Ratgeber private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung
  • Privat vorsorgen
  • Rente erhöhen
  • Lebensabend genießen

Private Rentenversicherung: Was Sie wissen müssen

Wie für das Alter vorsorgen? Millionen Arbeitnehmer stellen sich die Frage, wie sie ihren Lebensabend finanziell absichern können. Besonders drängend ist die Frage für Selbstständige und Freiberufler, die häufig weder eine gesetzliche Rente noch eine betriebliche Altersvorsorge haben. Mit einer privaten Rentenversicherung können Sie Geld fürs Alter zurücklegen – und zugleich auch dafür sorgen, dass Sie bis zu Ihrem Ableben eine monatliche Rentenzahlung erhalten.

Gesetzliche Rente reicht nicht aus

Die private Vorsorge für das Rentenalter wird immer wichtiger. Aufgrund der Tatsache, dass die zu erwartenden Rentenzahlungen, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt werden, stetig geringer werden, ist die zusätzliche private Altersvorsorge inzwischen zu einer unverzichtbaren Ergänzung geworden.

Denn heute ist noch nicht abzusehen, wie viel Rente man später mit dem Eintritt ins Rentenalter erhalten wird. Aktuell beträgt die gesetzliche Rente nur noch rund 60 Prozent des letzten Einkommens. Das wird in vielen Fällen nicht ausreichen, den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand aufrecht zu erhalten. Die Differenz zwischen dem letzten Einkommen und der zu erwartenden Rentenzahlungen ist die so genannte Versorgungslücke.

Private Rentenversicherung kann Vorsorgelücke schließen

Zur zusätzlichen Absicherung im Alter und dem Schließen dieser Versorgungslücke eignet sich auch die private Rentenversicherung, die von verschiedenen Versicherungsgesellschaften mit unterschiedlichen Produkten angeboten wird.

Dabei haben Sie unter Umständen auch steuerliche Vorteile. Denn bei einer privaten Rentenversicherung sind die Auszahlungen im Alter häufig steuerlich begünstigt. Fragen Sie dazu einen Finanzberater bzw. einen Altersvorsorge-Experten.

Wie Sie einen privaten Rentenanspruch aufbauen

Mit dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung kann man eine Zusatzrente für das Alter aufbauen. Für welche Produkte Sie sich entscheiden, ist immer abhängig von den eigenen Bedürfnissen und Vorstellungen, hängt aber auch von der individuellen Risikobereitschaft ab.

Wenn Sie sparen und dabei volle Sicherheit erreichen möchten, sollten Sie ein Produkt wählen, dass ein möglichst geringes Risiko aufweist. Das ist bei der privaten klassischen Rentenversicherung in der Regel der Fall. Daher eignet sich diese Vorsorgeform besonders zum Aufbau eines privaten Rentenanspruchs.

Hinzu kommen relativ gute Renditen und Fördermöglichkeiten durch staatliche Zulagen.

Kosten einer privaten Rentenversicherung

Denken Sie auch daran, dass beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung Kosten anfallen können. Häufig liegt die Abschlussprovision bei 4 bis 5 Prozent der gesamten Summe, die Sie im Laufe der Jahre ansparen wollen. Die laufenden Gebühren liegen meist bei rund 2 Prozent. Informieren Sie sich intensiv über diese Kosten.

Varianten der privaten Rentenversicherung

Darüber hinaus gibt es verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Sie können beispielsweise eine sehr konservative private Rentenversicherung wählen, die Ihnen ihr eingezahltes Kapital garantiert und Ihnen eine monatliche Rente bis zu Ihrem Tod sichert.

Eine andere Möglichkeit ist eine private Rentenversicherung auf Basis von Investmentfonds. Dabei haben Sie die Chance auf eine höhere Rendite.

Das heißt: Sie können Ihr eingezahltes Kapital zum Beispiel über Aktien und Anleihen an den Finanzmärkten arbeiten lassen. Informieren Sie sich intensiv über Chancen und Risiken dieser Form der privaten Rentenversicherung.

Private Rentenversicherung: Welche passt zu mir?

Zur Entwicklung eines optimalen persönlichen Vorsorgekonzepts sollten Sie folgende Fragen für sich beantworten – am besten mit Hilfe eines Finanzberaters bzw. Altersvorsorge-Experten:

  • Welche Ziele und Wünsche haben Sie mit Blick auf Ihre Altersrente?
  • Welche Altersvorsorge-Maßnahmen haben Sie bisher ergriffen und welche Versicherungen/Anlageformen bereits abgeschlossen? Wie hoch ist der zu erwartende Rentenanspruch daraus?
  • Wie hoch sind die aktuellen und zukünftig zu erwartenden monatlichen Einnahmen/Einkünfte?
  • Wie hoch sind Ihre gesamten monatlichen Ausgaben im Ansparzeitraum?
  • Was könnte zusätzlich gespart werden?
  • Besteht eine Festanstellung oder eine selbstständige Tätigkeit?
  • In welcher familiären Situation befinden Sie sich?

