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Die im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) festgelegte Neuordnung führt dazu, dass ungeprüfte Bewertungen an Glaubwürdigkeit verlieren. Denn Finanzdienstleister müssen diese Bewertungen künftig als ungeprüft kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflicht tritt zum 28. Mai 2022 in Kraft und gilt auch rückwirkend, also für alle Bewertungen, die in der Vergangenheit eingeholt und veröffentlicht wurden. 

In der Konsequenz werden geprüfte Kundenbewertungen noch wertvoller. Diese neuen Regeln schützen Verbraucher, die nach Beratung suchen. Sie tragen zu mehr Transparenz und Fairness bei und leisten einen echten Beitrag zum Schutz der Verbraucher. Ebenso profitieren Anbieter, die mit Kundenbewertungen ehrlich umgehen.

Kundenbewertungen haben in den vergangenen Jahren einen hohen Stellenwert für Finanzkunden und ihre Kaufentscheidung eingenommen. Kunden vertrauen auf Bewertungen mittlerweile mehr als auf eine persönliche Empfehlung – und das sollen sie auch tun können. Finanzdienstleister, die ihre Kunden ernst nehmen, sollten nicht mit ungeprüften Bewertungen arbeiten.

„Es gibt keine Übergangsfrist. Bei Verletzung der Kennzeichenpflicht drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, die von Verbraucherschutzverbänden oder Mitbewerbern schnell gerichtlich durchgesetzt werden können.“, erklärt Dr. Axel von Walter, Partner der führenden Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen und Experte im Wettbewerbsrecht.

WhoFinance prüft seit jeher jede einzelne Bewertung vor Veröffentlichung. Dafür hat das Unternehmen Algorithmen und Prozesse entwickelt, mit denen es im Markt über eine Alleinstellung verfügt. Finanzdienstleister sollten diese Gesetzesänderung zum Anlass nehmen, um sich grundsätzlich mit Kundenbewertungen zu befassen. Der Aufwand, der dahintersteckt, lohnt sich, denn mit geprüften Kundenbewertungen lässt sich nachweisbar Wert schaffen – sowohl für die Kunden als auch für die Anbieter.

“Bei gleicher Anzahl von Besuchern ihrer Webseite erzielen Finanzdienstleister durch den Einsatz von Bewertungen mehr Umsatz: Messungen ergaben eine durchschnittliche Steigerung der Abschlussraten von 35%. Doch bei den Abschlussraten endet der Nutzen bei weitem nicht.” schreibt Mustafa Behan, Gründer von WhoFinance, im Artikel für die Börsen-ZeitungLesen Sie hier den ganzen Artikel und erfahren, durch welche drei Hebel die Kaufentscheidung des Kunden beeinflusst werden.

 

Beachten Sie gern unser Webinar zu diesem Thema mit Herrn Dr. Axel von Walter, einem der führenden Medienanwälte in Deutschland. Das Webinar findet am 3. Juni um 11 Uhr statt. Anmeldungen nehmen wir unter kontakt@whofinance.de entgegen.

 

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