Welche Absicherungen benötigen (junge) Lehrer

Welche Absicherungen benötigen (junge) Lehrer

Einmal Lehrer, bestens abgesichert? Hoher Beratungsbedarf bei (jungen) Beamten

5.3.2024 – Junge Menschen streben in den Berufsstand von Beamten, weil sie sich dort gut abgesichert wähnen. Eine Fehleinschätzung, wie das Beispiel von Lehrkräften zeigt. Tatsächlich ist der zusätzliche Absicherungsbedarf eklatant, schreibt Felix Paape von Mayflower Capital in seinem Gastbeitrag. Beispiele finden sich in der Kranken- und Haftpflichtversicherung wie auch beim Thema Altersvorsorge.

Auch im Beamtentum fehlen Fachkräfte allerorten. Menschen warten halbe Ewigkeiten auf notwendige Dokumente und Bescheide, in den Amtsstuben türmen sich die Aktenberge.

Nach außen gut sichtbar ist die Unterbesetzung in den Schulen. Bundesweit fehlen bis 2030 vermutlich etwa 40.000 Lehrer, so manche Schätzungen abseits der offiziellen Zahlen. Unterrichtsausfall ist die eine Folge, Überlastung der Lehrkräfte eine andere.

Dennoch neigen weiterhin junge Menschen zum Lehrberuf. Sie haben Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, haben selbst als Schüler oder Schülerin die Arbeit von Lehrkräften erlebt, haben zu manchen von ihnen aufgesehen − oder wollen es besser machen als sie. Und zu diesen ideellen Gründen gesellt sich die Vorstellung, als Beamte unkündbar zu sein und als Altersvorsorge eine anständige Pension zu genießen.

Belastungsfolgen, die nicht abgesichert sind

Die wenigsten ahnen jedoch, was möglicherweise wirklich auf sie zukommen kann. Die Überlastung durch den Lehrermangel kann beispielsweise die Gesundheit angreifen. Ein Viertel der angehenden Lehrerinnen und Lehrer leiden unter Burnout-Symptomen, so eine Studie der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg.

Oder es können unter zunehmendem Stress die Aufsichtspflichten im Umgang mit Schutzbefohlenen verletzt werden. Unfälle auf dem Pausenhof oder auf der Klassenreise geraten dann zum Haftungsfall, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Die Lücke im Krankenfürsorgesystem

Fällt ein Beamter oder eine Beamtin aus gesundheitlichen Gründen länger aus, besteht Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe ist das Krankenfürsorgesystem für diese Berufsgruppe. Sie gilt auch für junge Beamtenanwärter.

Der Dienstherr beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht. Im Falle von Lehrkräften ist das die zuständige Schulbehörde. Die Höhe der Beihilfe ist je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel liegt sie bei mindestens 50 Prozent der Behandlungskosten, im Pensionsalter sogar bei 70 Prozent.

Das heißt im Umkehrschluss: Für den verbleibenden Teil der Krankheitskosten von 30 beziehungsweise 50 Prozent, der nicht von der Beihilfe übernommen wird, müssen Beamte oder Beamtenanwärter selbst aufkommen. Da kann bei einer langwierigen psychiatrischen Behandlung schon ein erkleckliches Sümmchen zusammenkommen, ein Burnout ist keine Kleinigkeit.

Restkostenversicherung zur Abdeckung

Diese kann jedoch über eine sogenannte Restkostenversicherung einer privaten Krankenversicherung (PKV) abgedeckt werden – sofern Vermittler den entsprechenden Zugang zu Fachwissen und Produkten haben. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Restkostenversicherung exakt auf die Leistungen der Beihilfe zugeschnitten und bietet somit eine individuelle Absicherung im Krankheitsfall.

Der Beihilfeanspruch gilt auch für berücksichtigungsfähige Familienangehörige: Kinder zu 80 Prozent, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner zu 70 Prozent, wenn diese nicht versicherungspflichtig sind. Die übrigen 20 beziehungsweise 30 Prozent sichert eine Restkostenversicherung ab. Deren Tarife werden nach dem Äquivalenzprinzip berechnet: Eintrittsalter und Gesundheitszustand entscheiden darüber, ob ein Tarif günstiger oder teurer ausfällt.

