Ratgeber Wohnriester

Wohnriester
  • Langfristig vorsorgen
  • Zulagen sichern
  • Förderung nutzen

Wohn Riester – das Eigenheim als Altersvorsorge

Seit der Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahr 2006 ist die staatliche Förderung von Wohneigentum deutlich eingeschränkt. Mit Wohn Riester gibt es aber zumindest die Möglichkeit, Unterstützung für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilien als Altersvorsorge zu erhalten. WhoFinance erklärt, was Sie über Wohn Riester wissen müssen.

Überblick Wohn Riester

Der Ursprung von Wohn Riester liegt in einem Ende: Durch das endgültige Aus der Eigenheimzulage im Jahre 2006 musste die Bundesregierung aktiv werden, um Alternativen zu entwickeln, wie der Erwerb von privatem Wohneigentum auch weiterhin staatlich unterstützt werden könnte. Dabei entstand die Idee, Wohneigentum in die herkömmliche Riester-Altersvorsorge mit einzubeziehen.

In diesem Zusammenhang wurde das Instrument Wohn Riester auf den Weg gebracht: Dabei handelt es sich um eine so genannte Eigenheimrente, die den Bau oder den Kauf einer Immobilie fördert. Damit ermöglicht Wohnrester auch eine sichere Wohnsituation im Alter.

Grundlagen von Wohn Riester

Wohn Riester als zusätzliche Vorsorgemaßnahme wurde von der Bundesregierung zum 01. Januar 2008 beschlossen und ist als weitere Ergänzung zu den klassischen Riester-Rentenversicherungen, Riester-Banksparplänen oder auch Riester-Fondssparplänen zu sehen.

Wohn Riester gilt aber nicht nur für den Bau oder Kauf, sondern auch für die Entschuldung einer Immobilie sowie für den Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften.

Folgende Möglichkeiten für Wohn Riester gibt es:

  • Riester-Darlehen
  • Riester-Bausparvertrag
  • Kapital-Entnahme aus einem laufenden Wohn Riester-Vertrag für die Finanzierung einer neuen Immobilie

Wer sich für Wohn Riester entscheidet, kann eine eigene Immobilie mit einem staatlich geförderten Darlehen abzahlen, aus einem bereits bestehenden Riester-Vertrag Geld für den Hausbau beziehungsweise Hauskauf entnehmen oder einen Riester-Bausparvertrag abschließen.

Anspruchsberechtigte bei Wohn Riester

Ein Wohn Riester-Darlehen kann von allen Personen in Anspruch genommen werden, die die Voraussetzungen der Riester-Rente erfüllen und die eine Immobilie erst nach dem 01. Januar 2008 gekauft oder gebaut haben. Wohn Riester kann also ausschließlich nutzen, wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Außerdem muss die mit Wohn Riester geförderte Immobilie in Deutschland liegen, ebenso wie der ständige Wohnsitz des Darlehensnehmers.

So funktioniert Wohn Riester

Der Riester-Bausparvertrag lässt sich mit klassischen Bausparverträgen vergleichen. Während der Ansparphase wird eine bestimmte, monatliche Summe in den Riester-Bausparvertrag eingezahlt. Das angesparte Kapital wird mit einem garantierten Satz verzinst und die staatlichen Wohn Riester-Zulagen gibt es obendrauf.

Am Ende der Ansparphase wird ein zinsgünstiges Darlehen gewährt, mit dem die Immobilie dann zu weiten Teilen oder insgesamt finanziert werden kann. Das im Bausparvertrag gesparte Kapital wird dabei zur Tilgung verwendet.

Wohn Riester-Beratung

Wenn Sie sich für das Modell Wohn Riester interessieren und zum Personenkreis gehören, der diese Art der Förderung in Anspruch nehmen kann, sollten Sie sich fachkundige Beratung suchen. Wie bei anderen Produkten, die für die Altersvorsorge in Frage kommen, ist es auch hier wichtig, Angebotsvergleiche einzuholen. Das erste Angebot ist nicht immer unbedingt das Beste. Besonders bei der Finanzierung eines Eigenheimes gilt es daher, sich mehr als nur ausführlich beraten zu lassen.

Auf WhoFinance, Deutschlands führendem Bewertungsportal finden Sie kompetente Berater, die von anderen Kunden empfohlen werden. Nutzen Sie die Chance und kontaktieren Sie einen Berater, der sich mit dem Thema Immobilien und Wohn Riester bestens auskennt.

Disclaimer

Die auf den Webseiten von WhoFinance bereitgestellten Kundeninformationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine Empfehlung zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzanlagen oder zur Vornahme sonstiger Geldgeschäfte dar. Wenn Sie Fragen zu Finanzgeschäften haben, empfehlen wir Ihnen, sich an einen spezialisierten Berater zu wenden. WhoFinance steht Ihnen bei der Auswahl des passenden Beraters gern zur Seite.