Ausgesprochen positiv war die richtige Empfehlung für die Gestaltung der Anschlussfinanzierung und die neue Bank.
Alles ging dann sehr schnell, Unterlagen eingereicht, alles online verifiziert und die Auszahlung kam rechtzeitig vor der Fälligkeit des Altdarlehens. Und das alles trotz Weihnachtsfeiertage... ...
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„Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.” - Albert Einstein
Planung für den Ruhestand hat viele Aspekte:
• Wie möchte ich meine Zukunft gestalten?
• Wie möchte ich später wohnen?
• Wie investiere ich mein Vermögen am besten?
• Wie ist mein Vermögen geschützt, falls ich pflegebedürftig werde?
• Habe ich geklärt, wie meine Hinterbliebenen abgesichert sind, wen ich im Testament begünstigen und wie ich meine Vollmacht und Patientenverfügung gestalten möchte?
Viele dieser Fragen kann man schon rechtzeitig angehen. Die Antworten finden wir gerne mit Ihnen gemeinsam.
Frage und Antwort Baufinanzierung Vollmachten / Verfügungen
Sie können aufgrund Unfall, Alter oder Krankheit keine Entscheidungen mehr treffen? Wer entscheidet für Sie? Wer unterschreibt für Sie? Selbst Ihr Ehegatte darf es nicht!
Wer vertritt Sie, wenn Sie nicht handeln können? Ohne Vollmachten sind Sie im Fall der Fälle fremdbestimmt. Rund 90 Prozent der Bevölkerung haben das nicht qualifiziert erledigt. Das liegt unter anderem an den 3 großen Irrtümern zum Thema rechtliche Vorsorge. Filmbeitrag 4:14 min
Wichtig immer Vorausschauen!
Wer entscheidet Ihre Angelegenheiten, privat wie geschäftlich, wenn Ihnen etwas zustößt?
Selbst Ihr Ehepartner darf es nicht.
Wozu Vollmachten?
Vollmachten und Verfügungen – betrifft mich das?
Rechtsanwälte empfehlen Personen ab 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht fertigen zu lassen. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, sollte eine Unternehmervollmacht integriert sein.
Ab 18 – selbstbestimmt nur mit Vollmachten
Mit der Volljährigkeit sind wir juristisch eigenständige Personen. Dann dürfen auch Eltern nicht mehr für uns entscheiden und handeln, wenn wir zeitweise oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sind. Selbst Krankenakten dürfen nicht eingesehen werden. Dass wir unsere Angelegenheiten nicht selbst regeln können, kann schnell durch Unfall oder Krankheit passieren. Dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Ohne Vollmachten entscheiden und handeln unter Umständen Fremde zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Behörden, Post und bei Selbstständigen sogar im Geschäft.
Beispiele:
Wofür braucht man eigentlich eine Vorsorgevollmacht? Krankheit, Alter, Unfall – die „Klassiker“ kennt fast jeder. Doch es gibt noch viele weitere Situationen, für welche die Erstellung von Vorsorgevollmacht und Verfügungen sinnvoll sein kann. Einige Beispiele aus der Praxis:
Freiwillige Auszeit: Sabbatjahr
Immer häufiger legen Menschen mal ein "Sabbatjahr" ein. Ausspannen, Reisen, Abstand gewinnen … Gut, wenn die wichtigsten Dinge des Lebens durch Vollmachten und Verfügungen trotzdem geregelt sind!
Unfreiwillige Auszeit: Burnout
Burnout ist ein Erschöpfungssyndrom, das in schweren Fällen sogar klinische Aufenthalte notwendig machen kann. Betroffene, die in dieser schwierigen Situation durch eine Vorsorgevollmacht Unterstützung einer Vertrauensperson erhalten können, werden spürbar entlastet und können schneller genesen.
Unfreiwillige Auszeit: Klinik
Es muss nicht immer gleich eine lebensbedrohliche Situation sein, die eine Vorsorgevollmacht notwendig macht. Bei einem längeren Klinikaufenthalt zum Beispiel kann es sehr nützlich sein, wenn eine vertraute Person die persönlichen Dinge regelt. Oder, noch ein Beispiel, haben Sie schon mal wichtige Papiere mit zwei gebrochenen Armen unterschrieben?
Freiwillige Auszeit: Auslandsaufenthalt
Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt, privat oder beruflich? Eine Vorsorgevollmacht kann Ihnen die Reise deutlich erleichtern, wenn eine vertraute Person Ihre Interessen in Ihrer Abwesenheit in Ihrem Sinne vertritt.
Freiwillige Auszeit: Kur
Sie wollen sich bei einem Kuraufenthalt erholen oder müssen von einer Erkrankung genesen? Mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht können Sie die täglichen Dinge und Erledigungen einem Angehörigen oder Ihrem Partner überlassen. So brauchen Sie nicht für jede Kleinigkeit eine Einzelvollmacht auszustellen.
Notfall-Leitfaden: Im Notfall muss alles schnell gehen!
Oft weiß man nicht so richtig, wo man anfangen soll bzw. wer zu kontaktieren ist. Die Situation erfordert volle Aufmerksamkeit und Ihre ganze Energie. Wir möchten Ihnen, Ihren Bevollmächtigten und Angehörigen für den Fall der Fälle die bestmögliche Hilfestellung bieten.
