Weiterempfehlung zu WWK Versicherungen

Berufsunfähigkeit nicht anerkannt!

Christoph S. schrieb vor 2 Monaten

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Versicherung zahlt, wenn Sie berufsunfähig werden. Erkrankt 2017, Auseinandersetzung läuft seit 2018, seit 2020 ist das Verfahren vor dem Landgericht. Trotz 2 gerichtlicher Gutachten, die die Berufsunfähigkeit bestätigen, verzögert die WWK das Verfahren durch weitere Beweisanträge, lässt sich jede Frist verlängern, bezeichnet einen bösartigen Hirntumor als "lediglich gutartige Erkrankung". Ein widerliches Verhalten. Schon 2x hat die WWK nach einem Vergleich gefragt. Den lehne ich selbstverständlich ab, denn ich will, was vertraglich vereinbart ist: meine Rente. Die WWK möchte aber einfach nur billig davonkommen. Also besser eine Rechtschutzversicherung abschließen, Zeit und Geld mitbringen. Denn die Beiträge muss man natürlich auch während des Verfahrens weiter zahlen. Das teure Ende für die WWK: Zusätzlich zur rückwirkend zu bezahlenden Rente, müssen die Beiträge ebenso zurückerstattet werden, wie die Zinsen. Die Zinslast beläuft sich heute bereits auf eine 5-stellige Summe. Die Gerichtskosten kommen noch on top. Eine teure Sache für die WWK :-)


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