Euro pro Jahr. Etwa zehn Millionen Menschen – vor allem Mütter – profitieren davon. Da die technische Umsetzung noch länger dauert, soll die Auszahlung rückwirkend ab 2027 erfolgen.
4. Aufhebung des Anschlussverbots bringt mehr Flexibilität für ältere Beschäftigte
Das sogenannte Anschlussverbot – das bei Weiterbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze bisher eine befristete Anstellung ohne sachliche Begründung verhinderte – wird aufgehoben. Damit wird die Rückkehr zum alten Arbeitgeber erleichtert. Die Bundesregierung will dieses Verbot für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, abschaffen. Ziel ist es, den Wiedereinstieg beim bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen des Rentenalters zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.
5. Paket wird aus Steuermitteln finanziert
Die Mehrkosten für die Stabilisierung des Rentenniveaus und die Mütterrente werden vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert. Gleichzeitig soll der Beitragssatz zur Rentenversicherung von aktuell 18,6 Prozent im Jahr 2027 voraussichtlich auf etwa 18,8 Prozent steigen. Weitere Anstiege sind im Zuge der demografischen Entwicklung denkbar.
Fazit: Der Handlungsbedarf der Menschen in Sachen privater Altersvorsorge bleibt groß. Finanzberater sollten ihre Kunden ermuntern, auch ohne staatliche Unterstützung privat vorzusorgen und individuelle Konzepte für ihre Kunden zu entwickeln. Sie sollten auch den Chatbot Susi von WhoFinance mit dem entsprechenden Wissenspaket füllen. Mit Podcasts im WhoFinance-Profil können sie ihre Kunden ansprechen und passende Angebote machen.