Sind diese Fragen geklärt, gilt es im nächsten Schritt herauszufinden, wie hoch ganz konkret die Versorgungslücke ist. Dadurch lässt sich ableiten, wie viel zusätzlich in eine private Rentenversicherung fließen müsste, um den erforderlichen Betrag dann im Ruhestand zu erhalten.

Privat rentenversichert: Je früher, desto besser

Ein wichtiger Aspekt für die private Rente ist auch der Faktor Zeit. Je früher man beginnt, desto rentabler ist die Vorsorge. Durch Zins und Zinseszins können Sie bei einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont hohe Beiträge ansparen.

Um die richtige Wahl für die beste Altersvorsorge zu treffen, sollte eine kompetente Beratung an erster Stelle stehen. Denn wer sich vorschnell für einen Anbieter einer privaten Rentenversicherung entscheidet, muss das Risiko niedrigerer Renditen einkalkulieren.

Die Unterschiede zwischen den privaten Rentenversicherungen sind teilweise sehr hoch – sowohl mit Blick auf die Kosten als auch mit Blick auf die Anlagestrategie. Kunden sollten sich daher fachkundig beraten lassen, welchem Versicherungsunternehmen sie ihre private Rentenversicherung anvertrauen.


Private Rentenversicherung: Warum Sie guten Rat brauchen

Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung bedarf einer gründlichen Prüfung und Beratung. Denn es handelt sich hier um einen Vertrag über eine private Altersvorsorge, den man für viele Jahre, häufig auch Jahrzehnte abschließt. WhoFinance erklärt, worauf Sie bei einer privaten Rentenversicherung besonders achten müssen. weiterlesen

Vorzeitige Kündigung und Rückkaufswert

Den Großteil der bei einer privaten Rentenversicherung fälligen Gebühren müssen Sie in den ersten fünf bis sieben Jahren der Sparphase bezahlen. Falls Sie eine private Rentenversicherung vorzeitig kündigen, sind die eingezahlten Gebühren unwiederbringlich verloren.

Das heißt: Der Rückkaufswert liegt deutlich unter dem Kapital, das Sie eigentlich schon in die private Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Versicherungsgesellschaften erklären das mit dem Argument hoher Verwaltungskosten, die sie an die Kunden weitergeben.

Wenn der Versicherte auf Grund einer finanziellen Notlage dringend Geld benötigt, besteht aber auch die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag der Rentenversicherung zu beleihen oder einen Kredit aufzunehmen. In beiden Fällen dient die private Rentenversicherung dann als Sicherheit.

Außerdem können Sie im Falle finanzieller Schwierigkeiten auch die Einzahlungen in eine private Rentenversicherung aussetzen. Das ist in der Regel besser, als gleich den ganzen Vertrag zu kündigen.

Private Rentenversicherung: Sicherheit und Risiko

Ein Kunde kann zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge zwischen verschiedenen Varianten wählen. Die wichtigsten Varianten der privaten Altersvorsorge sind dabei die klassische Privatrente und die fondsgebundene Rentenversicherung.

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Versicherungsgesellschaft bei der klassischen Privatrente die Beiträge des Kunden in sehr sichere Geldanlagen investiert und dadurch auch einen Garantiezins bzw. Rentengarantie gewähren kann.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung hingegen werden die Beiträge in verschiedenen Fonds investiert. Dadurch kann die Rendite höher ausfallen als bei der klassischen Form des Rentenaufbaus.

Da die Wertentwicklung der Fonds, aus denen die private Rentenversicherung zusammengesetzt wird, an den Märkten nicht vorhersehbar ist, gibt es hier keine Garantie auf eine feste Rentenhöhe, d.h. keine garantierte Ablaufleistung.

Es gibt inzwischen aber auch Mischformen von Privatrenten, die zum einen eine bestimmte Ablaufleistung garantieren und dennoch Teile des eingezahlten Geldes in Investmentfonds anlegen. Für was Sie sich entscheiden, sollten Sie zusammen mit einem Finanzberater oder Altersvorsorge-Experten besprechen.

