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Aktuelles von Thorsten Bohn

2. April 2019

Es gibt wie...

Angebots: Was kann ich mir leisten?

Es gibt wie bei allen Produkten...

Es gibt wie bei allen Produkten auch bei der Unfallversicherung zig Vergleichtest mit sehr unterschiedlichen Testsiegern. Wir werden hier aus unserer Erfahrung berichten, wie mit solchen Ratings und Testergebnissen umzugehen ist bzw. wir Ihr die Ergebnisse einschätzen solltet. Als erstes schauen wir bei den großen Tests , wie z.B. von Stiftung Warentest auf die Verteilung der Punkte nach den festgelegten Kriterien. Leider wird nach wie vor unserer Meinung nach, ein zu großen Fokus auf die "Gestaltung/Verständlichkeit der Versicherungsanträge" und weniger auf die tatsächliche Leitung eines Tarifes gelegt. Aber ganz unabhängig davon gibt es sie eigentlich... die beste Unfallversicherung? Wir würden eher von dem passenden Schutz für jeden Einzelnen sprechen und nicht von der besten Unfallversicherung. Jedoch haben wir auch ganz klar unsere Favoriten gefunden, welche deutlich bessere Bedingungen haben, wie leider der Großteil der Tarife welche wir in Kundenordner vorfinden.

Der günstigte Unfall-Tarif muss doch die beste Unfallversicherung sein, oder doch nicht? Wir haben selbstverständlich auch immer die Prämie im Blick, fokusieren uns jedoch auf das Leistungsniveau, damit im Falle eines Falles auch die Leistung erbracht wird, welche Dir zustehen. In vielen Unfall-Policen auf dem Markt ist zum Beispiel die "Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstregung" nicht versichert, nochmals die Eigenbewegung, also Joggen, Laufen, Gehen etc. sind nicht versichert und auch die erhöhte Kraftanstrenungen, wie z.B. sämtliche Sportliche Betätigungen, oder auch das Schieben des Rasenmäher einen Berg hinauf etc. gelten als nicht versichert!!! Selbst namhafte große Versicherungskonzerne haben nach wie vor solch katastophale Bedingungen in Ihren aktuellen Tarifen enthalten bzw. eben nicht enthalten.

Mehr Informationen zum Thema Unfallversicherungen erhalten Sie unter:
https://www.bohn-finanz.de/unfallversicherung

6. November 2018

Die heftig...

Angebots: Was kann ich mir leisten?

Die heftig umstrittene Schülerversicherung...

Die heftig umstrittene Schülerversicherung des Landes Baden-Württemberg wird zum Jahresende eingestellt. Für Kritik hatte gesorgt, dass die Policen direkt von Lehrern an alle Schüler ausgeteilt wurden. Auch der Nutzen der Schülerzusatzversicherungen war umstritten. Dennoch könnten nun Schülern auch Nachteile drohen, etwa wenn sie mit der Klasse in Schullandheimen übernachten.

Wenn in Baden-Württemberg das neue Schuljahr beginnt, werden Lehrer seit 1971 zu Versicherungsvertretern. Im Auftrag des Kultusministeriums teilen sie an die Kinder Anträge für eine Kombiversicherung aus, der unter anderem einen Privathaftpflicht- und Unfallbaustein beinhaltet. Auch das Geld sammeln die Lehrer direkt von den Schülern ein. Doch damit wird ab dem neuen Jahr Schluss sein. Laut der „Stuttgarter Zeitung“ wird das umstrittene Modell im kommenden Jahr eingestellt.

Vertrag läuft aus – und wird nicht verlängert

Wie die Regionalzeitung am Freitag berichtet, steigt das Bundesland Baden-Württemberg aus dem Gruppenversicherungs-Vertrag zum Ende des laufenden Schuljahres aus. Dies geschehe, „um Missverständnissen vorzubeugen“, wird Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) zitiert. In den letzten Monaten hatte es massive Kritik an der Schülerzusatzversicherung gegeben. Produktgeber waren zwei öffentliche Versicherer: die Württembergische Gemeinde-Versicherung (WGV) sowie die Badischen Gemeinde-Versicherungen (BGV).

Konkret handelt es sich um einen sogenannten Versicherungsausweis für Schülerversicherungen. Das Kombiprodukt umfasst einen Unfall-, Haftpflicht- und Sachschaden-Baustein. Der Vertrag gilt im Unterricht, auf dem Schulgelände, bei Fachpraktika, Ausflügen und auf dem Schulweg. So zahlt die Versicherung zum Beispiel auch maximal 300 Euro, wenn im Sportunterricht die Zahnspange zerbricht oder bei einem Schulausflug die Jacke gestohlen wird (der Versicherungsbote berichtete).