Wichtig für Vollmachtgeber:
Ihre Angehörigen sollten von diesem Leitfaden erfahren, bestenfalls diesen sogar in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen durchgehen. Nur so weiß Ihre Familie, wie Sie sich Selbstbestimmung im Fall der Fälle vorstellen und kann entsprechend Ihrer Wünsche handeln. Ebenfalls können Ihre Angehörigen im Vorsorgefall die Vollmachten sicher und mit gutem Gefühl umsetzen.
Alles wichtige finden Sie hier!
https://stellmacherringo.juradirekt.com/infopage
Finanzierungsangebot nach günstigeren Anbietern prüfen lassen
Bestehende Angebote bei allen Finanzierungsanbietern in Deutschland prüfen lassen!
In drei Schritten das Eigenheim finanzieren
Sie haben die passende Immobilie gefunden? Oder möchten selbst bauen? Dann brauchen Sie eine solide Immobilienfinanzierung.
So unterschiedlich Immobilienwünsche...
„Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.” - Albert Einstein
Planung für den Ruhestand hat viele Aspekte:
• Wie möchte ich meine Zukunft gestalten?
• Wie möchte ich später wohnen?
• Wie investiere ich mein Vermögen am besten?
• Wie ist mein Vermögen geschützt, falls ich pflegebedürftig werde?
• Habe ich geklärt, wie meine Hinterbliebenen abgesichert sind, wen ich im Testament begünstigen und wie ich meine Vollmacht und Patientenverfügung gestalten möchte?
Viele dieser Fragen kann man schon rechtzeitig angehen. Die Antworten finden wir gerne mit Ihnen gemeinsam.
Notfall-Leitfaden: Im Notfall muss alles schnell gehen!
Oft weiß man nicht so richtig, wo man anfangen soll bzw. wer zu kontaktieren ist. Die Situation erfordert volle Aufmerksamkeit und Ihre ganze Energie. Wir möchten Ihnen, Ihren Bevollmächtigten und Angehörigen für den Fall der Fälle die bestmögliche Hilfestellung bieten.
Wichtig für Vollmachtgeber:
Ihre Angehörigen sollten von diesem Leitfaden erfahren, bestenfalls diesen sogar in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen durchgehen. Nur so weiß Ihre Familie, wie Sie sich Selbstbestimmung im Fall der Fälle vorstellen und kann entsprechend Ihrer Wünsche handeln. Ebenfalls können Ihre Angehörigen im Vorsorgefall die Vollmachten sicher und mit gutem Gefühl umsetzen.
Alles wichtige finden Sie hier!
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Sie können aufgrund Unfall, Alter oder Krankheit keine Entscheidungen mehr treffen? Wer entscheidet für Sie? Wer unterschreibt für Sie? Selbst Ihr Ehegatte darf es nicht!
Wer vertritt Sie, wenn Sie nicht handeln können? Ohne Vollmachten sind Sie im Fall der Fälle fremdbestimmt. Rund 90 Prozent der Bevölkerung haben das nicht qualifiziert erledigt. Das liegt unter anderem an den 3 großen Irrtümern zum Thema rechtliche Vorsorge. Filmbeitrag 4:14 min
Wichtig immer Vorausschauen!
Wer entscheidet Ihre Angelegenheiten, privat wie geschäftlich, wenn Ihnen etwas zustößt?
Selbst Ihr Ehepartner darf es nicht.
Wozu Vollmachten?
Vollmachten und Verfügungen – betrifft mich das?
Rechtsanwälte empfehlen Personen ab 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht fertigen zu lassen. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, sollte eine Unternehmervollmacht integriert sein.
Ab 18 – selbstbestimmt nur mit Vollmachten
Mit der Volljährigkeit sind wir juristisch eigenständige Personen. Dann dürfen auch Eltern nicht mehr für uns entscheiden und handeln, wenn wir zeitweise oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sind. Selbst Krankenakten dürfen nicht eingesehen werden. Dass wir unsere Angelegenheiten nicht selbst regeln können, kann schnell durch Unfall oder Krankheit passieren. Dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Ohne Vollmachten entscheiden und handeln unter Umständen Fremde zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Behörden, Post und bei Selbstständigen sogar im Geschäft.
Beispiele:
Wofür braucht man eigentlich eine Vorsorgevollmacht? Krankheit, Alter, Unfall – die „Klassiker“ kennt fast jeder. Doch es gibt noch viele weitere Situationen, für welche die Erstellung von Vorsorgevollmacht und Verfügungen sinnvoll sein kann. Einige Beispiele aus der Praxis:
Freiwillige Auszeit: Sabbatjahr
Immer häufiger legen Menschen mal ein "Sabbatjahr" ein. Ausspannen, Reisen, Abstand gewinnen … Gut, wenn die wichtigsten Dinge des Lebens durch Vollmachten und Verfügungen trotzdem geregelt sind!
Unfreiwillige Auszeit: Burnout
Burnout ist ein Erschöpfungssyndrom, das in schweren Fällen sogar klinische Aufenthalte notwendig machen kann. Betroffene, die in dieser schwierigen Situation durch eine Vorsorgevollmacht Unterstützung einer Vertrauensperson erhalten können, werden spürbar entlastet und können schneller genesen.
