Kann ich der Einlagensicherung wirklich trauen? Was mache ich mit sehr hohen Kontoguthaben?

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Bankpleiten und Einlagensicherung

Die gehäuft auftretenden Probleme bei Banken, insbesondere die Beinahe-Pleite der Credit Suisse, lenken den Blick besorgter Anleger wieder verstärkt auf das Thema Einlagensicherung. In Deutschland gibt es neben den gesetzlichen Sicherungssystemen noch die freiwilligen der unterschiedlichen Institutsgruppen, wobei auf letztere kein Rechtsanspruch besteht. Daher spare ich diese hier einmal aus. Zur gesetzlichen Sicherung lässt sich zunächst folgendes festhalten: "Im Entschädigungsfall gewähren die gesetzlichen Sicherungssysteme einen Rechtsanspruch auf Entschädigung bis zur Höhe von maximal 100.000 Euro unter Einschluss eventueller Zinsansprüche je Einleger und je Bank. Ein erhöhter Schutzumfang von bis zu 500.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Gutschrift der Beträge besteht für besonders schutzwürdige Einlagen." (Quelle: Deutsche Bundesbank) Alles bestens also? Wie man es nimmt. Der Rechtsanspruch besteht nur gegen das jeweilige Sicherungssystem, nicht gegen den Gesetzgeber. Im Falle einzelner und nicht zu großer Bankpleiten sollte dies kein Problem darstellen, allenfalls bei Überschreitung der Sicherungsgrenze von 100.000,- Euro pro Bank. Hier könnte also eine Verteilung auf mehrere Institute helfen. Bei systemischen Problemen oder Insolvenzen großer Banken könnten jedoch die Rücklagen der jeweiligen Sicherungssysteme schnell aufgezehrt sein. Dann kann nur noch der Staat einspringen - und dann sind wir auf dem Feld der Politik. Ich vermag etwaige Entscheidungen natürlich nicht zu prognostizieren, meine persönlichen Erwartungen wären aber wie folgt: Bis zu 100.000,-Euro pro Anleger sollte der Staat selbstverständlich einspringen. Ob dies auch pro Bank gilt, kann man glauben oder nicht. Je nach gesellschaftlicher Großwetterlage kann ich mir erhebliche Diskussionen darüber vorstellen, ob man Wohlhabende nicht an den Kosten beteiligen muss. Zumal eine Verteilung großer Vermögen auf zahlreiche Institute zwar dem Wortlaut, aber kaum dem Geiste des Gesetzes entsprechen dürfte. Warum sollte ein vermögender Anleger mit einer Million Euro verteilt auf zehn Banken voll entschädigt werden, jemand mit deutlich geringeren Einlagen bei seiner Hausbank aber erhebliche Teile verlieren? Auf eine Lobby in Bevölkerung oder der Politik sollte ein "Trickser" im Krisenfall eher nicht hoffen. Es geht mir nicht darum, in irgendeiner Form Panik zu verbreiten. Letztlich muss sich jeder Sparer selbst eine Meinung bilden, welches Vertrauen er den bestehenden Systemen und der Politik in einem Worst Case-Szenario entgegen bringt. Für Anleger mit sehr hohen Guthaben stellt sich diese Frage jedoch mit größerer Relevanz. Aus meiner täglichen Arbeit weiß ich, wie sehr das Thema diese Kunden beschäftigt. Und hier kommen dann Fragen nach möglichen Alternativen. Die gute Nachricht: Es gibt diese Alternativen! Und das sehr sicher, einfach und mit wenig Aufwand! Sollte Sie das Thema weitergehend interessieren, lassen Sie uns einfach einen Termin vereinbaren.

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Dieser Beitrag wurde am 03.04.2023 veröffentlicht von:
Volker Mauck

aus Wismar

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