Eingeführt wurde die Schüler-Police, um vermeintliche Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung zu schließen. So zahle der Versicherer etwa auch, wenn die Erwerbsminderung dauerhaft weniger als 20 Prozent betrage: Hier greift der gesetzliche Schutz nicht. Teuer war sie nicht: der Grundschutz kostete einen Euro im Schuljahr, konnte aber um weitere Bausteine kostenpflichtig erweitert werden.

“Eindruck vermeiden, es handle sich um Pflichtversicherung“

Für massive Kritik hatten aber die sehr niedrigen Versicherungssummen der Verträge gesorgt. Manche Leistungen sind auch schlicht nutzlos. So beinhaltet die Police einen Haftpflichtbaustein, obwohl Kinder in der Regel bereits über die Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert sind. Auch die gesetzliche Unfallversicherung sichert eben Unfälle in der Schule und auf dem Weg dorthin ab. Unter anderem hatten die Verbraucherzentralen die Verträge bemängelt.

Ebenfalls umstritten war die Vertriebspraxis bei diesen Versicherungen. Die Verträge werden zu Beginn des Schuljahres von den Lehrern ausgeteilt – an alle 1,5 Millionen Schüler des Bundeslandes. Die Schüler sollten die Formulare von den Eltern unterschreiben lassen und auch das Geld beim Lehrer abgeben. Das Problem: Die Lehrer sind nicht für den Vertrieb von Versicherungen qualifiziert, denn wer in Deutschland Policen vertreiben will, muss Zulassung und Sachkunde nachweisen. Auch ist unklar, warum ausgerechnet die beiden Versicherer einen derart exklusiven Vertriebsweg über die Schulen nutzen dürfen. Die umstrittene Praxis hatte im Januar 2018 „Spiegel Online“ öffentlich gemacht.

Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtete vor wenigen Wochen der „FAZ“, dass sich vermehrt Eltern beim Verbraucherschutz beschwert hätten. Sie fühlen sich schlicht unter Druck gesetzt, die Versicherungen abschließen zu müssen. Dies führt nun auch dazu, dass das Kultusministerium umdenkt und die Verträge einstellt:

Da der Beitrag von den Lehrern eingezogen wird und das Formular über die Schule verteilt wird, entstehe immer wieder der falsche Eindruck, es handle sich um eine Pflichtversicherung, erklärte Eisenmann den Rückzug gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“. Die Versicherung sei aber freiwillig. Auch solle nicht der Anschein erweckt werden, das Bundesland werbe für die öffentlichen Versicherer. „Um ordnungspolitisch Klarheit zu schaffen“, nehme das Kultusministerium Abstand von der Vereinbarung.

Alternativen gesucht

Das Problem: Mitunter ist eine Haftpflicht für Schüler ein Muss, wenn sie in Schullandheimen übernachten wollen oder ein Betriebspraktikum durchführen. Viele Einrichtungen verlangen einen Haftpflicht-Nachweis. Aber ungefähr 20 Prozent der deutschen Haushalte haben keinen solchen Schutz. Entsprechend müsste nun jeder Schüler einzeln eine Haftpflicht-Police nachweisen, wenn sie sich an Praktika oder Ausflügen beteiligen, berichtet das Schwäbische Lokalblatt.

Deshalb ist das Ende der Schüler-Zusatzpolice noch nicht komplett besiegelt. Man denke über Alternativen nach, bestätigte die WGV den "Stuttgarter Nachrichten". Denkbar sei etwa, dass Schulförder-Vereine die Gruppenverträge übernehmen. Dann müssten sie nicht mehr über Lehrer vertrieben werden.



erschienen am 15.10.2108 https://www.versicherungsbote.de/id/4872217/Baden-Wuerttemberg-umstrittene-Schuelerversicherung/

2. April 2019
Baufinanzierung Ort
Baufinanzierung Ort

Wo findet der Termin / die Termine statt

Die Erfahrung zeigt, dass ein Termin bei Ihnen zu Hause am idealsten ist, weil wir so sehr viele Informationen auf einen Blick erfassen können, wie z.B.