Unfreiwillige Auszeit: Klinik
Es muss nicht immer gleich eine lebensbedrohliche Situation sein, die eine Vorsorgevollmacht notwendig macht. Bei einem längeren Klinikaufenthalt zum Beispiel kann es sehr nützlich sein, wenn eine vertraute Person die persönlichen Dinge regelt. Oder, noch ein Beispiel, haben Sie schon mal wichtige Papiere mit zwei gebrochenen Armen unterschrieben?
Freiwillige Auszeit: Auslandsaufenthalt
Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt, privat oder beruflich? Eine Vorsorgevollmacht kann Ihnen die Reise deutlich erleichtern, wenn eine vertraute Person Ihre Interessen in Ihrer Abwesenheit in Ihrem Sinne vertritt.
Freiwillige Auszeit: Kur
Sie wollen sich bei einem Kuraufenthalt erholen oder müssen von einer Erkrankung genesen? Mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht können Sie die täglichen Dinge und Erledigungen einem Angehörigen oder Ihrem Partner überlassen. So brauchen Sie nicht für jede Kleinigkeit eine Einzelvollmacht auszustellen.
Was will die Bank wissen? So bewerten die Banken? Wieviel Immobilie kann ich mir leisten? Wieviel Eigenkapital ist sinnvoll?
Immobilienkauf als Investition
Egal ob zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage – bei der Finanzierung sollten Immobilienkäufer genau wissen, worauf es ankommt.
Was will die Bank wissen?
Bevor die Bank bei einer Immobilienfinanzierung einen Kredit gewährt, müssen Immobilienkäufer einige Unterlagen einreichen, unter anderem:
Lohn- und Gehaltsabrechnungen der vergangenen drei Monate in Kopie
Einkommensteuerbescheide der vergangenen beiden Jahre
Nachweis über vorhandenes Eigenkapital, beispielsweise Auszüge der Tages- bzw. Festgeldkonten
Objektunterlagen
Übrigens: Seit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland prüfen Banken genauer, ob der Kreditnehmer das Darlehen in einem realistischen Zeitraum vollständig abzahlen kann.
So bewerten Banken
Welche Konditionen ein Kreditnehmer für seine Immobilienfinanzierung angeboten bekommt, hängt von einigen Faktoren ab. Positiv bewerten Banken beispielsweise ein unbefristetes Angestelltenverhältnis oder Beamtenstatus, einen guten Schufa-Score oder auch wenn sich die Immobilie in guter Lage befindet. Kritische Faktoren sind ein befristeter Arbeitsvertrag, eine laufende Probezeit oder Selbstständigkeit.
Wieviel Immobilie kann ich mir leisten?
Wer mit dem Gedanken spielt, ein Haus zu bauen oder zu kaufen, sollte sich zunächst einen Überblick über die eigenen Finanzen verschaffen.
Welche festen Einnahmen und Ausgaben habe ich?
Wie viel Geld habe ich monatlich realistisch zur Verfügung, um einen Kredit abzubezahlen?
Daraus ergibt sich das passende Budget. Wichtig: Ein krisensicheres Finanzierungskonzept berücksichtigt unerwartete finanzielle Engpässe durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung.
Wieviel Eigenkapital ist sinnvoll?
Eine Immobilienfinanzierung ist zwar ohne Eigenkapital möglich, aber nicht empfehlenswert. Auch wenn die Zinsen derzeit extrem niedrig sind, sollten Sie mindestens 20 Prozent der Immobilienfinanzierung aus eigenen Mitteln aufbringen können, zusätzlich zu den Nebenkosten.
Was muss ich bzgl. Immobilienfinanzierung beachten und wissen?
Das Wichtigste in Kürze
Faustregel: 20 Prozent Eigenkapital sollten für die Immobilienfinanzierung vorhanden sein.
Niedrigzinsphase für höhere Tilgung nutzen.
Nebenkosten können bis zu 15 Prozent des Kaufpreises der Immobilie ausmachen.
Versicherungen sichern Immobilienkredit und Gebäude ab.
Unsere Leistungen
Vergleich von mehr als 400 Kreditgebern
Kostenlose Angebotserstellung und Beratung
Anschlussfinanzierung bis zu 60 Monate im Voraus
Haben Sie Fragen?
Dann vereinbaren Sie gleich einen Gesprächstermin.
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Oder rufen Sie uns an
030 - 2408 3733
In drei Schritten das Eigenheim finanzieren
Sie haben die passende Immobilie gefunden? Oder möchten selbst bauen? Dann brauchen Sie eine solide Immobilienfinanzierung.
So unterschiedlich Immobilienwünsche auch sind, der Finanzierungsablauf ist immer gleich - dabei hilft ein Finanzierungsplan:
Planungsphase bei der Immobilienfinanzierung
In der Planungsphase geht es um die Auswahl des richtigen Objektes und die Ermittlung des bestehenden Eigenkapitals.
Verfügbares Eigenkapital prüfen
Kaufpreis des Objektes prüfen (lassen)
Lage des Objektes eingehend beurteilen
Bei Bauträgern: Festpreis vereinbaren
Bei Kapitalanlage: Steuerliche Fragen klären
Die Optimierungsphase für die Immobilie
Die Optimierungsphase umfasst die Strukturierung des Eigenkapitals, die Feststellung des notwendigen Fremdkapitals und das Festlegen bestmöglicher Zinsbindung.
