Paare, die nicht heiraten, verzichten auf eine Menge Geld!
Die Ehe ist etwas aus der Mode geraten: 1950 heirateten laut Statistischem Bundesamt noch 750.000 Paare in Deutschland. 2022 waren es mit rund 390.000 Paaren nur noch gut halb so viele. Eine nicht eheliche Gemeinschaft gilt heute als normal und ist im Alltag kaum mehr mit Einschränkungen verbunden.
Doch das Vorsorgesystem, Versicherungen und das Erbrecht sind auf Ehepaare und Familien ausgerichtet.
Steuern
Das Finanzamt stuft Unverheiratete als Alleinstehende in die Steuerklasse 1 ein. Das ist unabhängig davon, ob einer zum Beispiel deutlich mehr verdient oder der andere gar nicht berufstätig ist. Ehepaare können auf Wunsch gemeinsam steuerlich veranlagt werden. Insbesondere wenn beide unter- schiedlich viel verdienen, kann das zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung führen.
Ruhestand
Auch im Alter bietet die Ehe große finanzielle Vorteile: So erhalten Witwen oder Witwer eine lebenslange Witwenrente, wenn der verstorbene Partner eine Rente bezogen hat. Nicht eheliche Partner gehen leer aus, denn die Rentenversicherung behandelt unverheiratete Paare wie Ledige, auch wenn sie seit Langem zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben.
Tipp: Durch private Vorsorge können Sie aktiv Ihr Nachlass gestalten und lenken.
Erben
Ohne Regelungen kommt nach dem Todesfall die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Unverheiratete Partnerinnen und Partner gehen leer aus, denn anders als Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder gehören sie nicht zu den gesetzlichen Erben.
Bei Erbschaften und Schenkungen werden Unverheiratete vom Finanzamt stark benachteiligt: Ehepartner haben bei der Erbschafts- und der Schenkungssteuer einen Freibetrag von 500.000 Euro, nicht eheliche Partnerinnen und Partner hingegen nur 20.000 Euro!
Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig, wie Sie Ihren Lebenspartner finanziell absichern können, für den Fall, dass Ihnen etwas zustößt.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um die passende Planung und nutzen gerne dazu eine professionelle Ruhestandsplanung.