Gesetzliche Rente: Versicherungsverlauf klären – so geht’s

Gesetzliche Rente: Versicherungsverlauf klären – so geht’s

Die Deutsche Rentenversicherung spielt eine wichtige Rolle in der Altersvorsorge von Angestellten und ist eine der zentralen Säulen für finanzielle Sicherheit im Ruhestand. Damit Sie das Optimum aus der gesetzlichen Rentenversicherung herausholen, gilt es einige Dinge zu beachten. Dazu zählt auch die Klärung des Versicherungsverlaufs. Noch nie gehört? Dabei kann das bares Geld bedeuten!

 

Besonders wichtig ist die Klärung Ihres Versicherungsverlaufs bei bestimmten Lebensereignissen, wie etwa Phasen der Arbeitslosigkeit, Zeiten der Kindererziehung oder Pflegezeiten. Diese Lebensabschnitte können Ihre Rentenansprüche beeinflussen, daher ist die genaue Erfassung essenziell. 

 

Welche Zeiten sind anrechenbar?

Für die Klärung Ihres Versicherungsverlaufs ist es entscheidend zu verstehen, welche Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung als anrechenbar gelten. Anders als man vielleicht vermuten mag, sind dies nicht nur Zeiten, in denen Sie aktiv – durch beispielsweise Erwerbstätigkeit – in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Auch andere Lebensphasen und Tätigkeiten können auf Ihre gesetzliche Rente angerechnet werden. Hier sind einige wichtige Zeiten, die anrechenbar sein können: 

 

Zeiten der Kindererziehung:

Diese Zeiten können angerechnet werden und müssen unbedingt selbst beantragt werden, sonst zählen sie nicht zur Rente.

 

Zeiten der Pflege: 

Angehörigenpflegezeiten können berücksichtigt werden, insbesondere mit entsprechendem Nachweis.

 

Arbeitslosigkeitszeiten: 

Zeiten der Arbeitslosigkeit können unter bestimmten Bedingungen für Ihre Rente angerechnet werden, ebenso Weiterbildungsmaßnahmen während dieser Phasen.

 

Wehr- und Zivildienst: 

Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes gelten in der Regel als Beitragszeiten.

 

Ausbildungszeiten: 

Ab dem 17. Lebensjahr gilt der Besuch einer Schule, Fach- oder Hochschule sowie die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme als Anrechnungszeit. Nach Einreichung bestimmter Unterlagen können insgesamt nicht mehr als acht Jahre angerechnet werden

 

Die genauen Regelungen zur Anrechenbarkeit können komplex sein und ändern sich gelegentlich. Daher ist es ratsam, sich an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden oder von einem Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf korrekt erfasst werden. Dies hilft Ihnen, Ihre Rente optimal zu planen und später in finanzieller Sicherheit Ihren Ruhestand zu genießen. 

 

Im Anschluss kann die optimierte gesetzliche Rentenhöhe in die Ruhestandsversorgung mit betrachtet werden und ein konkrete Maßnahmen geplant werden, um ggf. vorhandene Versorgungslücken frühzeitig schließen zu können. Als Experte begleite ich meine Mandanten dauerhaft auf diesem Weg. Kommen Sie gerne auf mich zu, um auch Ihren Lebensabend optimal abgesichert zu wissen ✅

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Dieser Beitrag wurde am 14.02.2024 veröffentlicht von:
Felix Kroll

aus Bad Neuenahr-Ahrweiler

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