Ratgeber gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung
  • Rente richtig einschätzen
  • Vorsorgelücke erkennen
  • Ganzheitlich vorsorgen

Gesetzliche Rentenversicherung: Das müssen Sie wissen

Für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin der wichtigste Baustein ihrer Altersvorsorge. Wenn Sie eine zusätzliche private Altersvorsorge planen, sollten Sie deshalb die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vorab kennen, um sich umfassend beraten lassen zu können. WhoFinance erklärt, was Sie über die gesetzliche Rentenversicherung wissen sollten.

Überblick gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wird getragen von der Deutschen Rentenversicherung, sie ist im Sechsten Buch (SGB VI) des Sozialgesetzbuchs geregelt.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Bestandteil unseres Sozialversicherungssystems und dient der Alterssicherung der abhängig Beschäftigten. Andere Personen, die der Pflicht zu einer gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, freiwillig Beiträge zahlen oder als versichert gelten, sind ebenfalls im Rentensystem erfasst.

Der Generationenvertrag

Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Generationenvertrag (Umlageverfahren): Die heute Erwerbstätigen finanzieren mit ihren Rentenbeiträgen die gesetzlichen Rentenzahlungen der älteren Menschen. Diese Beiträge werden nicht angespart, sondern für die laufenden Rentenzahlungen verwendet.

Wer also heute die gesetzliche Rente erhält, bekommt das Geld, das Beitragszahler aktuell in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Gleichzeitig erwerben die jüngeren Beitragszahler dadurch einen Anspruch auf eine eigene gesetzliche Rente.

Demographische Entwicklung sorgt für Probleme

Aufgrund des demographischen Wandels (Überalterung der Bevölkerung, gestiegene Lebenserwartung, Geburtenrückgang, kürzere Lebensarbeitszeiten) müssen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren. Das sorgt für Probleme.

Zum Vergleich: In den 1970er Jahren noch betrug das Verhältnis eins zu eins – ein Arbeitnehmer finanzierte einen Rentner. Heute beträgt es schon eins zu zwei. Dieser Trend wird auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten anhalten. Die gesetzlichen Renten könnten daher in den nächsten Jahren real, also an der Kaufkraft gemessen, noch weiter sinken, die Beiträge aber gleichzeitig steigen.

Die späteren Rentenauszahlungen hängen davon ab, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum hinweg gesetzliche Rentenbeiträge geleistet wurden. Aber auch die Wahl des Renteneintrittsalters hat Einfluss auf die monatlichen Beträge, die man nach Renteneintritt durch die gesetzliche Rente erhält.

Gesetzliche Rentenversicherung: Sinkende Leistungen

Die Aussage „Die Renten sind sicher“ ist also längst überholt. Der Rentensatz aus der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt stetig und damit auch der Betrag, den man als gesetzlich Rentenversicherter im Alter als Rentenzahlung erwarten kann.

Richtig ist heute deshalb die Aussage: Die staatliche Altersrente allein reicht zur Altersvorsorge und zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards im Alter nicht mehr aus.

Trotzdem: Es besteht kein Grund zur Panik. Zum einen bleibt die gesetzliche Rentenversicherung trotz sinkender Leistungen für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine tragende Säule der Altersvorsorge – und das staatlich garantiert.

Zum zweiten kann man durch zusätzliche Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel eine private Rentenversicherung die Weichen für einen finanziell gesicherten Ruhestand stellen. Denn dadurch lässt sich die durch die sinkende gesetzliche Rente entstehende Versorgungslücke füllen.

Gesetzliche Rente und Altersvorsorge: Persönliche Bedürfnisse klären

Oberstes Ziel für jeden Bürger ist sicherlich, den Lebensstandard, den man während der Berufstätigkeit hatte, auch während der Zeit als Rentnerin und Rentner aufrecht erhalten zu können. Will man sich zusätzlichen finanziellen Spielraum für den Ruhestand schaffen und die Versorgungslücke schließen, kommt man um eine private Vorsorge ergänzend zur gesetzlichen Rente nicht herum.

Entscheidend ist deshalb, den persönlichen finanziellen Bedarf, der über die zu erwartende gesetzliche Rente hinausgeht, realistisch einzuschätzen. Dabei kann ein erfahrener Finanzberater bzw. Experte für Altersvorsorge helfen.

Die geeigneten Vorsorgemaßnahmen sollten Sie gemeinsam mit einem Berater sorgfältig auswählen und an Ihre heutigen persönlichen Lebensbedingungen anpassen. Sie sollten also abschätzen können, wie viel Geld Sie heute Monat für Monat für die private Altersvorsorge aufwenden können bzw. sollten.

Beitrag und Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rente

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt derzeit bei 19,9 Prozent des Bruttoverdienstes und wird jeweils zur Hälfte von den abhängig Beschäftigten und den Arbeitgebern getragen. Für die Berechnung gilt also: Wer viel verdient, zahlt auch dementsprechend hohe Beiträge in die Rentenversicherung ein. Es gibt jedoch eine Grenze: die so genannte Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rente.

Für diejenigen Teile des Arbeitseinkommens, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, werden keine Beiträge erhoben, aber gleichzeitig auch keine zusätzlichen Rentenansprüche erworben. Auch bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze bleibt der Versicherte versicherungspflichtig. Es gibt also für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (in der Regel Angestellte) keine Möglichkeit, der Versicherungspflicht zu entgehen - so wie das zum Beispiel bei der Krankenversicherung möglich ist.

Aktuell ist die Höhe der Bemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich geregelt:

  • In den alten Bundesländern beträgt die Bemessungsgrenze derzeit 5.950 Euro
  • In den neuen Bundesländern liegt die Bemessungsgrenze bei 5.000 Euro

Witwenrente/Witwerrente/Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente oder auch Witwenrente (bzw. Witwerrente oder Waisenrente) ist eine Leistung, die im Todesfall des Versicherten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird. Mit dieser Rente soll die wirtschaftliche Existenz der Hinterbliebenen gesichert werden.

Verwitwete Ehepartner haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten aber nur Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn der versicherte Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt und die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat (außer es kann ausgeschlossen werden, dass die Ehe nicht nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente zu erwerben).

Bei einer erneuten Heirat entfällt dieser Anspruch. Wird aber die neue Ehe geschieden, verstirbt der neue Ehepartner oder wird die Ehe für nichtig erklärt, besteht unter den sonstigen Voraussetzungen erneut ein Anspruch auf die vorherige Rente (Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten).

Wenn Sie einen individuellen Vorsorgeplan erstellen möchten, um Ihren Lebensstandard beim Eintritt in die Rente aufrecht erhalten zu können, wenden Sie sich an einen Finanzberater Ihres Vertrauens oder einen Rentenexperten. Dieser kann Ihnen Möglichkeiten aufzeigen und Sie so beim Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge unterstützen.

Disclaimer

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