Private Rentenversicherung: Ablaufleistung

Als Ablaufleistung einer Privatrente wird die Kapitalsumme bezeichnet, die dem Versicherungsnehmer zum vereinbarten Termin ausgezahlt wird beziehungsweise als Basis für die monatliche Rente dient. Sie besteht aus der garantierten Versicherungssumme sowie aus der Überschussbeteiligung.

Diese Überschüsse können allerdings nicht garantiert werden, da fondsgebundene Rentenversicherung mit einer langlaufenden Garantie eine vorsichtige Kalkulation seitens der Gesellschaft erfordern.

Liegen die erwirtschafteten Erträge der privaten Rentenversicherung aber höher als kalkuliert, werden die Kunden hieran beteiligt. Der Versicherte erhält dazu jährlich eine Information über die Wertentwicklung seines Kapitals, das er in die fondsgebundene Rentenversicherung investiert. Lassen Sie sich die Unterlagen von einem Altersvorsorge-Experten erläutern, wenn Sie selbst nicht ganz sicher sind, ob Sie alles richtig verstanden haben.

Unterschied Sofortrente und Ansparrente

Der Kunde kann grundsätzlich zwischen zwei Formen einer privaten Rente wählen: Der Sofortrente und der Ansparrente.

Bei der Sofortrente wird per Einmalzahlung ein bestimmter Betrag in die Versicherung einbezahlt. Je nach Rentenbeginn erhält der Kunde eine monatliche, lebenslange Rente ausbezahlt.

Die Sofortrente kommt prinzipiell für Kunden aller Altersgruppen in Frage, zum Beispiel im Fall einer Erbschaft oder wenn die Kapitallebensversicherung eines Versicherten fällig wird.

Vorteilhaft ist eine Sofortrente allerdings für Kunden, die das Rentenalter schon erreicht haben, ihre Rente aber noch aufstocken wollen. Eine andere Zielgruppe stellen diejenigen dar, die gar keine Rentenversicherung haben und für die eine Sofortrente die einzige Altersabsicherung darstellt.

Ein Beispiel: Eine Witwe, die nie berufstätig war, also keine eigene Rente bekommt und deren Witwenrente zu niedrig ist. Sie bekommt aber nach dem Tod ihres Mannes dessen Lebensversicherung ausbezahlt und wandelt diese in eine Sofortrente um.

Bei Ansparrente oder auch aufgeschobenen Rente zahlt der Kunde einen Einmalbetrag oder regelmäßig monatliche Beiträge in die Versicherung ein. Nach Ablauf des Vertrages, dem individuell festgelegten Rentenbeginn, hat er ein Wahlrecht zwischen einmaliger Auszahlung des Kapitals oder lebenslanger monatlicher Rente. Die hier auszuzahlenden Beträge setzen sich aus dem angesparten Kapital, den garantierten Zinsen und der Überschussbeteiligung zusammen.

Diese unterschiedlichen Möglichkeiten der Auszahlung der Privatrente gewähren den Versicherten eine hohe Flexibilität, denn diese Entscheidung kann sehr zeitnah fallen – in der Regel drei Monate vor Rentenbeginn – je nachdem, wie die Lebensumstände dann gerade sind. Nutzen Sie einen Altersvorsorge-Experten, um hier die richtige Entscheidung zu treffen.

Die Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung

Bei der klassischen Rentenversicherung errechnet sich das angesammelte Guthaben aus den Einzahlungen des Kunden abzüglich der Verwaltungsgebühren, sowie dem Garantiezins und der durch Anlage des Kapitals erwirtschafteten Überschussbeteiligung der Versicherungsgesellschaft.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung setzt sich das Vermögen aus dem aktuellen Gegenwert, also dem Marktwert der Fondsanteile zusammen, in welche die Versicherungsgesellschaft das Geld der Kunden investiert hat.

Leistung im Todesfall

Sollte der Versicherte vor Rentenbeginn versterben, wird eine vertraglich festgelegte Versicherungsleistung an eine bezugsberechtigte Person ausbezahlt, sofern für die Ansparphase der Versicherung eine Beitragsrückgewähr mit eingeschlossen wurde.

Wenn keine bezugsberechtigte Person im Vertrag genannt ist, geht das Geld aus der Versicherung in den Nachlass des Verstorbenen über. Für den Todesfall nach Rentenbeginn kann hierbei eine so genannte Rentengarantiezeit vereinbart werden. Auch dann würde eine vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung an eine bezugsberechtigte Person ausgezahlt werden.

Zusätzlich haben Versicherte die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren, die im Todesfall des Versicherten einsetzt und bis zum Tode der mitversicherten Person läuft. Die Hinterbliebenenrente wird ausgezahlt, unabhängig davon, ob der Versicherte in der Aufschubzeit oder im Rentenbezug verstirbt.

