Steuern sparen und Geld vom Chef!

Steuern sparen und Geld vom Chef!
Ihre betriebliche Altersversorgung! Eine attraktive, intelligente Art, die persönliche Versorgungslücke zu schließen, ist die betriebliche Altersversorgung. Das sieht auch der Staat so, jeder Mitarbeiter hat gemäß §1a Betriebsrentengesetz einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Seit 2018 fördert der Gesetzgeber die Beiträge für Ihre Betriebsrente über das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Ihre gezahlten Beiträge sind pro Jahr bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Rente (West) steuerfrei (in 2018: 6.240 EUR). Außerdem sind bis zu 4 % der BBG Rente (West) auch sozialabgabenfrei (in 2018: 3.120 EUR). Ihre Firma bietet Ihnen als Mitarbeiter die Möglichkeit, von einer modernen und einfachen Form der betrieblichen Altersversorgung zu profitieren und somit sicher für Ihr Alter vorzusorgen. Durch die Umwandlung von Gehaltsbestandteilen sparen Sie Beiträge zur Sozialversicherung und profitieren zusätzlich von hohen Steuerersparnissen. Das können im Vergleich zu einer konventionellen Altersvorsorge sogar ca. 50 % sein. Das zeigt unser kleines Beispiel eindrucksvoll: Sie sparen 100 EUR monatlich und Sie haben dabei einen Nettoaufwand von lediglich 52 EUR pro Monat. Mit wenig Aufwand viel erreichen. Mit der Umwandlung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) können Sie Ihren Nettoaufwand zudem deutlich reduzieren. Vorteile auf einen Blick - Steuerfreie Einzahlung bis monatlich 520 EUR - Sozialabgabenfreie Einzahlung bis monatlich 260 EUR Beitrag - Hartz-IV-geschützt - Verwertungsausschluss für Anwartschaften aus bAV - Kapitalwahlrecht zum Rentenbeginn, wahlweise lebenslange Rentenzahlung oder einmalige Auszahlung des vorhandenen Kapitals - Variabler Vermögensaufbau mit Garantiezins - wahlweise klassische Direktversicherung mit - attraktiven Überschüssen oder gewinnorientierte Direktversicherung mit Renditechancen durch DWS-Investment - Flexible Einzahlungen mit der Sparoption den Aufbau der Altersvorsorge an die persl. Möglichkeiten anpassen und ggf. Zuzahlungen leisten - Optionale Berufsunfähigkeits-Zusatzleistung um die wirtschaftlichen Folgen einer Berufsunfähigkeit abzumildern - Private Fortführung des Vertrags nach Ausscheiden beim bisherigen Arbeitgeber möglich - Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn Hier die interessantesten Durchführungswege: Die Durchführungswege und Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung sind mit der Rentenreform deutlich erweitert worden. Seit 2002 haben Mitarbeiter den individuellen Anspruch auf eine Lohn- bzw. Gehaltsumwandlung. Dabei kann der Arbeitgeber den Durchführungsweg unter den externen Finanzierungswegen mit Rechtsanspruch frei wählen. Direktversicherung – Wie funktioniert das? Die Direktversicherung ist die bekannteste und einfachste Form der betrieblichen Altersversorgung. Das Unternehmen schließt dabei eine Rentenversicherung zugunsten seines Mitarbeiters ab. Pensionskasse – Wie funktioniert das? Die Pensionskasse ist eine rechtlich unabhängige Versorgungseinrichtung, die der strengen staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Pensionskasse gewährt Arbeitnehmern oder deren Hinterbliebenen Versorgungsleistungen. Unterstützungskasse – Wie funktioniert das? Die Unterstützungskasse ist ein selbstständiges Versorgungsunternehmen, das im Auftrag des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer die Versorgungsleistungen gewährt. Der Arbeitgeber tritt hier als Trägerunternehmen der Unterstützungskasse bei und bestimmt den Versorgungsplan für seine Mitarbeiter. Die Versorgungszusagen der Unterstützungskasse werden über Rückdeckungsversicherungen abgesichert. Direktzusage – Wie funktioniert das? Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Mitarbeiter, bestimmte betriebliche Versorgungsleistungen zu erbringen. Für die Verpflichtung aus dieser Zusage bildet der Unternehmer schon während des Arbeitsverhältnisses entsprechende Rückstellungen in der Bilanz. Diese sind gewinnmindernd. Pensionsfonds – Wie funktioniert das? Der Pensionsfonds wurde mit der Rentenreform 2002 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ganz neu eingeführt. Der Arbeitnehmer erhält hier einen Rechtsanspruch auf die jeweilige Leistung direkt gegen diese rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Der Pensionsfonds unterliegt dabei der staatlichen Versicherungsaufsicht.

Torsten Bruns

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Dieser Beitrag wurde am 05.12.2018 veröffentlicht von:
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aus Osnabrück

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