- Ist Ihr Türschloß bündig?
- Haben Sie Nebengebäude an Ihrem Haus? Welche Besonderheiten gibt es?
- Welche Gefahren gehen von den Nachbargrundstücken aus?
- Alle Unterlagen sind zur Hand etc.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch an ruhigen, passenden Räumlichkeiten wie z.B. in der Lobby im Hotel oder am Telefon, Online oder im Büro.

Weitere Informationen

2. April 2019
Baufinanzierung freier Makler
Baufinanzierung freier Makler

Mit welchen Versicherungen /Gesellschaften arbeiten Sie zusammen?

Wir können theoretisch mit fast allen Gesellschaften, Banken, Fonds, Versicherungen zusammenarbeiten, d.H. gute Verträge/Vertragsbedingungen übernehmen wir in unsere Betreuung, schlechte oder teuere Verträge optimimieren wir in Ihrem Sinne. Im täglichen Geschäft arbeiten wir mit rund 30 Gesellschaften enger zusammen. Wenn Sie jedoch spezielle Risiken, Anforderungen etc. haben, kann es druchaus vorkommen, das wir wietere Gesellschaften hinzu ziehen werden um Ihnen den passenden Schutz anbieten zu können.

Weitere Informationen

2. April 2019
Baufinanzierung
Baufinanzierung

Was können Sie erwarten?

Individuelle Beratung mit hochwertigen Lösungen. Sie passen zu uns, wenn Sie die nackte Wahrheit einer hässlichen Lüge vorziehen. Klartext und kein Versicherungschinesisch!

Weitere Informationen

2. April 2019
Baufinanzierung Beratung/Vergütung
Baufinanzierung Beratung/Vergütung

Wer bezahlt Sie?

Soweit nicht anders vereinbart erhalten wir für die Vermittlung und/oder Betreuung von Versicherungsverträgen eine Vergütung durch den Versicherer (Courtage, im Volksmund „Provision“ genannt), welche in dem zu zahlenden Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Damit ist auch die von uns erwartete und erbrachte Beratung abgegolten.

Schließen Sie nichts ab und/oder übertragen Sie uns keine Versicherungsverträge zur Betreuung, verdienen wir trotz erbrachter Beratungsleistung nichts. Lassen Sie sich bei uns/mir beraten und schließen jedoch woanders ab, verdienen wir ebenfalls nichts. Entziehen Sie uns das Mandat (auch unbeabsichtigt indem Sie online oder in einer App vermeintlich kostenlos Ihre Versicherungen sortieren), dann verdienen wir auch nichts mehr.

Es gibt in meinem Betrieb daher eine ganz einfache Regel: Es gibt nur Vollmandate - ganz oder gar nicht.

Vollmandat bedeutet, dass wir alle Ihre Versicherungsverträge (Gesamtanzahl ist unerheblich) betreue. Sie müssen natürlich nicht alles bei mir/uns neu abschließen, sondern nur das was Sinn macht und selbstverständlich nur das was Sie sich leisten können/wollen. Ich/Wir werde allerdings Ihr einziger Ansprechpartner in Versicherungsfragen. Nur so können wir guten Service für alle unsere Kunden dauerhaft sicherstellen

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2. April 2019
Baufinanzierung Maklervertrag/Vollmacht
Baufinanzierung Maklervertrag/Vollmacht

Arbeiten Sie mit einem Maklermandat/Maklervollmacht?

Ja, selbstverständlich arbeiten wir mit einem Maklervertrag und einer Maklervollmacht. Des Weiteren wird jede Produkt-Empfehlung schriftlich dokumentiert.

Gibt es einen Unterschied und falls ja, worin liegt dieser zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Finanz-& Versicherungsmakler?

Ja den gibt es! Einfach ausgedrückt arbeitet ein Versicherungsvertreter/Vermögensberater für eine Versicherungsgesellschaft. Seine Aufgabe ist es Ihnen Produkte von dieser Gesellschaft zu verkaufen. Ein Makler arbeitet in Ihrem Auftrag und sucht für Sie den passenden Versicherungsschutz/Sparanlage/Finanzierung etc. aus einer Vielzahl an Angeboten & Gesellschaften heraus. Mehr Informationen erhalten Sie dazu in diesem Video!

