WhoFinance 360° Logo

Koalitionsvertrag

Was jetzt auf Finanzberater zukommt

Koalitionsvertrag Provisionsberatung Honorarberatung Altersvorsorge Riester-Rente Frühstart-Rente betriebliche Altersvorsorge Krankenversicherung Pflegeversicherung
Was jetzt auf Finanzberater zukommt

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD formuliert die Ziele der neuen Bundesregierung. Er enthält zentrale Reformvorhaben zur Altersvorsorge, Elementarschadenversicherung und sieht auch Veränderungen im Gesundheitswesen vor. Für Finanzberater besonders wichtig: Das Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung bleibt bestehen.

Was passiert mit der Provisionsberatung?

Der Koalitionsvertrag enthält gute Nachrichten für Finanzdienstleister: „Die honorar- und provisionsbasierte Finanzberatung werden wir nebeneinander erhalten“, heißt es wörtlich. Geprüft werden soll zudem, ob „die Instrumente der BaFin derzeit ausreichen, um Fehlanreize in der Finanzberatung zu verhindern.“
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung e. V. (AfW), begrüßt diese Entscheidung: „Es ist ein starkes Signal, dass beide Vergütungsmodelle anerkannt werden. Entscheidend ist nun, dass daraus auch eine faire Regulierungspraxis folgt.“

Welche Reformen sind bei der Altersvorsorge geplant?

a) Riester-Rente:
Die Bundesregierung will die längst überfällige Reform der Riester-Rente nun umsetzen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt überführen, von bürokratischen Hemmnissen befreien und mit dem Verzicht auf zwingende Garantien sowie der Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reformieren.“ Wie diese Reform konkret aussehen soll, ist bislang jedoch offen.

b) Frühstart-Rente:
Geplant ist eine neue "Frühstart-Rente", bei der alle Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren, die eine Bildungsreinrichtung besuchen, ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot erhalten sollen. Ab dem 18. Lebensjahr können sie eigene Beiträge in das Depot einzahlen – bis zum Renteneintritt.

c) Betriebliche Altersvorsorge (bAV):
Auch die betriebliche Altersvorsorge soll reformiert werden. Ziel ist es, sie zu digitalisieren, vereinfachen, transparenter zu gestalten und zu entbürokratisieren. Zudem will die Koalition die bAV besonders in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern weiter stärken. Ein weiteres Vorhaben betrifft die bessere Mitnahme der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel – ein Bereich, der bislang häufig Probleme bereitet.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) mahnt jedoch „echte Reformen“ an: „Entscheidend wird sein, wie die konkrete Ausgestaltung erfolgt – vor allem mit Blick auf die Auswahl der Produkte und deren Beratung.“ Die geplante Riester-Reform weise zwar in die richtige Richtung, bleibe jedoch „ebenfalls unkonkret“. Es fehlten klare Aussagen zu Übergangsregelungen, Vergütungsfragen sowie zur Rolle unabhängiger Berater.

Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI, bewertet die geplanten Veränderungen rund um die Altersvorsorge positiv: „Die Frühstart-Rente kann der Keim eines neuen Gesamtkonzepts für die private Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2026 sein. Darin liegen große Chancen für die Sparer.“ Zur Riester-Reform ergänzt er: „Mehr Flexibilität und höhere Renditechancen machen die Altersvorsorge für die Bürger attraktiv und können somit zu einer größeren Verbreitung führen.“

Was ändert sich bei der Elementarschadenversicherung?

Auch die Elementarschadenversicherung wird reformiert. Die Koalition plant:
„Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden.“

Geplant sind darüber hinaus:

• eine staatliche Rückversicherung
• regulierte Vertragsbedingungen
• sowie eine Opt-out-Option für Verbraucher

Welche Neuerungen gibt es in der Kranken- und Pflegeversicherung?

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung kündigt die Koalition „strukturelle Anpassungen und kurzfristige Maßnahmen“ an. Unter anderem soll ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte eingeführt werden. Eine Kommission soll bis Frühjahr 2027 weitere konkrete Reformvorschläge erarbeiten.
Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, sieht im Koalitionsvertrag die „richtigen Reformthemen für das deutsche Gesundheitswesen“ benannt. Er betont, dass nun die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung generationengerecht aufgestellt und an den demografischen Wandel angepasst werden müsse. Positiv hebt er die geplanten Maßnahmen zur Prävention, Digitalisierung sowie Anreize zur eigenverantwortlichen Pflegevorsorge hervor.

Dirk
Autor: Dirk Wohleb

Freier Wirtschafts- und Finanzjournalist