Häufig werden solche Themen als Tabu betrachtet. Das ist aber nicht richtig. Nutzen Sie einen Finanzberater oder Altersvorsorge-Experten Ihres Vertrauens, um sich hierzu eine abgewogene Meinung zu bilden.


Private Rentenversicherung: Staatliche Förderung und Besteuerung

Der Staat fördert private Rentenversicherungen und leistete damit einen Beitrag zur Altersvorsorge von Arbeitnehmern und Selbstständigen. Wichtig dabei ist: Als Verbraucher müssen Sie steuerliche Aspekte während der Ansparphase beachten ebenso wie während der Auszahlungsphase. WhoFinance erklärt, was dahintersteckt. weiterlesen

Private Rentenversicherung: Steuerliche Aspekte

In der steuerlichen Behandlung von privaten Rentenversicherungen gibt es wesentliche Unterschiede zwischen einer Sofortrente, bei der man einen Einmalbetrag in die Versicherung einbezahlt und der Ansparrente, bei der man über mehrere Jahre Kapital für die private Altersvorsorge aufbaut.

Bei der Sofortrente wird in der Regel nicht die gesamte Summe versteuert, sondern nur der so genannte Ertragsteil. Der Steuersatz hier ist vom Alter des Empfängers abhängig. Ab Rentenbeginn sinkt häufig der Steuersatz, zurückzuführen auf die verminderten Einnahmen in der Rentenbezugszeit.

Bei der Ansparrente müssen die erwirtschafteten Erträge am Ende der Laufzeit versteuert werden. Falls die Vertragsdauer mindestens 12 Jahre beträgt, mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt, müssen jedoch nur 50 Prozent der Erträge versteuert werden. Das gilt bei Neuverträgen ab 2005.

Die Erträge aus Altverträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bleiben dagegen vollständig steuerfrei, falls eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren eingehalten wird. Wird das Kapital in eine Leibrente umgewandelt, dann gilt auch hier die neue Ertragsanteilsbesteuerung für die ausgezahlten Leibrenten.

Private Rentenversicherung: Sicherheit und Risiko

Mit der Einführung des Alterseinkünfte-Gesetzes zum 1. Januar 2005 wurden wesentliche Rahmenbedingungen für die Altersvorsorge neu geregelt. Im Kern fördert der Staat die Altersvorsorge über eine private Rentenversicherung während der Ansparphase durch Steuerersparnisse und besteuert dann später im Alter die Auszahlungen der privaten Rentenversicherung (nachgelagerte Besteuerung).

Der Grund für diese Regelung: Im Rentenalter liegt der Einkommensteuersatz bei den meisten Bürgern deutlich unter dem Einkommensteuersatz in der Phase der Berufstätigkeit.

Riester Rente

Wichtigste Beispiele für steuerlich geförderte private Rentenversicherungen sind einerseits die Riester Rente als ergänzende Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vor allem bei Angestellten zum Tragen kommt.

Jeder, der in Deutschland gesetzlich rentenversichert ist, kann die Riester Rente nutzen. Beamte, Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes können diese Art der Altersvorsorge ebenfalls in Anspruch nehmen.

Riester-Verträge werden aber nicht nur mit staatlichen Leistungen gefördert, sondern es gibt auch eine Reihe von Sonderabzugsmöglichkeiten. Vier Prozent des Jahresbruttoeinkommens, sofern dieser Anteil des Einkommens in die Riester Rente eingezahlt wird, stellen die Fördergrundlage dar, auf die dann eine staatliche Zulage gezahlt wird.

Rürup Rente

Zum anderen gibt es die Rürup Rente (auch Basisrente genannt), die eine staatlich geförderte Rentenart für alle Selbstständigen und Freiberufler darstellt.

Die Rürup Rente ist die einzige staatlich geförderte Rentenart für Selbstständige und Freiberufler. Da die meisten Selbstständigen und Freiberufler nicht gesetzlich pflichtversichert sind, hat der Gesetzgeber dieses steuerlich geförderte Basis-Rentenmodell auf den Weg gebracht. Hier können schrittweise steigende Beiträge zur Altersvorsorge steuermindernd eingesetzt werden. Es lassen sich also bereits in der Ansparphase Steuern sparen.

Von 2005 bis 2010 konnten Alleinstehende jährlich 12.000 EUR und Verheiratete 24.000 EUR steuermindernd geltend machen. Seit dem Jahr 2011 liegt dieser Betrag bei 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete.

Disclaimer

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