Eigenkapitaleinsatz optimieren
Angebote genau vergleichen
Öffentliche Fördermittel einbeziehen
Lange Laufzeiten wählen
Flexibilität gewährleisten
Absicherungsphase: Schutz der Familie und der Immobilie
In der Absicherungsphase schützen Sie Familie und Immobilie.
Persönliche Risiken absichern
Extreme Gefahren absichern (Naturereignisse)
Anschlussfinanzierung beachten
Rücklagen für größere Ausgaben bilden (z. B. Dachsanierung)
Sondertilgungsmöglichkeiten nutzen
Ich führe einen Betrieb und befürchte eine vorübergehende Schließung aufgrund Quarantäne – Welche Versicherung leistet?
Ich erhalte seit Ende der letzten Woche vermehrt Anfragen zur Absicherbarkeit in Bezug auf die aktuelle Situation.
Im Normalfall dient die Praxisausfallversicherung / Betriebsausfallversicherung als Schutz. Dazu ein paar Informationen im Zusammenhang mit der Corona Quarantäne.
Quarantäne als Versicherungsfall
Als Quarantäne gelten Maßnahmen oder Verfügungen der zuständigen Behörde, die anlässlich einer Seuche oder Epidemie explizit gegen den Praxis- bzw. Betriebsinhaber oder gegen den (Praxis-)Betrieb selbst ergehen.
Es liegt kein Versicherungsfall vor, wenn die Regierung eine bestimmte Region unter Quarantäne stellt (Bsp. Italien) und sich die Praxis in dieser Region befindet.
Leistet die Praxisausfallversicherung?
Die Praxisausfallversicherung bietet Versicherungsschutz für die Zielgruppe Ärzte und bestimmte Freiberufler, sofern die Betriebstätigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall (Personenschäden) oder Quarantäne unterbrochen wird.
Die Praxisausfall deckt die fixen Betriebskosten, die reguläre Haftzeit beträgt i.d.R. 12 Monate. Die Entschädigung erfolgt gemäß Tagessatz (1/250 bzw. 1/360), nach Ablauf der Karenzzeit. Im Falle einer behördlich veranlassten Quarantäne gegen den Betrieb / die Praxis gilt i.d.R. eine Karenzzeit von mind. 48 Stunden. Aufgrund der sich aktuell zuspitzenden Risikosituation ist davon auszugehen, dass bei Neuabschlüssen zunehmend verschärfte Annahmerichtlinien bzgl. Quarantäne-Fällen zugrunde gelegt werden.
Gerne helfe ich Ihnen als Spezialmakler bei diesem Thema und deren Absicherung!
Versicherung Haftungsbegrenzung im Mandat für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Wie ist eine wirksame Haftungsbegrenzung im Mandat als Berufsträger möglich?
Als Berufsträger ist man ständigen Änderungen in der Gesetzgebung ausgesetzt und böse gesprochen immer mit einem Fuss in der Haftung.
Daher stellen sich viele Berufsträger die Frage: Wie kann ich meine Haftung aus beruflichen Verfehlungen (Beratungsfehler, Versäumnisse etc. ...) begrenzen => zum Schutz meines Privatvermögens?!
Es gibt natürlich einige Möglichkeiten! Eine aktuell sehr favorisierte und wirksame Möglichkeit ist es durch Wahl der Gesellschaftsform der Kanzlei die Haftung zu begrenzen: Am besten und wirksamsten ist dies mit einer Part mbB möglich. Setzt aber voraus, man ist nicht alleine als Berufsträger in der Kanzlei tätig. Als alleiniger Berufsträger (egal ob in einer GmbH oder als Einzelperson) sollte man über die Haftungsbegrenzung durch Einsatz von Allgemeinen Auftragsbedingungen nachdenken.
Wie setzt man diese z.B. als StB wirksam ein?
Nach § 67 a StBerG kann ein Schaden begrenzt werden durch:
1. Schriftliche (individuelle (nicht wiederkehrende Textbausteine bei unterschiedlichen Mandaten)) Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme + jede Beratung muss dokumentiert werden.
--- schwierig und somit nicht zu empfehlen ---
2. Durch Einsatz vorformulierter Vertragsbedingungen (z.B.: entsprechend zu erwerbende Formulare beim DWS-Verlag) + die Versicherungssumme muss das 4 fache der Mindestversicherungssumme aufweisen ( d.h. nur wirksam, wenn in soweit dieser Versicherungsschutz besteht).
3. Vertrag / Haftungsbegrenzung ist nur mit Unterschrift wirksam (d.h. am besten vorformulierte AAB/AGB des DWS-Verlag incl. Unterschriftsfeld)
Wie im Detail dies alles richtig zum Einsatz kommt und worauf Sie noch achten müssen, sollten Sie mit Ihrem lizenzierten Fachberater für StB, WP und RA besprechen!!!
