Warum die Gebäudeversicherung Ihre Verhandlungsposition stärken kann

Warum die Gebäudeversicherung Ihre Verhandlungsposition stärken kann

Warum die Gebäudeversicherung Ihre Verhandlungsposition stärken kann

Beim Immobilienkauf achten die meisten Käufer zunächst auf den offensichtlichen Zustand des Objekts: Lage, Baujahr, Grundriss, Dach, Fassade, Fenster, Heizung. Im nächsten Schritt folgt die klassische Unterlagenprüfung – Baupläne, genehmigte und nicht genehmigte An- oder Umbauten, Modernisierungsnachweise, Energieausweis.

Was dabei häufig übersehen wird: Die bestehende Gebäudeversicherung kann wertvolle Hinweise auf den tatsächlichen Zustand der Immobilie liefern – Hinweise, die auf den ersten Blick weder sichtbar noch aus Bauunterlagen eindeutig ableitbar sind.

Warum ein Blick in die Gebäudeversicherung sinnvoll ist

Gebäudeversicherungen werden im Regelfall ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen. Das gilt insbesondere für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung ist dort sehr selten – und wenn sie existiert, dann häufig nicht freiwillig.

Genau hier liegt der entscheidende Punkt für Kaufinteressenten.

Selbstbeteiligung als Warnsignal

Fordert der Versicherer im laufenden Vertrag eine Selbstbeteiligung, hat das meist einen klaren Hintergrund:
eine auffällige Schadenhistorie.

Besonders aufmerksam sollten Sie werden, wenn:

  • überhaupt eine Selbstbeteiligung vereinbart ist

  • die Selbstbeteiligung nur für einzelne Gefahrbereiche gilt (z. B. Leitungswasser oder Sturm)

Beispiel: Selbstbeteiligung bei Leitungswasser

Ist eine Selbstbeteiligung ausschließlich im Bereich Leitungswasser vereinbart, deutet das häufig auf eine erhöhte Anzahl von Rohrbrüchen hin. In der Praxis bedeutet das oft:

  • veraltete oder materialbedingt problematische Wasserleitungen

  • sanierungsbedürftige Heizungs- oder Warmwasserleitungen

  • frühere Reparaturen in Eigenregie ohne fachgerechte Ausführung

Ein reales Praxisbeispiel:
Bei einem Objekt kam es innerhalb von sechs Monaten zu sieben Rohrbrüchen. Erst ein Gutachten zeigte, dass der Vorbesitzer bei einer Eigen-Sanierung ungeeignete Materialien für Warmwasserleitungen verwendet hatte. Der Käufer hatte hiervon keine Kenntnis – der Kauf wurde später mit anwaltlicher Unterstützung rückabgewickelt.

Beispiel: Häufige Sturmschäden

Auch im Bereich Sturm kann eine Selbstbeteiligung aufschlussreich sein. In einem konkreten Fall lag ein Haus exponiert auf einer Anhöhe, voll in der Hauptwindrichtung. Nahezu jeder stärkere Sturm verursachte Schäden an Dach oder Fassade. Die Folge: Der Versicherer diktierte eine Selbstbeteiligung, um die Schadenquote zu begrenzen.

„Zahlt doch die Versicherung?“ – nur bedingt richtig

Natürlich übernimmt die Gebäudeversicherung Schäden – bis zu einem gewissen Punkt. Wird die Schadenhäufigkeit zu hoch, reagieren Versicherer:

  • mit Selbstbeteiligungen

  • mit Beitragsanpassungen

  • oder im Extremfall mit Kündigung des Vertrags

Eine gekündigte oder stark belastete Schadenhistorie kann den Neuabschluss einer Gebäudeversicherung deutlich erschweren oder sogar unmöglich machen. Das ist ein erhebliches Risiko für den Käufer.

Konkreter Tipp für Kaufinteressenten

Lassen Sie sich vom Verkäufer unbedingt:

  1. die aktuelle Gebäudeversicherungspolice zeigen

  2. eine Schadenübersicht der letzten fünf Jahre aushändigen

Diese Schadenhistorie kann der Eigentümer bei seiner Versicherung anfordern und erhält sie in der Regel problemlos.

Ihr Vorteil bei der Kaufpreisverhandlung

Die Informationen aus der Gebäudeversicherung liefern Ihnen:

  • Hinweise auf versteckte technische Mängel

  • eine realistische Einschätzung möglicher Sanierungsbedarfe

  • eine starke Argumentationsbasis für Kaufpreisverhandlungen

Denn notwendige Sanierungen – etwa am Leitungsnetz oder an sturmgefährdeten Bauteilen – müssen wirtschaftlich im Kaufpreis berücksichtigt werden.

Fazit

Eine Immobilie sollte nicht nur optisch und rechtlich geprüft werden.
Die Gebäudeversicherung ist ein oft unterschätztes Analyseinstrument, das wertvolle Rückschlüsse auf den tatsächlichen Zustand des Hauses zulässt.

Wer Police und Schadenverlauf prüft, kauft nicht nur informierter – sondern verhandelt auch deutlich besser.

Michael Asmus

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Dieser Beitrag wurde am 02.01.2026 veröffentlicht von:
Michael Asmus

aus Stolberg

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