Steuern sparen und Geld vom Chef!
Ihre betriebliche Altersversorgung!
Eine attraktive, intelligente Art, die persönliche
Versorgungslücke zu schließen, ist die
betriebliche Altersversorgung.
Das sieht auch der Staat so, jeder Mitarbeiter
hat gemäß §1a Betriebsrentengesetz einen gesetzlichen
Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung
durch Entgeltumwandlung.
Seit 2018 fördert der Gesetzgeber die Beiträge
für Ihre Betriebsrente über das sogenannte
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Ihre
gezahlten Beiträge sind pro Jahr bis zu 8 % der
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Rente (West)
steuerfrei (in 2018: 6.240 EUR). Außerdem sind
bis zu 4 % der BBG Rente (West) auch sozialabgabenfrei
(in 2018: 3.120 EUR).
Ihre Firma bietet Ihnen als Mitarbeiter die Möglichkeit,
von einer modernen und einfachen Form
der betrieblichen Altersversorgung zu profitieren
und somit sicher für Ihr Alter vorzusorgen.
Durch die Umwandlung von Gehaltsbestandteilen
sparen Sie Beiträge zur Sozialversicherung
und profitieren zusätzlich von
hohen Steuerersparnissen.
Das können im Vergleich zu einer konventionellen
Altersvorsorge sogar ca. 50 % sein. Das zeigt
unser kleines Beispiel eindrucksvoll: Sie sparen
100 EUR monatlich und Sie haben dabei einen
Nettoaufwand von lediglich 52 EUR pro Monat.
Mit wenig Aufwand viel erreichen.
Mit der Umwandlung von Vermögenswirksamen
Leistungen (VL) können Sie Ihren
Nettoaufwand zudem deutlich reduzieren.
Vorteile auf einen Blick
- Steuerfreie Einzahlung bis monatlich 520 EUR
- Sozialabgabenfreie Einzahlung bis monatlich 260 EUR Beitrag
- Hartz-IV-geschützt
- Verwertungsausschluss für Anwartschaften aus bAV
- Kapitalwahlrecht zum Rentenbeginn,
wahlweise lebenslange Rentenzahlung oder
einmalige Auszahlung des vorhandenen Kapitals
- Variabler Vermögensaufbau mit Garantiezins
- wahlweise klassische Direktversicherung mit
- attraktiven Überschüssen oder gewinnorientierte
Direktversicherung mit Renditechancen
durch DWS-Investment
- Flexible Einzahlungen mit der Sparoption den
Aufbau der Altersvorsorge an die persl. Möglichkeiten
anpassen und ggf. Zuzahlungen leisten
- Optionale Berufsunfähigkeits-Zusatzleistung
um die wirtschaftlichen Folgen einer Berufsunfähigkeit
abzumildern
- Private Fortführung des Vertrags nach Ausscheiden
beim bisherigen Arbeitgeber möglich
- Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn
Hier die interessantesten Durchführungswege:
Die Durchführungswege und Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung sind mit der Rentenreform deutlich erweitert worden. Seit 2002 haben Mitarbeiter den individuellen Anspruch auf eine Lohn- bzw. Gehaltsumwandlung. Dabei kann der Arbeitgeber den Durchführungsweg unter den externen Finanzierungswegen mit Rechtsanspruch frei wählen.
Direktversicherung – Wie funktioniert das?
Die Direktversicherung ist die bekannteste und einfachste Form der betrieblichen Altersversorgung. Das Unternehmen schließt dabei eine Rentenversicherung zugunsten seines Mitarbeiters ab.
Pensionskasse – Wie funktioniert das?
Die Pensionskasse ist eine rechtlich unabhängige Versorgungseinrichtung, die der strengen staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Pensionskasse gewährt Arbeitnehmern oder deren Hinterbliebenen Versorgungsleistungen.
Unterstützungskasse – Wie funktioniert das?
Die Unterstützungskasse ist ein selbstständiges Versorgungsunternehmen, das im Auftrag des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer die Versorgungsleistungen gewährt. Der Arbeitgeber tritt hier als Trägerunternehmen der Unterstützungskasse bei und bestimmt den Versorgungsplan für seine Mitarbeiter. Die Versorgungszusagen der Unterstützungskasse werden über Rückdeckungsversicherungen abgesichert.
Direktzusage – Wie funktioniert das?
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Mitarbeiter, bestimmte betriebliche Versorgungsleistungen zu erbringen. Für die Verpflichtung aus dieser Zusage bildet der Unternehmer schon während des Arbeitsverhältnisses entsprechende Rückstellungen in der Bilanz. Diese sind gewinnmindernd.
Pensionsfonds – Wie funktioniert das?
Der Pensionsfonds wurde mit der Rentenreform 2002 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ganz neu eingeführt. Der Arbeitnehmer erhält hier einen Rechtsanspruch auf die jeweilige Leistung direkt gegen diese rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Der Pensionsfonds unterliegt dabei der staatlichen Versicherungsaufsicht.