Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Pflege: wann sollte das geklärt werden?

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Pflege: wann sollte das geklärt werden?

Gestern las ich in der HAZ einen Artikel mit dem Titel: „Die heiklen Themen: Viele Fragen müssen im Alter gestellt werden — über Betreuung und Bedürfnisse, Vollmachten und Vermögen. Und zwar möglichst, bevor die Eltern pflegebedürftig werden. Wie schafft man das?"

Meine klare Antwort auf diese wichtige Frage: Sprechen Sie miteinander. Und zwar jetzt.

Aber ich möchte noch einen Schritt weitergehen: Es geht nicht nur um unsere Eltern.

Wer kümmert sich um Sie, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können?

Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Zweifel das Gericht. Nicht die Familie. Nicht der langjährige Lebensgefährte oder die Ehepartnerin.

Krankheit, Unfall, Pflegebedarf: Das ist keine Frage des hohen Alters. Es kann jeden treffen, jederzeit.

Deshalb meine klare Empfehlung für Ihre Eltern, Partner, Freunde und für Sie selbst:

✅ Vorsorgevollmacht ✅ Patientenverfügung ✅ Testament ✅ Notfallordner

Das sind keine Dokumente für „irgendwann". Das sind Dokumente für heute.

Ein hilfreicher erster Schritt kann übrigens ein Genogramm sein um zu klären, wer überhaupt zur Familie gehört und wer welche Rolle übernehmen soll. Bei der Umsetzung unterstützen JuraDirekt und unsere Kooperationsanwälte von MLP: unkompliziert, verständlich, rechtssicher.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Neben all diesen Dokumenten sollte unbedingt auch über Vermögen und mögliche Pflegekosten gesprochen werden bzw. darüber, wie man sich für den Ernstfall absichert.

Haben Sie das schon geregelt, für sich und Ihre Familie?

Gerne besprechen wir Ihre individuelle Situation gemeinsam.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Petra Burandt

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Dieser Beitrag wurde am 17.02.2026 veröffentlicht von:
Petra Burandt

aus Hannover

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