Jetzt die Audio-Antwort
von Ringo Stellmacher anhören:
Schutz Privatvermögen der Steuerberater Wirtschftsprüfer
Haftungsbegrenzung Gesellschaftsform
Mindesversicherungssumme für Haftungsbegrenzung
4. März 2020
Vermögensschadenhaftpflicht für Berufsträger (Pflichtversicherung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte)
Worauf ist zwingend bei einer Vermögensschadenhaftpflicht für Berufsträger zu achten?
Liebe Berufsträger,
immer wieder werden wir als Fachberater für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte gefragt, auf was in einer Vermögensschadenhaftpflicht zu achten ist.
Dies ist pauschal nicht zu beantworten, denn jeder Berufsträger führt seine Tätigkeit entweder alleine oder gemeinsam, ggf. in einem Unternehmen und/oder mit anderen Schwerpunkten aus.
Grundsätzlich sollte man auf folgende Punkte achten und sich von einem Fachberater bzgl. ggf. zusätzlicher notwendiger (und oftmals kostenfreier) Klauseln beraten lassen.
1. § 1 und 12 AVB --- korrekte Briefbögen / Homepage / Impressum
2. § 13 AVB --- exakte Mitarbeiter-Aufstellung
3. Datenschutzrisiko --- Geheimhaltung/-Verschwiegenheitsverpflichtung
4. Cyber-Risiken --- Internetkriminalität / Cyber-Attaken / Dritthaftung
5. Financial Planning --- unpräzise Grenzen
6. GbR --- Deckung für Eintritt / Austritt / Gesellschaft und für berufsfremde Fehler WP/RA
7. PartG --- analog der GbR
8. PartG mbB --- wissentliche Pflichtverletzung (Regressverzicht RA), Ansprüche gegen Partner persönlich Mandats-Übergang / Altmandate
9. GmbH --- Ansprüche gegen GF persönlich
10. mind. Versicherungssummen zur Haftungsbegrenzung
11. Einsatz von AAB´s
Was soll ich machen, wenn der Makler keine Wohnflächenberechnung liefern kann und die Bank nur eine Finanzierung anbietet wenn diese vorliegt mit Architektenstempel?
Diese Frage wird sehr häufig von Kunden gestellt, denn der Makler kann es nicht liefern. Dieser ist nur ein Bindeglied zwischen Käufer und Verkäufer und kann nichts daran ändern, wenn bei alten Immobilien diese nicht vorliegen / einfach fehlen, oder weil der Verkäufer diese einfach in seinen Unterlagen nicht findet.
Was kann man machen? Entweder kennt man einen Architekten und oder Bauingenieur die Bauvorlageberechtigt sind und uns diesen erstellen können ... oder ich empfehle jeden zukünftigen Käufer sich an www.1000hands.de zu wenden und diese erstellen zu lassen. Diese Wohnflächenberechnungen werden relativ schnell für einen kleinen Beitrag mit erforderlichen Stempel erstellt. Aus bisheriger Erfahrung hat es meist um die 30 € gekostet und nur gut 3 Tage gedauert.
Ich hoffe ich konnte einigen, die vor der selben Herausforderung stehen, damit ein wenig helfen. Gerne stehe ich Ihnen auch in anderen Fragen zur Seite. Kontaktieren Sie mich einfach!
Ihr Berater Ringo Stellmacher
Jetzt die Audio-Antwort
von Ringo Stellmacher anhören:
fehlende Wohnflächenberechnung bei Kauf einer bestehenden Immobilie
Bank möchte Wohnflächenberechnung mit Stempel eines Bauvorlageberechtigten
24. Februar 2020
Versicherung Cyberschutz auch notwendig, wenn Daten über einen IT Unternehmen verwaltet wird?!
Ich bearbeite und speichere meine Daten als Steuerberater bei einem Dienstleister. In meinen Fall bei dem IT-Dienstleister DateV. Benötige ich dann überhaupt noch eine Absicherung, denn jetzt ist doch Datev für den Schutz meiner Daten zuständig?
Gerne liefere ich einige Argumente:
Wir sehen auch im Bestand Schäden bei Kanzleien, die mit ...solchen Dienstleister ... zusammenarbeiten. Generell ist aber eindeutig zu sagen, dass eine solche Zusammenarbeit erst einmal positiv zu bewerten ist. Allgemein kann man auch nicht argumentieren, da es ja verschiedene Stufen der Zusammenarbeit mit solchen IT-Dienstleistern gibt.
Einige allgemeine Punkte sind aber immer gültig:
- Die Zusammenarbeit mit einem IT-Dienstleister entbindet mich nicht von der Haftung wegen Datenverstößen
- Sollten Daten beim IT-Dienstleister manipuliert, geblockt oder gelöscht werden, führt dieses automatisch zu einem Anspruch gegen die Kanzlei oder Firma
- IT-Dienstleister lassen sich von einem sinnenhaften Rückgriff aber meist freizeichnen
- je größer und prominenter die IT-Dienstleister sind, desto häufiger sind diese einer Vielzahl von externen Angriffen ausgesetzt. Analog der allgemeinen Zahlen (60% der Angriffe in Deutschland geschehen durch Innentäter) ist aber der reine Schutz von außen nicht alles. Dies sollte sich jede Kanzlei und Firma überlegen. Es gibt in jeder Gesellschaft Mitarbeiter, die ggf. unzufrieden etc. sind. Dieses Risiko ist nicht zu eliminieren.
