Nach Beratertyp filtern: Alle, Unabhängige Berater, Bankberater, Honorarberater, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler, Honorarfinanzanlageberater, Honoraranlageberater, Anlageberater, Vermögensverwalter, Vermögensberater, Immobilienkreditvermittler, Finanzierungsvermittler, Spezialisten für private Finanzanalyse | DIN 77230 (DEFINO), Certified Financial Planner®, Immobilienmakler
Kerstin D. schrieb vor 5 Monaten eine Bewertung zum Thema
Altersvorsorge: Beratung und Service Klasse!
Sind seit Jahren Kunde und sind von der Beratung an und dem jährlichen Service sehr zufrieden. mehr
Benjamin G. schrieb vor über einem Jahr eine Bewertung zum Thema
Baufinanzierung: Erstklassige Abwicklung
Baufinanzierung zum Anschluss an meine Zinsbindung. mehr
Bettina F. schrieb vor einer Woche eine Bewertung zum Thema
Baufinanzierung: Bewertung
- Finanzierung - Kreditkarte - Altersvorsorge - Bausparen - Finanzcheck/Planung mehr
Jacqueline Krumey schrieb vor 2 Wochen eine Bewertung zum Thema
Baufinanzierung: Bewertung
Alte Haftpflicht wurde überprüft und gegen bessere getauscht. Statt 90€ nur noch 55€ im Jahr. mehr
Kilan Thaddäus T. schrieb vor 3 Monaten eine Bewertung zum Thema
Geldanlage: Bewertung
Tolles Gespräch auch über das Themengebiet hinaus. mehr
Rolf H. schrieb vor einem Monat eine Bewertung zum Thema
Altersvorsorge: Langjährige Zufriedenheit
Altersvorsorge, Auflösung und Neuanlage von bestehendem Vertrag, mehr
J. L. schrieb vor einer Woche eine Bewertung zum Thema
Baufinanzierung: Sehr konstruktives
Sehr konstruktives Beratungsgespräch zum Thema Bausparvertrag und Wohnriester. mehr
Corinna J. schrieb vor 2 Wochen eine Bewertung zum Thema
Versicherung: Sicheres Gefühl für die Zukunft meiner Finanzen
Ich fühle mich wohl, offener und ehrlicher Umgang, keine oberflächige Abfertigung sondern ein kompetenter Ansprechpartner. mehr
Michael Vincent Del Pilar schrieb vor einem Monat eine Bewertung zum Thema
Private Banking: Vielen Dank, dass Sie
Vielen Dank, dass Sie ansprechbar und leicht zu sprechen sind. mehr
Der Versicherungsvertreter ist gemäß § 84 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) Interessenvertreter des Versicherers. Das heißt, dass Versicherungsvertreter meist als selbständige Handelsvertreter tätig sind, aber zum Vertrieb des jeweiligen Versicherers gehören.
Der Versicherungsvertreter vermittelt in der Regel nur Versicherungsprodukte für eine einzige Versicherungsgesellschaft und kennt sich daher meist sehr gut mit den Angeboten und Produkten einer einzelnen Gesellschaft aus.
Der Versicherungsvertreter schließt einen Vertrag mit dem Versicherer und erhält hierbei für ein vermitteltes Geschäft eine Provision. Versicherungsvertreter sind meist an eine einzige Gesellschaft und deren Produkte und Tarife gebunden.
Für Versicherungsvertreter besteht die Pflicht zur sogenannten anlassbezogenen Beratung, allerdings müssen sie nur auf die Versicherungen und deren Produkte zurückgreifen, mit denen sie eine vertragliche Bindung eingegangen sind. Die Versicherer und Produktgeber müssen dem Kunden gegenüber vom Versicherungsvertreter genannt werden.
Der Versicherungsvertreter kann dabei als Einfirmen- oder Ausschließlichkeitsvertreter (für eine Versicherung) oder Mehrfachvertreter (für mehrere Versicherungen) tätig werden.
Für Versicherungsvertreter gibt es Ausnahmen von der Erlaubnispflicht. Eine Registrierung als gebundener Versicherungsvertreter hat über das/die Versicherungsunternehmen zu erfolgen und damit gilt die Haftungsübernahme automatisch als erteilt. Dies wird gemäß § 34d Abs. 4 Gewerbeordnung (GewO) geklärt.
Der Einfirmen- oder Ausschließlichkeitsvertreter ist ausschließlich an einen Versicherer vertraglich gebunden und vertreibt nur dessen Produkte. Eine Tätigkeit für andere Versicherungsunternehmen als Versicherungsvertreter ist ihm untersagt.
Ein besonderer Typ des Versicherungsvertreters ist der sogenannte Mehrfachvertreter (auch Mehrfachgeneralagent oder Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO). Er arbeitet nicht exklusiv für eine einzige Versicherungsgesellschaft, sondern vertreibt Produkte mehrerer Gesellschaften.
Mehrfachvertreter sind meist als selbständige Handelsvertreter tätig und erhalten für ihre Verkaufs- und Betreuungstätigkeit von den jeweiligen Versicherungsgesellschaften Abschluss- und/oder Bestandsprovisionen. Feste Vergütungen, wie zum Beispiel ein Gehalt, sind eher Ausnahmen. Ein Mehrfachvertreter benötigt hierbei zur Berufsausübung eine Erlaubnis.
Selbstverständlich können auch Sie einfach und unkompliziert Ihren Versicherungsvertreter bewerten. Ihre Bewertung hilft dabei anderen Verbrauchern bei der Suche nach einem Versicherungsvertreter.