Wenn der Einkaufswagen beim Einkaufen ins Auto rollt…zahlt doch die private Haftpflicht….oder?

Wenn der Einkaufswagen beim Einkaufen ins Auto rollt…zahlt doch die private Haftpflicht….oder?

Wer haftet, wenn ein Einkaufswagen ein Fahrzeug beschädigt – und was sind Be- und Entladeschäden?

 

Ein Einkaufswagen rollt gegen ein parkendes Fahrzeug – ein ärgerlicher Vorfall, der Fragen nach der Haftung und dem Versicherungsschutz aufwirft. Besonders interessant: Handelt es sich hierbei um einen Be- und Entladeschaden, und wie schützt Sie der DEVK-Haftpflicht-Premium-Tarif? Und warum es sinnvoll sein kann, auf die private Haftpflicht zurückzugreifen, um Rückstufungen in der Kfz-Versicherung zu vermeiden? Wir klären auf.

 

1. Was sind Be- und Entladeschäden?

 

Be- und Entladeschäden entstehen, wenn beim Be- oder Entladen eines Fahrzeugs ein Schaden verursacht wird. Beispiele:

• Beim Beladen: Ein mit Einkäufen beladener Einkaufswagen rollt während des Verstauens im Kofferraum gegen ein anderes Fahrzeug.

• Beim Entladen: Beim Herausnehmen schwerer Waren aus dem Einkaufswagen verliert dieser die Kontrolle und beschädigt ein fremdes Auto.

 

Wichtig: Damit ein Schaden als Be- und Entladeschaden gilt, muss ein direkter Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs bestehen.

 

2. Wann greift die DEVK-Haftpflichtversicherung Premium?

 

Im DEVK-Haftpflicht-Premium-Tarif sind Be- und Entladeschäden ausdrücklich mitversichert. Wenn ein Einkaufswagen beim Be- oder Entladen Ihres Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug beschädigt, greift Ihre Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen:

• Selbstbeteiligung: Für Be- und Entladeschäden fällt eine Selbstbeteiligung von 150 € an.

• Maximale Erstattung: Die Versicherung übernimmt Schäden bis zu 2.500 € pro Vorfall.

 

Beispiel:

Der Einkaufswagen rollt während des Beladens gegen ein parkendes Auto und verursacht einen Schaden von 2.000 €. Die DEVK-Haftpflichtversicherung übernimmt 1.850 €, da Sie die Selbstbeteiligung von 150 € tragen.

 

3. Vermeidung von Rückstufungen in der Kfz-Versicherung

 

In Fällen, die durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden könnten, sollten Sie die Folgen sorgfältig abwägen. Wird der Schaden über die Kfz-Versicherung reguliert, droht eine Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabattes (SFR). Das führt in der Regel zu einer Erhöhung Ihrer Versicherungsbeiträge, die über Jahre hinweg deutlich teurer sein kann als die Kosten des Schadens selbst.

 

Die private Haftpflichtversicherung bietet hier einen entscheidenden Vorteil:

• Schäden, die über die Haftpflichtversicherung abgewickelt werden, wirken sich nicht auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt aus.

• Sie vermeiden langfristige Beitragssteigerungen, die durch eine Rückstufung in der Kfz-Versicherung entstehen könnten.

 

Beispiel:

Ein Schaden von 500 € wird über Ihre Kfz-Versicherung abgewickelt. Durch die Rückstufung zahlen Sie über die nächsten Jahre 1.000 € mehr an Beiträgen. In diesem Fall wäre es sinnvoller, den Schaden durch die private Haftpflicht oder aus eigener Tasche zu regulieren.

 

4. Was tun, wenn kein Be- und Entladeschaden vorliegt?

 

Wenn kein direkter Zusammenhang mit dem Fahrzeuggebrauch besteht, greift die private Haftpflichtversicherung des Verursachers. Das gilt z. B., wenn:

• Ein Einkaufswagen unbeaufsichtigt stehen gelassen wird und durch Windböen gegen ein Fahrzeug rollt.

• Der Wagen beim Zurückbringen zur Station unabsichtlich gegen ein Auto stößt.

 

Auch in solchen Fällen bietet der DEVK-Haftpflicht-Premium-Tarif umfassenden Schutz – und Sie vermeiden die Konsequenzen einer Schadensregulierung über die Kfz-Versicherung.

 

5. Fazit: Besser abgesichert mit dem DEVK-Haftpflicht-Premium-Tarif

 

Mit dem DEVK-Haftpflicht-Premium-Tarif sind Sie optimal gegen Schäden durch Einkaufswagen abgesichert – ob als Be- und Entladeschaden oder als klassischer Haftpflichtfall. Die Abwicklung über die private Haftpflichtversicherung schützt Sie dabei vor den finanziellen Folgen einer Rückstufung in der Kfz-Versicherung.

 

Wichtige Details zum DEVK-Haftpflicht-Premium-Tarif:

• Be- und Entladeschäden: Abgedeckt mit 150 € Selbstbeteiligung, bis zu 2.500 € pro Fall.

• Kein Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt: Schäden über die Haftpflicht belasten Ihre Kfz-Versicherung nicht.

 

Ihr Team der DEVK Versicherungsagentur

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Dieser Beitrag wurde am 05.01.2025 veröffentlicht von:
Michael Asmus

aus Stolberg

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