- In den meisten Kanzleien und Firmen gibt es weiterhin viele Medienbrüche (Unterlagen in Papierform, auf dem Laptop, Tablet, in einer Email (ankommend oder abgehend)) bei denen schützenswerte Daten abhandenkommen können.
- In vielen Kanzleien und Firmen gibt es weiterhin eine Office IT die den Betrieb sicherstellt
- Kann jeder Unternehmer für alle Mitarbeiter (beim Thema Heimarbeit auch für Familie, Freunde) die Hand ins Feuer legen?!
- Eine Berufshaftpflicht deckt nicht alle Verstöße, insbesondere nicht alle Datenschutzverstöße.
- Mit einer Cyber-Versicherung bleibt Ihre Berufshaftpflicht schadenfrei und führt nicht zu Beitragserhöhungen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Punkten ein wenig bei der Einschätzung bzgl. Notwendigkeit eines Cyberschutzes helfen. Im nächsten Schritt ist es wichtig zu beleuchten welche Assistance-Leistungen dringend mit dazu gehören.
Kontaktieren Sie mich und wir finden eine passende Lösung zur optimalen Absicherung.
Jetzt die Audio-Antwort
von Ringo Stellmacher anhören:
Finanzierungsangebot nach günstigeren Anbietern prüfen lassen
Bestehende Angebote bei allen Finanzierungsanbietern in Deutschland prüfen lassen!
In drei Schritten das Eigenheim finanzieren
Sie haben die passende Immobilie gefunden? Oder möchten selbst bauen? Dann brauchen Sie eine solide Immobilienfinanzierung.
So unterschiedlich Immobilienwünsche...
Beratung zur Absicherung Cyberschutz mit zusätzlichen Assistance-Leistungen
Cyberschutz und Datenschutz
Mit der Absicherung gegen Hackerangriffe bzw. Cyber-Attacken sollte sich heute jede Kanzlei, Firma und Selbständige / Freiberufler auseinandersetzen. Ist das Netzwerk erst...
Ausgesprochen positiv war die richtige Empfehlung für die Gestaltung der Anschlussfinanzierung und die neue Bank.
Alles ging dann sehr schnell, Unterlagen eingereicht, alles online verifiziert und die Auszahlung kam rechtzeitig vor der Fälligkeit des Altdarlehens. Und das alles trotz Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel. Vom Antrag bis zur Zahlung nur 5 Wochen. Sensationell! Herzlichen Dank dafür.
Darum ging es in der Bewertung
Anschlussfinanzierung
Bewertungskriterien
Beratungsqualität
Servicequalität
Produktangebot
Preis/Konditionen
Kommunikation
Baufinanzierung
Alexander K.
schrieb
am 06.01.2021
„Einfach perfekt!”
„Ich kenne Ringo bereits über 10 Jahre lang und war immer mit allen Beratungen zufrieden. Bei unterschiedlichen Themen, wie private Rente, Versicherungen, Konten, Depot oder Kreditkarte, als auch Immobilienfinanzierung war er einfach unersetzbar. Super kompetent und hilfsbereit hat er immer passende Angebote und Traumzinsen für mich gefunden. Vielen Dank Ringo für deine Arbeit!”
Das hat mir gut gefallen:
Erreichbarkeit, Hilfsbereitschaft, Kompetenz
Das hat mir nicht so gut gefallen:
Alles super!
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Immobilienfonds
Investmentfonds
Tagesgeld
Private Altersvorsorge
Riester-Rente
Berufsunfähigkeitsversicherung
Immobilie kaufen
Unfallversicherung
KFZ-Versicherung
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Hausratsversicherung
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Anlageberatung / Vermögensberatung
Finanzplanung
Neubau
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Bewertungskriterien
Beratungsqualität
Servicequalität
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Altersvorsorge
Geldanlage
Baufinanzierung
Konto & Kredit
Immobilien
Versicherung
Private Banking
Manuela Köhler
schrieb
am 18.09.2020
„Herr Stellmacher ist ein kompetenter und sachkundiger Berater”
„Finanzierung von zwei Eigentumswohnungen.
Herr Stellmacher bekommt von 10* von 5 möglichen*
Ich bin sehr zufrieden und werde Herrn Stellmacher zu jeder Zeit weiter empfehlen.”
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Immobilie kaufen
Bewertungskriterien
Beratungsqualität
Servicequalität
Produktangebot
Preis/Konditionen
Kommunikation
Baufinanzierung
Immobilien
Thomas K.
schrieb
am 11.09.2020
„Hausfinanzierung”
„Herr Stellmacher ist ein kompetenter, freundlicher und hilfsbereiter Finanzierer. Seine Beratungen waren immer top und wir fühlten uns gut aufgehoben bei ihm. Im Grossen und Ganzen können wir Herrn Stellmacher immer wieder weiter empfehlen.”
Bewertungskriterien
Beratungsqualität
Servicequalität
Produktangebot
Preis/Konditionen
Kommunikation
Immobilien
Susanne B.
schrieb
am 28.06.2020
„Sehr angenehm, offen und kompetent!”
