Riester-Förderung

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Noch für dieses Jahr 2018 alle Zulagen und Steuervorteile beantragen. Es gibt doch kein Geld zu verschenken! Besonders für Familien mit Kindern gibt es hohe staatliche Zulagen in Form der Kinderzulage der Riester-Rente. Für ein Kind erhält der Sparer bis zu 300 Euro im Jahr. Laut Experten können keine anderen Personen derart von den staatlichen Zuschüssen profitieren wie Personen mit einem Kind. Fordern Sie ein kostenloses Angebot an und profitieren Sie von den zahlreichen staatlichen Förderungen und Zulagen. Hohe Zuschüsse für Kinder Für Kinder, die nach 2008 zur Welt gekommen sind, beträgt die Kinderzulage 300 Euro jährlich. Für davor geborene Kinder sind es noch immer 185 Euro. Einfach im Antrag angeben, wer die Kinderzulage erhalten soll. In aller Regel kommt der Mutter des Kindes die Zulage zugute. Soll das Geld hingegen auf das Konto des Vaters überwiesen werden, so ist hier ein erneuter Antrag zu stellen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie durch unser Gespräch. Hohe Rendite durch Zulagen Mit Kindern profitieren die Riester-Sparer gleich doppelt. Neben der jährlichen Grundzulage gibt es für ein Kind bis zu 300 Euro zusätzlich vom Staat dazu. In 25 Jahren bedeutet das für den Riester-Sparer, dass er eine staatliche Zulage in Höhe von 7.500 Euro erhält. Und das für nur ein Kind und ohne die weiteren staatlichen Zulagen. Dauerzulagenantrag für Riester Förderung! Mit Hilfe eines Dauerzulagenantrages muss der Sparer nur einmal den Antrag ausfüllen und anschließend beim Anbieter einreichen. Dann entfällt das jährliche Beantragen der Riester-Rente Förderung. Der Dauerzulagenantrag spart dementsprechend sehr viel Zeit und verhindert, dass die Riester-Sparer Geld verlieren. Die Bilanz verdeutlicht, dass viele Sparer die Zulagen nicht beantragen und dadurch Fördergelder in Millionenhöhe verschenken. Bei einem Dauerzulagenantrag wird lediglich ein Kreuzchen gesetzt und die Zulagen werden fortan automatisch beantragt. Achtung: Für das Ausfüllen des Zulagenantrages sollte man genügend Zeit und ruhe haben, denn Fehler könne dazu führen, dass der Versicherte die Zulagen nicht erhält. Antrag nachträglich erneut prüfen Wichtig bei der Nutzung des Dauerzulagenantrages ist, dass überprüft wird, ob die Beantragung tatsächlich funktioniert hat. Optimalerweise wird der Antrag direkt bei Vertragsschluss gestellt. Wer das versäumt hat, kann den Antrag jedoch mit einer Frist von zwei Jahren (bis zum Ende des übernächsten Jahres) nachreichen. Nach Ablauf der Frist ist eine Beantragung nicht mehr möglich. Wichtig: 1.Antrag frühzeitig stellen. 2.Bei Änderung der finanziellen Situation muss der Beitrag überprüft werden. 3.Kommen Kinder dazu, informieren SIe den Anbieter, damit die Kinderzulage beantragt werden kann. Achtung: Der Steuervorteil wird um die Höhe der Zulagen vermindert. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, erhalten Riester-Sparer die Differenz vom Fiskus zusätzlich erstattet. Achtung: Bei einer Gehaltserhöhung müssen Sie die Zahlung eventuell anpassen. Zudem sollten Sparer kontrollieren, dass die Zulagen auch tatsächlich fließen. Fazit: Für Eltern sind die Zulagen oft wertvoller als der Steuervorteil. Alleinstehende dagegen profitieren vor allem vom Steuervorteil.

Torsten Bruns

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Dieser Beitrag wurde am 28.11.2018 veröffentlicht von:
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aus Osnabrück

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