für Depotinhaber: wann und wie werden Fonds besteuert? Was sind Abgeltungssteuer und Vorabpauschale?
Sie sind Depotinhaber oder -inhaberin? Sie sind unsicher, wann und wie die im Depot befindlichen Fonds besteuert werden?
Gerne informiere ich zu den aktuellen Regelungen:
Vorabpauschale: Die unterschätzte Januarüberraschung bei Fondsinvestments
Auch wenn das Investmentsteuergesetz 2018 mittlerweile einige Jahre alt ist, erlebe ich in meiner Beratungspraxis immer wieder, dass die Vorabpauschale vielen Anlegerinnen und Anlegern noch nicht ausreichend bekannt ist.
Was viele nicht wissen: Bereits seit 2018 erfolgt die Besteuerung von Investmentfonds nicht mehr ausschließlich beim Verkauf der Fondsanteile, sondern kann bereits während der Haltedauer anfallen– und zwar jährlich im Januar durch die sogenannte Vorabpauschale.
Darum ist das wichtig: Die Vorabpauschale wird automatisch von Ihrer depotführenden Bank eingezogen. Dafür benötigt die Bank ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto. Steht diese nicht zur Verfügung, geht die Bank zunächst in Vorleistung. Ist das Verrechnungskonto jedoch bis i.d.R. Ende Januar nicht ausreichend gedeckt, verkauft die Bank automatisch Fondsanteile, um die Steuerlast zu begleichen. Das kann zu einem ungünstigen Zeitpunkt erfolgen– möglicherweise dann, wenn Sie es gar nicht wollen oder wenn die Kurse gerade ungünstig stehen.
Mein Rat daher aus der Praxis:
- Halten Sie entweder bis Ende Dezember ausreichend Liquidität auf Ihrem Verrechnungskonto vor.
- Oder füllen Sie das Verrechnungskonto spätestens nach dem Steuerabzug im Januar wieder auf.
- So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Anlagestrategie und vermeiden ungewollte Teilverkäufe!
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Besonderheit, die bei der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden sollte. Eine rechtzeitige Vorbereitung schützt vor unliebsamen Überraschungen.
Hier finden Sie konkrete Aussagen zur Vorabpauschale am Beispiel der Abwicklung bei der MLP Bank:
Informationen zur Vorabpauschale
Und hier finden Sie generelle Aussagen zur Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer: Freistellungsauftrag nutzen | MLP
Gerne analysiere ich gemeinsam mit Ihnen Ihr Fondsdepot und stelle Ihnen Fondsinvestments bei der MLP Bank als depotführender Bank vor– inklusive persönlicher Beratung und Vertragsbetreuung durch mich höchstpersönlich.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!