Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen von Christian Lindner liegt vor.

Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen von Christian Lindner liegt vor.

Schafft es die Koalition, die dringend notwendige Reform der staatlich geförderte, private Altersvorsorge noch umzusetzen? Oder - um mit Finanzminister Christian Lindner zu sprechen - einen "Gamechanger" zu platzieren?

Werden wir sehen. Hier einige Details, die mit dem Gesetz geplant sind:

– Beitragsproportionale Grundzulage von 20 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (bis zu einem Höchstbetrag von 3 000 Euro, ab 2030 bis zu 3 500 Euro),

– Beitragsproportionale Kinderzulage pro Kind von 25 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (höchstens 300 Euro pro Kind),

– Bonuszulage von 175 Euro für Geringverdiener,

– Berufseinsteigerbonus von 200 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von drei Jahren,

– Förderung eines renditeorientierten und kostengünstigen Altersvorsorgedepots ohne Garantieanforderungen,

– Förderung von Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase mit zwei möglichen Garantiestufen in Höhe von 80 Prozent oder 100 Prozent,

– Standardisierung der Produkte durch Fokus auf Altersvorsorge (z. B. keine Absicherung mehr gegen verminderte Erwerbsfähigkeit, Dienstunfähigkeit bzw. der Hinterbliebenen),

– Ansparphase: Nach fünf Jahren ist ein Anbieterwechsel ohne Wechselkosten seitens des abgebenden Anbieters möglich,

– Stärkere Trennung der Anspar- und Auszahlungsphase durch Wechselmöglichkeit vor der Auszahlungsphase,

– Auszahlungsphase: Wahl zwischen lebenslanger Leibrente oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Restverrentungspflicht; Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre,

– Übermittlungspflicht der Anbieter für wesentliche Produktinformationen an eine digitale Plattform,

– Verbesserungen für bereits abgeschlossene Riester-Verträge durch Anhebung des Sonderausgaben-Höchstbetrages auf 3 500 Euro bei grundsätzlichem Bestandsschutz; Verzicht auf Restverrentung bei einem Auszahlungsplan im Konsens der Vertragsparteien sowie eine förderunschädliche Übertragung auf ein neues Altersvorsorgeprodukt sind möglich,

– Abbau von Komplexität bei der Kapital-Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum (Eigenheimrenten-Förderung),

– Weitere Bürokratieabbaumaßnahmen (z. B. Entkopplung der Zuordnung der Kinderzulage bei Eltern verschiedenen Geschlechts vom Geschlecht der Elternteile).

Marco Mahling

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Dieser Beitrag wurde am 01.10.2024 veröffentlicht von:
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