„Herr Stellmacher nimmt sich stets Zeit, die richtigen und auf mich zugeschnitten Angebote herauszusuchen. Seine Beratung ist kompetent, angenehm und transparent. Er geht auf die eigenen Wünsche und Ziele ein und drängt nicht zum Abschluss eines Produktes, wenn es nicht zu einem passt. Für Rückfragen ist er jederzeit erreichbar und antwortet schnell und zuverlässig. Ich kann Herrn Stellmacher wärmstens weiterempfehlen!”
Darum ging es in der Bewertung
Immobilienfonds
Investmentfonds
Private Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Private Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Aktien
Immobilie kaufen
Edelmetalle
Alternative Geldanlagen
Bewertungskriterien
Beratungsqualität
Servicequalität
Produktangebot
Preis/Konditionen
Kommunikation
Altersvorsorge
Geldanlage
Immobilien
Versicherung
Maren K.
schrieb
am 23.06.2020
„Service, Kommunikation & Qualität”
„Über die vielen Jahre hinweg hat sich Ringo immer wieder als zuverlässiger Ansprechpartner für diverse Fragen und Anliegen gezeigt. Schnell, unkompliziert und vor Allem auch effektiv. Und technisch offenbar immer weit auf dem Laufenden.”
Bewertungskriterien
Beratungsqualität
Servicequalität
Produktangebot
Preis/Konditionen
Kommunikation
Altersvorsorge
Geldanlage
Konto & Kredit
Versicherung
Private Banking
Martin M.
schrieb
am 15.06.2020
„Super und angenehmer Berater”
„Gerne wieder, Gute Beratung und Tipps.
Lässt einem auch genug Zeit zum Überlegen.”
Das hat mir gut gefallen:
personliche Beratung
Darum ging es in der Bewertung
Investmentfonds
Immobilie kaufen
Bewertungskriterien
Beratungsqualität
Servicequalität
Produktangebot
Preis/Konditionen
Kommunikation
Geldanlage
Baufinanzierung
Laila Hourani-Mampell
schrieb
am 15.06.2020
„Danke für die tolle Beratung!”
„Wir haben uns mit Herrn Stellmacher auf Empfehlung in Verbindung gesetzt und sind heilfroh über diesen Tipp! Wir haben einen sehr engagierten und zuverlässigen, sowie schnellen Menschen kennengelernt, der uns mit Offenheit, Erfahrung und Kompetenz zur Seite stand.
Absolut empfehlenswert!”
Bewertungskriterien
Beratungsqualität
Servicequalität
Produktangebot
Preis/Konditionen
Kommunikation
Baufinanzierung
Konto & Kredit
Marcus Wolk
schrieb
am 26.05.2020
„Beratung einer Berufshaftversicherung”
„Eine Berufshaftversicherung für mein Unternehmen.
Beratung und Abschluss einer Berufshaft.
Er hat mich bei meinen Anliegen sehr gut beraten. Fühlte mich bei Ihm sehr gut und hatte auch nie das Gefühl bekommen er will nur was verkaufen.
Herr Stellmacher geht ganz persönlich auf die Bedürfnisse des Kunden ein.
Herr Stellmacher versteht seinen Job würde immer wieder zu Ihm gehen.”
Das hat mir gut gefallen:
Herr Ringo Stellmacher ist ein sehr guter und kompetenter Berater. Er hat mich bei meinen Anliegen sehr gut beraten.
Herr Stellmacher versteht seinen Job würde immer wieder zu Ihm gehen.
Das hat mir nicht so gut gefallen:
da gibt es nix anzugeben.
es war alles super gewesen.
Stichworte
zu Ringo Stellmacher
Berufshapftversicherung
Darum ging es in der Bewertung
Haftpflichtversicherung
Bewertungskriterien
Beratungsqualität
Servicequalität
Produktangebot
Preis/Konditionen
Kommunikation
Versicherung
Wolfgang R.
schrieb
am 31.03.2020
„Umfassende Beratung”
„In vielen Terminen haben wir einige unterschiedliche Themen behandelt. Die langfristige Zielrichtung seiner Anlagevorschläge ist klar erkennbar.”
Ich berate seit vielen Jahren Kunden in allen Fragen des strategischen Vermögensaufbaus, der Altersvorsorge, der Finanzierung, Immobilien als Kapitalanlagen und zu Versicherungen.
Ich nehme mir Zeit für die Fragen meiner Kunden und die Kunden bestimmen den Aufwand / Umfang der Beratung und den Zeitrahmen, um zu einer Entscheidung zu kommen. Dazu greife ich auf Produkte aller relevanten Anbieter am Markt zurück.
Sie als Kunde und nur Sie entscheiden, was Sie umsetzen!!!
Beratungsansatz
Ich bin gerne Ihr Partner in allen Finanz- und Umsetzungsplanungen:
Ausgehend von den Fragestellungen meiner Kunden stelle ich Ihre Optionen nachvollziehbar dar. So können Sie selbst die passenden Entscheidungen für sich treffen.
Statt auf eigene Produkte greife ich bei der Umsetzung auf die Angebote aller relevanten Anbieter zurück.
Ich freue mich über Ihr Interesse und ein baldiges kennenlernen!
Ringo Stellmacher ist...
