Wenn der Nachwuchs mit dem Fahrrad/Roller ins parkende Auto fährt…wer zahlt?

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Private Haftpflichtversicherung: Wenn Kinder mit dem Roller oder Fahrrad ein Auto beschädigen

 

Unfälle passieren schnell, vor allem bei Kindern, die mit dem Fahrrad oder Roller unterwegs sind. Doch wer zahlt den Schaden, wenn ein Kind versehentlich ein parkendes Auto beschädigt? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Alter des Kindes, der Versicherung des Fahrzeughalters und der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern ab.

 

1. Welche Versicherung kommt bei einem Schaden in Frage?

 

Die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters

 

Wenn ein parkendes Fahrzeug beschädigt wird, ist zunächst die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters zuständig. Diese springt in der Regel ein, um den Schaden am Auto zu regulieren. Dabei gilt:

• Teilkasko: Deckt keine Schäden durch Fremdeinwirkung wie einen Fahrradunfall ab.

• Vollkasko: Übernimmt die Reparaturkosten, unabhängig davon, ob der Schaden durch ein Kind oder einen Erwachsenen verursacht wurde.

 

Wichtig: Auch wenn die Kaskoversicherung den Schaden reguliert, trägt der Fahrzeughalter möglicherweise eine Selbstbeteiligung und wird in seinem Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.

 

Die private Haftpflichtversicherung

 

Die private Haftpflichtversicherung der Eltern übernimmt den Schaden, wenn das Kind den Unfall verursacht hat und es sich nicht um einen reinen Kaskoschaden handelt. Sie ersetzt dem Fahrzeughalter die Kosten, die nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt sind, wie Selbstbeteiligung oder die Differenz durch die Rückstufung.

 

2. Was ist bei Kindern unter 10 Jahren?

 

Kinder unter 10 Jahren gelten im Straßenverkehr rechtlich als deliktunfähig. Das bedeutet, sie können für Schäden, die sie verursachen, grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden. Die Konsequenzen:

• Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, z. B. wenn das Kind unbeaufsichtigt an gefährlichen Orten wie einer stark befahrenen Straße spielt.

• Ohne Aufsichtspflichtverletzung kann der Fahrzeughalter auf seinem Schaden sitzen bleiben, es sei denn, die Eltern übernehmen die Kosten freiwillig.

 

Viele private Haftpflichtversicherungen bieten jedoch Schutz für sogenannte deliktunfähige Kinder an. In diesem Fall übernimmt die Versicherung den Schaden, auch wenn keine rechtliche Haftung besteht.

 

3. Was ist bei Kindern über 10 Jahren?

 

Kinder über 10 Jahre sind im Straßenverkehr haftbar, wenn sie ein parkendes Auto beschädigen. In diesem Alter wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns verstehen können. Die private Haftpflichtversicherung der Eltern kommt für den Schaden auf, wenn:

• Das Kind den Unfall fahrlässig verursacht hat, z. B. durch eine Unaufmerksamkeit beim Roller- oder Fahrradfahren.

• Die Eltern eine gültige Haftpflichtversicherung haben, die solche Schäden abdeckt.

 

Die Versicherung prüft den Vorfall und ersetzt dem Geschädigten die Reparaturkosten. Dabei wird auch die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung des Fahrzeughalters berücksichtigt.

 

4. Kombination von Kasko- und Haftpflichtversicherung

 

In der Praxis wird häufig zunächst die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters eingeschaltet, um den Schaden schnell zu regulieren. Danach wendet sich die Kaskoversicherung an die private Haftpflichtversicherung der Eltern, um die Kosten zurückzufordern. Dies funktioniert jedoch nur, wenn die Haftpflichtversicherung des Kindes den Schaden anerkennt.

 

5. Was tun im Schadensfall?

1. Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie das beschädigte Fahrzeug und den Unfallort.

2. Fahrzeughalter informieren: Teilen Sie dem Geschädigten mit, dass der Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet wird.

3. Versicherung kontaktieren: Melden Sie den Vorfall Ihrer privaten Haftpflichtversicherung und schildern Sie den Hergang.

4. Kaskoversicherung des Halters: Klären Sie mit dem Geschädigten, ob der Schaden vorab über die Kaskoversicherung reguliert werden soll.

 

6. Fazit

 

Die private Haftpflichtversicherung bietet Eltern und Kindern wichtigen Schutz bei Schäden, die durch Unachtsamkeit entstehen. Für Kinder unter 10 Jahren übernimmt die Versicherung in vielen Fällen freiwillig die Kosten, während bei älteren Kindern eine klare Haftung besteht. In jedem Fall ist es sinnvoll, eine umfassende Haftpflichtversicherung abzuschließen, um finanzielle Belastungen zu vermeiden. Auch der Fahrzeughalter kann durch die Kombination von Kasko- und Haftpflichtversicherung finanziell entlastet werden.

 

Ihr Team der DEVK Versicherungsagentur

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Dieser Beitrag wurde am 05.01.2025 veröffentlicht von:
Michael Asmus

aus Stolberg

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