Risikolebensversicherung clever gestalten: Schutz für Unverheiratete und Steuerersparnis

Risikolebensversicherung clever gestalten: Schutz für Unverheiratete und Steuerersparnis

Risikolebensversicherung – Schutz für Unverheiratete und Familien

Unverheiratete Paare stehen im Todesfall eines Partners oft vor finanziellen Herausforderungen. Anders als Ehepartner haben sie keinen gesetzlichen Erbanspruch, und die Erbschaftssteuerfreibeträge sind deutlich niedriger. Eine Risikolebensversicherung bietet hier eine effektive Lösung, um den überlebenden Partner finanziell abzusichern und dabei Steuern zu sparen.

Warum ist eine Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare wichtig?

Unverheiratete Partner haben im deutschen Erbrecht keinen gesicherten Anspruch auf das Vermögen des verstorbenen Partners. Selbst wenn ein Testament vorhanden ist, können nahe Verwandte Pflichtteilsansprüche geltend machen. Zudem liegt der Erbschaftssteuerfreibetrag für nicht verheiratete Partner bei nur 20.000 Euro – alles darüber wird mit bis zu 30 % Erbschaftssteuer belegt.

Die Risikolebensversicherung schützt den überlebenden Partner vor finanziellen Engpässen, insbesondere wenn gemeinsame Kredite bestehen oder einer der beiden Hauptverdiener ist.

Wie funktioniert eine Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare?

Die Versicherung zahlt im Todesfall eine festgelegte Summe an den Begünstigten aus. Dadurch können finanzielle Verpflichtungen wie Miete, Kredite oder Lebenshaltungskosten weiterhin gedeckt werden.

🔹 Vorteile:
✔ Finanzielle Sicherheit für den überlebenden Partner
✔ Keine Pflichtteilsansprüche durch Dritte
✔ Flexible Gestaltung der Versicherungssumme
✔ Steuerliche Vorteile durch die sogenannte Kreuzversicherung

Erbschaftssteuer sparen mit der Kreuzversicherung

Da unverheiratete Paare hohe Erbschaftssteuer zahlen müssen, kann die Kreuzversicherung eine Lösung sein. Dabei versichert jeder Partner den anderen und ist gleichzeitig Versicherungsnehmer. Stirbt ein Partner, erhält der Überlebende die Versicherungssumme steuerfrei, da es sich nicht um eine Erbschaft, sondern um eine eigene Versicherungsleistung handelt.

📌 Beispiel:
Falsch: Partner A schließt eine Versicherung auf sein eigenes Leben ab und setzt Partner B als Begünstigten ein → Erbschaftssteuer auf die Auszahlung
Richtig: Partner A ist Versicherungsnehmer für die Versicherung von Partner B und umgekehrt → keine Erbschaftssteuer

Pflichtteilsansprüche vermeiden – gezielt absichern

Anders als bei einem Testament gibt es bei der Risikolebensversicherung keine Pflichtteilsansprüche. Das bedeutet, dass Eltern oder Geschwister des Verstorbenen nicht rechtlich darauf zugreifen können. Der Versicherungsnehmer bestimmt, wer das Geld erhält – ohne dass unliebsame Verwandte etwas daran ändern können.

Worauf sollte man bei der Risikolebensversicherung achten?

🔹 Höhe der Versicherungssumme: Die Versicherungssumme sollte ausreichen, um laufende Kosten wie Kredite oder die Lebenshaltung des Partners abzusichern.
🔹 Laufzeit: Die Versicherung sollte mindestens so lange laufen, bis große finanzielle Verpflichtungen abbezahlt sind.
🔹 Vertragsgestaltung: Bei unverheirateten Paaren ist die Kreuzversicherung die beste Option zur Steuervermeidung.

Fazit: Absicherung und Steuerersparnis clever kombinieren

Eine Risikolebensversicherung ist für unverheiratete Paare eine der besten Möglichkeiten, den Partner abzusichern, ohne dass hohe Steuerbelastungen anfallen oder Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden können. Besonders durch eine kluge Vertragsgestaltung wie die Kreuzversicherung kann der überlebende Partner die volle Leistung erhalten – steuerfrei und ohne rechtliche Hürden.

Disclaimer: Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für individuelle steuerliche Fragen und Details an einen Steuerberater. Es wird keine Haftung für die steuerliche Richtigkeit oder Vollständigkeit übernommen.

Michael Asmus

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Dieser Beitrag wurde am 17.02.2025 veröffentlicht von:
Michael Asmus

aus Stolberg

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