Unabhängige Berater
Bankberater
Versicherungsmakler
Finanzierungsvermittler
Honorarberater
Vermögensverwalter
Finanzberater
Finanzanlagenvermittler
Anlageberater
Immobilienmakler
Immobilienkreditvermittler
Vermögensberater
Zertifizierter Spezialist für Ruhestandsplanung (FH)
Beratungsschwerpunkte
Baufinanzierung
Immobilienfinanzierung
Ich biete Ihnen alle gängigen Darlehens- und Finanzierungsarten bei mehr als 400 Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften, mit transparentem Vergleich und bestem Service. Dabei kümmern wir uns um die zügige und reibungslose Abwicklung Ihrer Finanzierung, gerne auch unter Einbeziehung öffentlicher und staatlicher Fördermittel.
Unsere Leistungen
- Vergleich von mehr als 400 Kreditgebern
- Kostenlose Angebotserstellung und Beratung
- Anschlussfinanzierung bis zu 60 Monate im Voraus
- Beratung auch Online und am Telefon möglich
Geldanlage
Alle Investments in einem Depot
Das MLP Vermögensdepot ist die Basis Ihres MLP Vermögensmanagements. Die breite Auswahl an vorausgewählten und qualitätsgesicherten Investmentfonds, die Sie darüber erwerben können, deckt auch Ihre persönlichen Anlegerneigungen ab.
Ein Depot für alle Investmentfonds (auch für Fonds anderer Banken)
Gutschrift sämtlicher Vergütungen von Produktanbietern. Damit handelt MLP ausschließlich in Ihrem Interesse.
Depotkosten bei maximal nur 1,2 % des Depotwerts (zzgl. Mehrwertsteuer) pro Jahr. Bei Abschluss kommt nur ein marktüblicher Ausgabeaufschlag dazu. Bei mir als Ihr Berater zahlen Sie keinen Ausgabeaufschlag, diesen werde ich für Sie kompensieren!
Kostenloser Fondstausch bei nachlassender Fondsleistung!
Versicherung
Erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch welche Versicherung für Sie sinnvoll sein können und welche Versicherer das für Sie beste Prei-Leistungsverhältnis anbieten.
Zu den folgenden Bereichen biete ich alle Versicherungsformen an:
- Einkommensschutz (z.B.: Berufsunfähigkeitsversicherun, Pflegeversicherung etc. )
- Krankenversicherung ( Private Krankenversicherung, GKV, Krankenzusatzversicherungen etc.)
- Sachversicherungen ( Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäudeabsicherung, Rechtsschutz etc.)
Altersvorsorge
Basisrente, Riester-Rente & Co.
Die Möglichkeiten in Deutschland privat fürs Alter vorzusorgen sind vielfältig. Aber nicht jede Vorsorgeform ist für Jeden gleichermaßen geeignet. Lernen Sie die Altersvorsorge-Welt in Deutschland kennen. Und entscheiden Sie, welche Formen für Sie am besten geeignet sind.
Private Banking
Konto & Kredit
Das leistungsstarke Online-Girokonto
Kostenfrei ab einem monatlichem Geldeingang von mind. 1.500 Euro1
Kostenfreies Zweitkonto auf Wunsch
Kostenfreie Maestro-Girocard
Bequemes Online-Banking mit dem mlp financepilot . Auch mobil mit der mlp financepilot app
Kostenfreie Online-Kontoauszüge
Individueller gehaltsabhängiger Dispositionskredit von mindestens 1.500 Euro2
Für Geschäftskunden
Haftung und Recht
Behalten Sie Ihre Risikoabsicherung im Blick
Angesichts wechselnder Gesetzeslage, scharfer BGH-Rechtsprechung und neuer Pflichten ist es wichtig, die Risikoabsicherung der Kanzlei aktuell zu halten. Das gilt vor allem für die existenzielle Kanzlei- und Inhaberabsicherung. Falls doch einmal falsch beraten wurde, kann das enorme finanzielle Folgen haben.
Haftung und Recht
Entgegen einer häufigen Annahme handelt es sich bei der Berufshaftpflicht-Police nicht um ein Rundum-sorglos-Paket. Sie ist Spezialmaterie. MLP kennt die Stärken und Schwächen der Marktangebote genau und hilft Ihnen, Ihre Berufshaftpflichtpolice unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der Kanzleiform individuell zu optimieren.
Es lohnt sich, die Verträge regelmäßig auf Risikoausschlüsse und Leistungseinschränkungen zu überprüfen und gegebenfalls Schwachstellen zu beheben. Denn der Umfang der Leistungspflicht orientiert sich im Schadensfall nicht am Zeitpunkt der Aufdeckung, sondern am Zeitpunkt des Verstoßes.
Wesentliche Fragestellungen:
- Kanzleirechtsform und Haftung
- PartGmbB und Berufs-GmbH
- Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB/AGB)
- Haftungsbegrenzung für jede Form der Fahrlässigkeit
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
- Versicherungsschutz bei sogenannter „wissentlicher Pflichtverletzung“
- Vorbeugende Abwehrkosten
- Objektdeckung
Dozent (Freiberufler, Direktor (Bereichsleiter, VP, SVP etc.))
Erfahrungen bestehen bei der Beratung von Arbeitgebern / Privatkundenberatung / Klein und Mittelstand / Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern / Rechtsanwälten / Notare / Apotheker