Elementarschäden - was man als Versicherungskunde aus dem Unwetterereignis im Kreis Aachen vom 02.07.2025 lernen kann.
Elementarschäden durch Starkregen – Was das Unwetter am 2. Juli 2025 für Hausbesitzer und Mieter in Aachen bedeutet
Das schwere Unwetter am 2. Juli 2025 in der Region Aachen hat viele Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter erneut vor Augen geführt, wie schnell und unvorhersehbar Naturereignisse zu erheblichen Schäden führen können. Sintflutartiger Starkregen, über die Ufer tretende Bäche und massive Windböen haben zahlreiche Keller, Wohnungen und Gärten betroffen. Viele Betroffene fragen sich jetzt: Wer kommt eigentlich für die Schäden auf? Und wie bin ich künftig richtig abgesichert?
1. Was sind Elementarschäden überhaupt?
Als Elementarschäden bezeichnet man Schäden, die durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Erdbeben verursacht werden. Insbesondere Starkregenereignisse wie am 2. Juli 2025 nehmen in Deutschland zu und führen immer häufiger zu hohen Sachschäden.
2. Was ist über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Die klassische Wohngebäudeversicherung sichert vor allem sogenannte klassische Gefahren wie Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Sturmschäden (z. B. abgedeckte Dächer, zerstörte Antennen, umgestürzte Bäume auf dem Haus) sind hier meist eingeschlossen, sobald der Wind mindestens Windstärke 8 (62 km/h) erreicht hat.
Elementarschäden wie Überschwemmung oder Starkregen sind jedoch nicht automatisch enthalten. Hier ist ein Zusatzbaustein „Elementarschadenversicherung“ erforderlich. Dieser Baustein deckt u. a.:
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Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser
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Rückstau (wenn Wasser aus dem Kanal ins Haus drückt)
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Erdrutsch, Schneedruck, Erdbeben, Lawinen
Wichtig: Ohne diesen Zusatz sind vollgelaufene Keller oder durch Hochwasser beschädigte Häuser in der Regel nicht versichert.
3. Welche Rolle spielt die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung schützt das bewegliche Eigentum im Haushalt: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Wertsachen. Schäden durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sind hier normalerweise abgedeckt.
Elementarschäden wie Überschwemmung oder Starkregen am Hausrat (z. B. Möbel im Keller, Elektrogeräte, gelagerte Vorräte) sind nur versichert, wenn der Elementarschutz explizit in der Police enthalten ist. Ansonsten bleibt man als Eigentümer oder Mieter auf den Kosten sitzen.
Gartengeräte, Terrassenmöbel & Co.
Ein häufig übersehener Punkt: Viele Hausrattarife schließen Gartenmöbel, Geräte im Schuppen oder auf der Terrasse nur in speziellen Tarifen oder mit Zusatzbausteinen ein. Besonders nach Starkregenereignissen ist es keine Seltenheit, dass auch Gartenhäuser, Rasenmäher, Grills oder Fahrräder im Freien zu Schaden kommen – der Versicherungsschutz muss dies ausdrücklich abdecken!
4. Was zahlt welche Versicherung – und was zahlt sie nicht?
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Wohngebäudeversicherung (mit Elementarschutz): Reparatur und Wiederherstellung des Gebäudes, z. B. Mauerwerk, Dach, fest installierte Einbauten, Heizungsanlagen.
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Hausratversicherung (mit Elementarschutz): Ersetzt zerstörte oder beschädigte Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Wertgegenstände im Haushalt.
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Besondere Hausrattarife/Erweiterungen: Schließen Gartengeräte, Gartenmöbel und Zubehör im Außenbereich mit ein – bitte Policen prüfen!
Nicht übernommen werden in der Regel: Schäden durch mangelnde Wartung (z. B. verstopfte Abflüsse), vorsätzliche Handlungen, oder Schäden, die bereits vor Versicherungsabschluss eingetreten sind.
5. Mit welchen Kosten ist im Ernstfall zu rechnen?
Nach Starkregen und Überschwemmung können folgende Kosten schnell zusammenkommen:
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Trocknung und Sanierung von Keller, Estrich, Wänden: ab 5.000 €
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Austausch von Heizungsanlagen: ab 7.000–12.000 €
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Erneuerung von Bodenbelägen, Tapeten: mehrere tausend Euro
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Ersatz von Möbeln, Hausrat, Elektronik: je nach Ausstattung, schnell fünfstellige Beträge
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Reinigung und Entsorgung von Schlamm und Schutt: mehrere hundert bis tausende Euro
Ohne passenden Versicherungsschutz ist dies für viele Eigentümer und Mieter ein existenzbedrohendes Risiko.
6. Fazit und Empfehlung
Das Unwetter am 2. Juli 2025 zeigt: Der Versicherungsschutz für Elementarschäden ist heute wichtiger denn je. Insbesondere Starkregen, Überflutungen und Rückstau sind mittlerweile in fast allen Regionen Deutschlands ein Thema. Nur wer gezielt und rechtzeitig vorsorgt, ist im Ernstfall finanziell geschützt.
Unser Tipp:
Prüfen Sie Ihre bestehenden Versicherungen (Hausrat & Wohngebäude) auf den Einschluss von Elementarschäden. Achten Sie auf Zusatzbausteine für Gartenmöbel und Geräte, falls relevant. Lassen Sie sich beraten, wie Sie Ihr persönliches Risiko optimal absichern können.
Für individuelle Rückfragen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
DEVK Stolberg: 02402 864888
DEVK Langerwehe: 02423 4061900
Web: www.devk-stolberg.de
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