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Finanztest berichtet über die Möglichkeit, innerhalb der privaten Krankenversicherung den Tarif zu wechseln und so Beiträge zu sparen. WhoFinance hat den Berliner Finanzberater und Versicherungsexperten Thomas Kliem gefragt, worauf man besonders achten muss und wo besondere Beratung notwendig ist.

Herr Kliem, Finanztest berichtet in der neuesten Ausgabe darüber, wie ältere Verbraucher bei der privaten Krankenversicherung Geld sparen können. Der Rat von Finanztest: Sie sollten innerhalb ihrer bisherigen Versicherung ihren Tarif wechseln. Geht das so einfach?

Ja, grundsätzlich schon. Der Kunde kann von seiner privaten Krankenversicherung verlangen, dass ein Antrag auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz angenommen wird. Seine aus dem bisher bestehenden Vertrag erworbenen Rechte und seine Alterungsrückstellungen bleiben ihm dabei erhalten.

Kann ein solcher Wechsel innerhalb einer privaten Krankenversicherung auch Nachteile bringen?

Sollten die Leistungen im neuen Tarif höher oder umfassender sein, darf die private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung verlangen. Dabei kann es aus Sicht des Versicherers notwendig sein, die Mehrleistungen auszuschließen oder einen angemessenen Beitragszuschlag und Wartezeiten zu vereinbaren.

In welche Tarife kann der Inhaber einer privaten Krankenversicherung wechseln?

Ein Wechsel ist grundsätzlich in alle Tarife des Versicherers möglich, auch wenn sie nicht mehr für das Neugeschäft geöffnet sind. Einige Versicherer sind hier allerdings wenig kooperationsbereit. Hier kann ein qualifizierter Berater den Kunden helfen.  Allerdings ist ein Wechsel aus einem Tarif, bei dem die Prämien geschlechtsunabhängig kalkuliert werden (Unisextarif), in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist (Bisextarif), ausgeschlossen.

Das heißt, es ist auch ein Wechsel in den günstigen Basistarif einer privaten Krankenversicherung möglich?

Der Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung ist nur unter bestimmten Vorrausetzungen möglich:

  • Wenn die bestehende Krankheitskostenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde.
  • Wenn der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat. Sollte er jünger als 55 Jahre sein, muss er die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.
  • Wenn er ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist.

Und was machen Versicherte, die vor dem 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben?

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, ist der Wechsel in den Standardtarif möglich. Der PKV-Verband hat eine Broschüre „Sozialtarife der PKV“ heraus gegeben. Diese Broschüre kann kostenlos hier bezogen werden.

Worauf sollte man vor einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung besonders achten?

Es ist natürlich besonders wichtig, die tariflich garantierten Leistungen des bestehenden und des zukünftigen Tarifs genau zu vergleichen. Oft erscheinen die Leistungen auf den ersten Blick ähnlich oder sogar gleich. Bei einem genauen Blick in das „Kleingedruckte“ stellt man aber oft fest, dass es teilweise gravierende Unterschiede gibt. Hier kann ein Berater helfen. Auch die Selbstbeteiligung der privaten Krankenversicherung sollte verglichen werden. Der Versicherungsnehmer sollte auch genau prüfen, ob durch den Tarifwechsel bestimmte Rechte, wie z. B. das Recht auf Wechsel in den Standardtarif, entfallen. Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Struktur des Tarifs, in den gewechselt werden soll. Tarife können zwar entgegen eines immer wieder genannten Mythos nicht „vergreisen“, jedoch kann es zu unerwünschten Entmischungen kommen.
Und der aktuelle Beitrag ist natürlich immer nur eine Momentaufnahme. Es wäre also wichtig, die zukünftige Beitragsentwicklung des bestehenden und des gewünschten Tarifs zu analysieren. Es ist also keinesfalls ausreichend, anhand der aktuellen Beiträge eine Entscheidung zu treffen.

Ist hier nicht auch die individuelle Beratung für den Kunden hilfreich?

Ja. Aber gerade beim Thema Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung hapert es häufig an einer qualifizierten Beratung. Nach meiner Erfahrung leidet die Qualität häufig bei Beratern, die einen prozentualen Anteil an der finanziellen Ersparnis des Kunden fordern, weil hier der Auftrag zur Vertragsänderung zwingende Voraussetzung für die Entlohnung des Beraters ist. Berater, die ein Festhonorar für die Beratungsleistung oder einen Stundensatz erheben, bringen nach meiner Beobachtung meist qualitativ höherwertige Beratungsleistungen, weil es hier für die Vergütung des Beraters nicht darauf ankommt, dass der Tarifwechsel auch tatsächlich durchgeführt wird.

Zu welchem Selbstbehalt raten Sie Ihren Kunden bei der privaten Krankenversicherung?

Da gibt es keine generelle Empfehlung. Es müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden berücksichtigt werden. Grundsätzlich kann ein Kunde mit einem höheren liquiden Vermögen eine höhere Selbstbeteiligung tragen, als ein Kunde ohne nennenswerte Rücklagen. Bei Arbeitnehmern ist zudem zu beachten, dass sich der Arbeitgeber in Form des sogenannten Arbeitgeberzuschusses an den Kosten für die Krankenversicherung beteiligt, der Selbstbehalt jedoch vom Arbeitnehmer selber getragen werden muss. Meine Kunden haben, je nach beruflichem Status, im Durchschnitt unterschiedliche Selbstbeteiligungen. Beihilfeberechtigte mögen häufig Tarife ohne Selbstbeteiligung, Arbeitnehmer haben bei den durch mich vermittelten Tarifen im Durchschnitt 600 EUR Selbstbeteiligung und Selbstständige trauen sich im Schnitt 1.000 EUR Selbstbeteiligung zu.

Was raten Sie Kunden, die sich ihre private Krankenversicherung im Alter nicht mehr leisten können?

Meistens sind hier schon lange im Vorfeld entscheidende Fehler gemacht worden. Sei es der unpassende Tarif, die zu geringen Rücklagen für das Alter oder der Umstand, dass ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse für den Kunden vorteilhafter gewesen wäre. Aber wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, ist es natürlich unangebracht, dem Kunden auch noch Vorhaltungen zu machen. Die grundsätzlichen Möglichkeiten sind ein Tarifwechsel in einen günstigen Tarif mit geringeren Leistungen oder einer höheren Selbstbeteiligung. In Modultarife können auch bestimmte Zusatzbausteine gekündigt werden. Auch des Standardtarif und der Basistarif bieten oftmals einen Art Rettungsanker. Zumindest in finanzieller Hinsicht. Eine finanzielle Lösung kann häufig gefunden werden. Es ist jedoch tragisch, wenn gerade im Alter, Leistungen reduziert werden müssen, wo zumindest statisch gesehen der Bedarf an hochwertiger medizinscher Betreuung im Alter wächst. Bei Arbeitnehmern entfällt zudem der Beitrag für das Krankentagegeld, da ein Krankentagegeldtarif als Rentner natürlich nicht mehr notwendig ist.

 

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