Ratgeber Unfallversicherung

Unfallversicherung
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Unfallversicherung – was Sie wissen müssen

Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie Ihren Versicherungsschutz bei Unfällen deutlich erweitern. Denn eine gesetzliche Unfallversicherung, die wie die gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zu den Sozialversicherungen gehört, deckt nur Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab – und das auch nur begrenzt.

Überblick: Was ist eine Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung zahlt Ihnen einen einmaligen Betrag (eine sogenannte „Kapitalleistung“) oder eine Rente, wenn Sie einen Unfall hatten. Die Unfallversicherungen definieren einen Unfall so: „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis/Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Sind diese Kriterien erfüllt, haben Sie Anspruch auf eine Zahlung.

Private Unfallversicherung gilt weltweit

Jeder kann eine private Unfallversicherung abschließen. Somit besteht für alle Altersgruppen und alle Berufe die Möglichkeit, finanzielle Folgen eines Unfalls ganz oder zumindest teilweise abzufedern.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt eine private Unfallversicherung weltweit und rund um die Uhr. Es ist egal, ob sich der Unfall während der Arbeit oder in der Freizeit ereignet.

Nutzen: Was bringt eine private Unfallversicherung?

In Deutschland kommt es im Schnitt täglich zu 22.000 Unfällen. Das heißt: Alle vier Sekunden schlägt irgendwo ein kleineres oder größeres Schicksal zu! Der gesetzliche Unfallschutz deckt 80 Prozent dieser Unfälle nicht ab. private Unfallversicherung in vielen Fällen von Nutzen.

Nach einem Unfall kann es für Sie zu erheblichen Einkommensverlusten und somit auch Einbußen an Lebensqualität kommen. Eine private Unfallversicherung kann die finanziellen Folgen abfedern. In vielen Fällen ist sie auch die Basis, um sich mit der Versicherungszahlung nach einem Unfall eine neue Existenz aufzubauen.

Einmalzahlung oder Rente

Sie können bei Abschluss einer Unfallversicherung entscheiden, ob im Ernstfall eine Einmalzahlung, eine lebenslange monatliche Rente oder beides fällig werden soll. Mit der Einmalzahlung können Sie kurzfristig notwendige Zahlungen begleichen.

Mit der Rente aus einer privaten Unfallversicherung können Sie dagegen Ihren Lebensunterhalt langfristig absichern, denn Sie erhalten Monat für Monat einen festen Betrag. Wichtig: Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls, wird die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme den Hinterbliebenen überwiesen.

Die Invaliditätsleistung sichert Sie finanziell ab, wenn ein Unfall Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer einschränkt. Bei einer Vollinvalidität wird die vereinbarte Summe in voller Höhe ausgezahlt – ansonsten anteilsmäßig.

Risiken: Worauf Sie bei einer Unfallversicherung achten müssen

Eine private Unfallversicherung versichert Sie nur gegen die Folgen eines körperlichen Schadens. Nicht versichert sind in der Regel:

  • psychische Schocks nach einem Unfall, die Behandlungen der Seele erfordern.
  • Unfälle, die durch Bewusstseinsstörungen geschehen – z.B. epileptische Anfälle, Schlaganfälle, Trunkenheit.
  • Gesundheitsschäden durch Strahlen, beispielsweise Röntgenstrahlen.
  • ein Unfall, der Ihnen bei einer Veranstaltung zustößt, bei der es auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
  • Invalidität aufgrund von Essstörungen, Angsterkrankungen und Autismus.
  • Selbstmordversuch oder Selbstverstümmelung – Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig geschehen.
  • Taucher und Fallschirmspringer bleiben im Falle eines Unfalls während dieser Aktivitäten meistens auch ohne Schutz.
  • Unfälle, die dem Versicherten zustoßen, während er eine Straftat ausführt.

Bei den meisten Anbietern von privaten Unfallversicherungen ist außerdem das erste Lebensjahr des Kindes nicht versicherbar. Personen, die geisteskrank oder dauerhaft pflegebedürftig sind, können keine Unfallversicherung abschließen.

Lassen Sie von einem erfahrenen Finanzberater sehr genau das Kleingedruckte eines Vertrages über eine private Unfallversicherung erklären. So können Sie verhindern, dass eine Versicherung nach einem Unfall den Versicherungsschutz erheblich einschränkt.

Was kostet eine private Unfallversicherung?

Eine vernünftige Police mit 100.000 Euro Versicherungssumme erhalten Sie ab ca. 90 Euro im Jahr. Angebote mit einer Versicherungsleistung von mindestens 500.000 Euro gibt es ab etwa 230 Euro jährlich.

Viele Verbraucher stellen sich dabei die Frage: Wie viel Schutz brauche ich mit einer privaten Unfallversicherung? Eine gängige Faustformel für die Invaliditätssumme besagt: Im Alter von 30 Jahren sollten Sie das sechsfache Ihres Bruttojahreseinkommen absichern, im Alter von 40 Jahren das fünffache Bruttojahreseinkommen, im Alter von 50 Jahren das vierfache Bruttojahreseinkommen.

Eine von einer privaten Unfallversicherung abgedeckte Invaliditätsrente sollte mindestens 1.000 Euro monatlich betragen und damit spürbar über der staatlichen Grundsicherung von zurzeit ca. 400 Euro liegen. Darüber hinaus gilt unter Versicherungsexperten die Vereinbarung einer Einmalzahlung in Höhe von 150.000 Euro für den Fall eines Unglücks als sinnvoll.

Höhe der Versicherungssumme – ein Finanzberater kann helfen

Seien Sie bei der Versicherungssumme eher großzügig als zu sparsam: Wenn ein Unfall Sie körperlich stark einschränkt, können die Kosten z.B. für den behindertengerechten Umbau der Wohnung bzw. des Hauses oder des Autos (Handgas und Automatik) sehr teuer werden.

Konkret hängt die Höhe der benötigten Versicherungssumme aber von Ihrer persönlichen Situation ab und den Versicherungsbeiträgen, die Sie sich leisten wollen. Fragen Sie deshalb einen Finanzberater, Versicherungsmakler oder –vertreter, welchen Schutz er für Sie als sinnvoll erachtet.

Beachten Sie besonders die sogenannte „Gliedertaxe“. So zynisch es klingt – jedes Körperteil hat bei einer privaten Unfallversicherung seinen „Wert“. Die Gliedertaxe legt fest, wie hoch die Invalidität zum Beispiels beim Verlust einer Hand (55 Prozent), eines Beines (70 Prozent), eines Auges (50 Prozent) oder des Geruchs- und Geschmackssinns (30 Prozent) ist.

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