Tätig in:
Versicherungen, Kapitalanlagen, Baufinanzierung und Kreditvermittlung
Mitgliedschaften:
AfW-Verbandsmitglied (über die Hohmann & Schmidt Wirtschaftskanzlei KG)
Komplementär der Hohmann & Schmidt Wirtschaftskanzlei KG in Berlin - Charlottenburg
Vorstand der Gruppenunterstützungskasse GUK Brolina. e.V., Nürnberg
Sonstige Hinweise:
Kein Skype? Kein Problem! Ganz einfach Kontakt aufnehmen über: https://join.skype.com/invite/eYIwEWcsKGui
1. Vergütungsmodelle im Versicherungs- und Kapitalanlagebereich:
Zu einzelnen Themen bzw. Themenkomplexen biete ich Ihnen auf Wunsch auch eine Beratung gegen Honorar auf Stundenbasis oder gegen ein Pauschalhonorar nach Aufwand an. Dies kann Ihnen bei speziellen Fragen weiterhelfen, wo Sie bspw. eine bestimmte Expertise benötigen und danach eine Entscheidung treffen oder sich eine eigene Lösung suchen möchten.
Sie kennen bereits die herkömmlichen Tarife (sog. Brutto-Tarife), wo Ihnen keine weiteren Kosten entstehen, denn in Ihrem Versicherungsbeitrag ist bereits die Vergütung für den Vermittler enthalten. Heute können Sie sich alternativ entscheiden für neue Vergütungsmodelle, die sog. Netto-Tarife. Dies sind sehr transparente, kostengünstige Lösungen, die bei langfristig Anlage- oder Sparplan- Laufzeiten durchschnittlich 25-35% mehr Ertrag versprechen lassen.
Die Vergütung hier wird durch ein Einstiegs- oder einmaliges Einrichtungsentgeld in Form eines Honorares geregelt. Zusätzlich wird eine kleine laufende (Betreuungs-)Vergütung, bezogen auf den aktuellen Vertragswert / sog. NAV bzw. Nettoinventarwert, vereinbart. Dabei werden sonst anfallende Rückvergütungen an den Berater auf Ihr Honorar bzw. Serviceentgelt angerechnet. .
Bei solchen Lösungen können bspw. Aktien-, Renten-, Misch/Multi-Asset- und Immobilienfonds auch als ETF (bspw. Dimensional und Vanguard Funds) oder verschiedene Vermögensverwaltungslösungen je nach für Sie passender Risikoklasse zum Einsatz kommen.
Sparen Sie sich daher künftig hohe Ausgabeaufschläge für Kauf/Tausch bzw. Verkauf durch eine sog. All-in-Fee (Gebühr) !.
Nettotarife und Servicefee-Entgelte machen gerade bei langfristigen Sparverträgen, Investmentanlagen oder Investmentbasierten Versicherungs-Anlagelösungen viel Sinn.
2. Geld-/Kapitalanlagen in Zinsprodukte und Sachwertanlagen
Ich vermittle bzw. berate Sie auch gern zu Edelmetallen, alternativen Geldanlagen als Vermögensanlage oder Beteiligung bzw. vermittle Ihnen verschiedene Modelle von Lösungen im Rahmen einer Vermögensverwaltung.
Die Kooperationspartner sind dabei Unternehmen, zu welchen bereits mehrjährige Kooperationsbeziehungen und Erfahrungswerte bestehen.
Einige dieser Vermögensanlagen dürfen nur von speziellen Finanzanlagenvermittlern mit den dazu gesondert erteilten Genehmigungen (eine Zulassung nach § 34 f Nr. 2 und 3 GewO) vermittelt werden. Daher sind diese meist im Rahmen einer Bankberatung nicht mehr zu finden.
"Wer streut rutscht nicht aus", sagt ein altes Sprichwort. Auch wenn eine Verteilung von Anlagebeträgen auf verschiedene Anlageklassen für Sie auf den 1. Blick unübersichtlicher oder noch komplexer wirkt, gilt: Durch Beimischungen solcher Anlageklassen kann auch bei größeren Anlagebeträgen eine ausreichende breite Streuung und Strukturierung Ihrer Kapitalanlagen erreicht werden.
3. Betriebliche Altersvorsorge - Sie haben schon eine oder wünschen eine solche, möglichst zeitgemäße Lösung
Wenn Sie Arbeitnehmer, leitender Angestellter oder Geschäftsführer/ Gesellschafter oder Inhaber sind ...
empfehle ich Ihnen, sich regelmäßig mit Ihrem bereits vorhandenen Vertrag / Verträgen oder den aktuellen Möglichkeiten der baV zu beschäftigen. Auch bei bestehenden, ggf. älteren Verträgen sollten Sie die Dinge nicht dem Selbstlauf bspw. bei einer Versicherung überlassen. Denn: Viele solcher bestehenden Lösungen funktionieren leider heute nicht (mehr) so , wie sie es sollten. Der Grund sind oft hohe Kosten in den bisherigen Lösungen und die weiter anhaltende Niedrigzinsphase.
Seit 2018 haben wir eine eigene baV - Versorgungskasse als Gruppen-Unterstützungskasse (pauschal dotierte Kasse; keine Versicherungslösung)
Ich biete Ihnen Lösungsmodelle, die - bei rechtzeitiger Umsetzung - Unterdeckungen in bestehenden Verträgen ganz oder teilweise wieder "heilen" können und bei neu einzuführenden Lösungen solche, die Sie bzw. Ihren Arbeitgeber vor Schaden bewahren könen. Kennen Sie schon unser betriebliches Altersvorsorge-Sparbuch ?
4. Seit 2016 beschäftige ich mich mit der Rückabwicklung unwirtschaftlicher Lebens- und Rentenversicherungsverträge (gekündigte, beitragsfreie und noch laufende Verträge, wenn noch entsprechende Unterlagen vorhanden sind) - dies betrifft Verträge zwischen 1992 - 2007 bzw. in Sonderfällen 1982 - 2013 .
Daher meine Tipps:
a.) Bitte werfen Sie auch bei regulärem Vertragsende nicht gleich alle Unterlagen (Wertmitteilungen, Abrechnungsschreiben) weg und heben Sie vor Rücksendung der Police an das Versicherungsunternehmen auch eine Kopie der Police sowie das Begleitschreiben dazu auf ! Es könnte Ihnen zusätzlich viele Hundert bis mehrere Tausend Euro bringen.
b.) Kündigen Sie einen bestehenden Vertrag nicht vorschnell, wenn Sie Geld benötigen oder wenn die Entwicklung der Vertragswerte "eher unterirdisch" verläuft , denn es gibt bessere Alternativen !
c.) Lassen Sie Ihren Vertrag auf Mehrwerte durch verbraucherfreundliche Urteile prüfen. Denn: Oft sind Verträge aus dem Zeitraum ab Vertragsbeginn 1992 - 2007 bis zu max. 10 Jahre nach Auszahlung durch Kündigung oder Ablauf auch heute noch rückabwickelbar oder die Vertragswerte / Rückkaufwerte sind falsch berechnet und Sie haben Anspruch auf einen "Nachschlag" .
Worauf es genau ankommt, erharen Sie in einem Gespräch. Sprechen Sie mich - hier als Dienstleister für Rechtsanwaltskanzleien einfach dazu an.