Die Dringlichkeit der Diensthaftpflichtversicherung

Das zweite Problemfeld: Wie ist eine Lehrkraft – ob angehend oder verbeamtet – abgesichert, wenn sie unter Stress, Überlastung, oder weil sich die Schule in einem sozialen Brennpunkt befindet, ihre Aufsichtspflicht verletzt oder einfach menschliche Fehler passieren?

Da hilft auch der Beamtenstatus nicht. Lehrer stehen in der Haftung. Klassisches Beispiel: Auf der Klassenfahrt betrinkt sich ein Schüler unkontrolliert und hemmungslos, die begleitenden Lehrkräfte haben nichts bemerkt. Welche Katastrophen dann passieren können, mag man sich gar nicht ausmalen. Vor allem unerfahrene Personen sind in diesen Situationen schnell überfordert.

Dann stehen die §§ 823 ff BGB zur Haftung bei entstandenen Schäden im Raum – Sach- als auch Personenschäden. Mehr als im privaten Umfeld können im beruflichen Umfeld, wo der Verantwortungsbereich oftmals noch größer ist, erhebliche Schadensersatzansprüche von Geschädigten entstehen. In diesem Zusammenhang kommt der Diensthaftpflichtversicherung eine besondere Bedeutung zu.

Konsequenzen, für die kein Dienstherr eintritt

Diese Versicherung ist keine, die irgendeine staatliche Einrichtung bereitstellt, sondern von wenigen privaten Anbietern. Sie wird allen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes dringend empfohlen, da sie den fehlenden Schutz vor finanziellen Konsequenzen bietet, die durch berufsbedingte Fehler entstehen können.

Konsequenzen, für die kein Dienstherr eintritt. Auch wenn das Gefahrenpotenzial größer ist als im privaten Bereich, ist eine zusätzliche Diensthaftpflicht bei einigen Versicherern durchaus erschwinglich. Und somit auch für junge, angehende Lehrkräfte mehr als nur eine Option.

Altersvorsorge nicht auf die lange Bank schieben

Beide Themenfelder betreffen die Beamtentätigkeit vom ersten Tag an, sind also nicht auf die lange Bank zu schieben. Anders sehen das gerade junge Leute beim Thema Altersvorsorge.

Beim Berufseinstieg denken die wenigsten an Altersvorsorge. Warum sollte das bei Beamten anders sein, zumal man sich für das Alter bestens abgesichert wähnt? Deren Ruhegehalt setzt sich aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen zusammen.

Die Obergrenze dessen allerdings erreichen nur diejenigen, die 40 Jahre ohne längere Ausfallzeiten durchgearbeitet haben. Gerade im anerkannt psychisch recht anspruchsvollen Lehrberuf gönnen sich Lehrkräfte verständlicherweise auch mal eine Auszeit. Oder vielleicht sind es ganz einfach private Gründe: Weil man sich stärker um seine Kinder kümmern oder sich den Traum einer Weltreise erfüllen möchte.

Stichwort also hier: der unbezahlte Urlaub. Aber in dem Zuge sinken natürlich auch die Pensionsansprüche. Übrigens, auch die Ansprüche aus einer Dienstunfähigkeitsabsicherung.

Die „3. Lücke“

Dieses Problem bezeichnen Fachleute als die „3. Lücke“. Ganz gleich, ob sich diese nun gezwungenermaßen oder aus freien Stücken auftut, sie ist ein weithin unterschätztes Phänomen.

Vierzig Berufsjahre sind eine lange Zeit, in der viel passieren kann. In jedem Falle wird die oftmals schon bestehende Versorgungslücke bei Eintritt in den Ruhestand vergrößert. Diejenige Lücke, die allen Vermittlern aus etlichen Schulungen bekannt ist, die ohne private Altersvorsoge jedem von uns drohen würde.

Passende Produkte dagegen sind hinlänglich bekannt – genauso wie die Tatsache: Wer früh anfängt, profitiert am meisten.

Felix Paape

Der Autor ist Diplom-Volkswirt und Partner des Finanzberatungsunternehmens und Maklers Mayflower Capital AG.

Quelle: https://www.versicherungsjournal.de/vertrieb-und-marketing/einmal-lehrer-bestens-abgesichert-hoher-beratungsbedarf-bei-jungen-beamten-150016.php

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Dieser Beitrag wurde am 06.03.2024 veröffentlicht von:
Felix Paape

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