Rechtsschutz: wann sollte eine Rechtsschutzversicherung beantragt werden?

Rechtsschutz: wann sollte eine Rechtsschutzversicherung beantragt werden?

Sie haben bisher auf eine Rechtsschutzversicherung verzichtet? Weil Ihnen das zu teuer war? Bzw. weil Sie sich als friedlichen Menschen betrachten und meinen, keinen Rechtsschutz zu brauchen?

Nun scheint es allerdings Ärger zu geben? Sie wollen lieber schnell eine Rechtsschutzversicherung beantragen?

Der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist bevor ein Rechtsstreit oder rechtliche Probleme entstehen. Hier die wichtigsten Punkte:

Warum nicht bei bereits bestehendem Ärger?

Wartezeiten und Ausschlüsse: Rechtsschutzversicherungen haben in der Regel Wartezeiten von 3 Monaten (allgemein) bis zu 3 Jahren (bei bestimmten Bereichen wie Arbeitsrecht). Bereits bekannte oder absehbare Rechtsstreitigkeiten sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Optimaler Zeitpunkt

Präventiv abschließen: Am besten schließt man eine Rechtsschutzversicherung ab, wenn alles "rund läuft" - also bei:

  • neuem Arbeitsplatz
  • Immobilienkauf
  • Familiengründung
  • Beginn der Selbstständigkeit
  • generell in "ruhigen" Lebensphasen

Besondere Situationen

Übergangsschutz: Manche Versicherer bieten reduzierten Schutz auch bei kürzeren Wartezeiten, aber nie für bereits bestehende Probleme.

Sofortschutz: Nur in sehr begrenzten Bereichen gibt es sofortigen Schutz (z.B. Verkehrsrecht nach Unfällen als Geschädigter).

Fazit: Wenn Sie erst bei bestehendem Ärger nach Rechtsschutz fragen, ist es meist zu spät für den aktuellen Fall. Rechtsschutz ist eine präventive Absicherung  für die- denn der nächste Rechtsstreit kommt oft unerwartet.

Gerne besprechen wir Ihre individuelle Situation gemeinsam.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.  

Petra Burandt

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Dieser Beitrag wurde am 31.07.2025 veröffentlicht von:
Petra Burandt

aus Hannover

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