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39 geprüfte Bewertungen
über Thorsten Bohn

bohn-finanz GmbH, Filderstadt

4,7 von 5

WhoFinance Qualitätsprüfung

  • Geprüft gemäß § 5b Abs. 3 UWG
  • Jede Bewertung wird einzeln geprüft
  • WhoFinance ist unabhängig von Finanzdienstleistern

Manuel S. schrieb am 22.10.2018

„Beratung hinsichtlich Wechsel in private Krankenversicherung”

Profil von Thorsten Bohn

Ich bin Thorsten Bohn und bereits seit 2004 in der Finanz- & Versicherungsbranche tätig. Davor war ich mehrere Jahre, nach meinem Studium zum Betriebswirt B.T.E, bei unterschiedlichen renomierten Unternehmen im Vertrieb tätig. Ich bin überzeugt davon, dass ein optimal auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmtes Versicherungspaket für jeden ein Muss ist. Das wichtigste hierbei ist aber, dass diese Absicherung auf Sie zugeschnitten ist, wie ein edler Maßanzug.

Daher nehme ich mir viel Zeit dafür, die genaue Situation meiner Kunden zu erfassen und auch die Hintergründe der getroffenen Entscheidungen zu hinterfragen. So kann ich Ihnen auf den individuellen Bedarf ein abgestimmtes Angebot unterbreiten.

Die Zufriedenheit unserer Kunden/Mandanten als Grundpfeiler einer langfristigen Zusammenarbeit (und daraus resultierende Weiterempfehlungen) ist mir sehr wichtig. Mein Ziel ist deshalb nicht der „schnelle Abschluss“, sondern eine langfristige Zusammenarbeit auf Vertrauensbasis.

Sie werden hauptsächlich mit mir persönlich zu tun haben, jedoch stehen hinter mir eine Vielzahl an Kooperationen & Menschen die mich in der täglichen Arbeit unterstützen.

Beratungsansatz

Ob es um Geldanlagen, Vorsorge, Versicherungen, Immobilienfinanzierung, Bausparen oder Investment geht - Dank einer breiten, branchenübergreifenden Produktpalette kann ich Ihnen zu allen Vorsorge- und Finanzthemen das Richtige anbieten.

Das Spektrum reicht von der Riester-Rente bis zum Fondssparplan. Vom Bausparvertrag bis zur privaten Krankenversicherung. Von der Kfz-Versicherung bis zum Rechtsschutz. Vom Girokonto bis zur Baufinanzierung.

Für Sie bedeutet das: Sie profitieren von Lösungen, die genau aufeinander abgestimmt sind und sich optimal ergänzen. Nicht zuviel und nichts Unnötiges. Denn wer hat schon Geld zu verschenken?

Beratungsschwerpunkte

Grafik von einem schlichten Haus

Baufinanzierung

Wir prüfen die Konditionen bei mehr als 100 Banken, damit Sie am Ende einen günstigen Zins und die zu Ihnen passende Baufinanzierung erhalten.
Grafik von einem ansteigenden Balkendiagramm

Geldanlage

Vom Festgeld über Fonds bis hin zu Edelmetallen und weitere Investments bieten wir Ihnen ein großen Portfolio für Ihre Geldanlagen an.
Grafik von einem Schutzsymbol

Versicherung

Sie sollen sich mit meiner Beratung/Dienstleistung derart wohl fühlen, dass Sie Ihren Freunden und Ihren Verwanden sagen, dass sich ein Termin mit uns auf alle Fälle lohnen wird. Auf Grund unseres umfassenden Serviceangebotes erhalten Sie die Freiheit, sich schöneren Dingen widmen zu können, als sich mit langweiligem „Versicherungschinesisch“ & „Bankenkauderwelsch“ herumschlagen zu müssen.

Für unsere Kunden möchten wir Lösungsanbieter, Partner und Ratgeber sein, damit wir gemeinsam an einem Strang „ziehen“.
Grafik von einem Geldbündel

Altersvorsorge

Unter dem Begriff Altersvorsorge versteht man alle Maßnahmen, die getroffen werden, um nach dem Ende der Erwerbstätigkeit ausreichend abgesichert zu sein, um nach Möglichkeit den bisher gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können.

Heute gliedert sich die Altersvorsorge meist in drei Teile: die gesetzliche Altersvorsorge, die ergänzende erwerbsbasierte Altersvorsorge und die private Altersvorsorge bzw. Rentenversicherung.
Grafik von einer Kreditkarte und Münzen

Konto & Kredit

Ein Girokonto, bzw. die Konten bilden die Basis für Ihren Vermögensaufbau. Ein Konto sollte zu Ihrem Verhalten passen & wenn möglich kostenlos sein.
Icon Geschäftskunden

Für Geschäftskunden

Ihr Unternehmen schützen Sie vor Haftungsrisiken am besten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung - denn im BGB steht: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Grafik von Hochhäusern

Immobilien

Neben der Hausverwaltung, bieten wir Ihnen auch einen schnellen und professionellen Verkauf Ihrer Immobilie an. Durch unser großes Netzwerk in der Hausverwaltung, haben wir zig Kontakte zu Kapitalanleger und können so Ihre Immobilie sehr schnell verkaufen, bzw. für Kapitalanlager die passende Immobilie finden.

Kompetenzen

Zusatzqualifikationen

TOP-BERATER bei Whofinance (Veröffentlicht in der "Welt" vom 24.04.2013)

Betriebswirt (BTE)

Fachmann für Versicherungen, Bausparen und Investment

Absicherungen von Firmenkunden

baV Experte -Deutsche Versicherungsakademie-

 

 

Serviceleistungen für WhoFinance-Nutzer

Grafik von einem Haken Kostenlose Erstberatung
Grafik von einem Haken Beratungsprotokoll
Grafik von einem Haken Beratung beim Kunden vor Ort

Kundenprofil

Grafik von einem Haken Selbstständige
Grafik von einem Haken Beamte
Grafik von einem Haken Rentner
Grafik von einem Haken Angestellte

Typischer Kunde

wurde bisher von vielen Personen beraten und hat den Überblick über seine Finanzen, Verträge etc. verloren und sucht einen kompetenten Ansprechpartner für Versicherungen, Bankgeschäfte, Baufinanzierungen, Bausparkasse, Fonds, Altersvorsorge etc.

Weitere Informationen

Tätig in:

Als freier Finanz- & Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne mit unserer Erfahrung und Fachwissen zu Ihren Finanz- &Versicherungsthemen und helfen Ihnen Ihre Ziele zu erreichen. 

Getreu unserer Beratungsphilosophie   Kompetent | Persönlich | Klar  halten wir als Versicherungsmakler das was wir versprechen.

Wir arbeiten hauptsächlich im Großraum von Stuttgart. Bei interessanten Fällen & nach Vereinbarung übernehmen wir auch aus dem kompletten Bundesgebiet Mandate.

Sie passen zu uns, wenn Sie hochwertige Lösungen und eine individuelle Beratung suchen.

Ab sofort bieten wir auch Beratungen in italienischer Sprache an.

Come broker finanziario e assicurativo freelance, siamo felici di consigliarvi con la nostra esperienza e competenza sui vostri argomenti finanziari e assicurativi e aiutarvi a raggiungere i vostri obiettivi. 

Fedeli alla nostra filosofia di consulenza Competente | Personale | Chiaro, noi come broker assicurativi manteniamo ciò che promettiamo.

Lavoriamo principalmente nell'area di Filderstadt/Stuttgart. In casi interessanti e su accordo, assumiamo anche mandati da tutta la Germania.

Siamo il partner giusto per voi se cercate soluzioni di alta qualità e consigli individuali.

Mitgliedschaften:

IGVM: Interessensgemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V.

Impressum und Pflichtangaben

Adresse:
bohn-finanz GmbH
Pulsstr. 32
70794 Filderstadt
Aufsichtsbehörde(n):
Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11, 73728, IHK Stuttgart
Vermittlerregister:
D-D07X-EF2IX-24

Informationen:

bohn-finanz GmbH
GGF: Thorsten Bohn
Pulsstraße 32
70794 Filderstadt
Tel.: 0711 72254 - 264
Fax: 03212-1154723
Mobil: 0170-5649050
E-Mail: thorsten.bohn@bohn-finanz.de

Inhaber: Thorsten Bohn
Handelsregister: AG Stuttgart, HRB A 732413


Inhaltlich verantwortlicher Dienstanbieter nach § 5 TMG / § 55 Abs. 2 RStV:
Thorsten Bohn (Anschrift wie oben)

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: IHK Stuttgart Jägerstrasse 30 70174 Stuttgart

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de

Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de

Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de

Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-GZNW-GIPYP-59 (für § 34d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-175-QDNL-93 (für § 34f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-175-YCSC-82 (für § 34i GewO)

Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist mangels Verpflichtung leider nicht möglich.

 

Berufsbezeichnung

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

 

Zuständige Berufskammer

Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de

 

Berufsrechtliche Regelungen

- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 

Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungen mit Deckung i. H. v. 1,3 Mio. Euro sind vorhanden bei der CGPA Europe S.A. Versicherung mit der Vertragsnummer DE-B-2017-00010 & der Allianz GHV 30/0450/3054876/490 für §34i

Datenschutz:

www.bohn-finanz.de/datenschutz-0-p11.html

 

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