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Auch junge Menschen sollten sich frühzeitig mit Versicherungen beschäftigen. Schon während der Berufsausbildung oder des Studiums ist es wichtig, sich gegen Grundrisiken des Lebens abzusichern. Bei manchen Versicherungen gilt außerdem: Je früher man eine Police abschließt, desto günstiger ist sie in der Regel. Das gilt zum Beispiel für Berufsunfähigkeitsversicherungen. WhoFinance hat Walter Spiegl, Finanzberater aus Düsseldorf und u.a. Experte für Versicherungen für Ärzte, zu Versicherungen für Berufseinsteiger und Absolventen befragt.
Finanzberater Walter Spiegl

WhoFinance: Herr Spiegl, nun beginnt für viele Schul- und Studienabsolventen der Ausbildungs- bzw. Berufsalltag. Welche Versicherungen sollten Berufseinsteiger unbedingt abschließen?

Walter Spiegl: Ich empfehle für Berufseinsteiger auf jeden Fall drei Versicherungen: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung und eine private Haftpflichtversicherung.

Gibt es Unterschiede zwischen dem Versicherungsbedarf junger Auszubildender und dem von Studienabsolventen, letztere sind ja doch etwas älter?

Der junge Auszubildende (unverheiratet, volljährig) ist im Rahmen der Privathaftpflicht (PHV) noch über die PHV seiner Eltern mitversichert (sofern diese eine PHV besitzen) – bis zum Ende seiner Ausbildung, die unmittelbar auf das Ende der Schulzeit folgt. Der Studienabsolvent muss eine eigene PHV abschließen.

Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden die Versicherer sowohl in der möglichen BU-Renten-Absicherungshöhe als natürlich auch nach dem ausgeübten Beruf. Dadurch ergeben sich dann auch Unterschiede in der Beitragshöhe. Je früher sich daher jemand für eine BU-Absicherung entscheidet, desto preiswerter wird diese für ihn. Manchmal bieten Versicherer auch „Stufenmodelle“ an, die während der Ausbildung oder dem Studium einen niedrigen Anfangsbeitrag haben, der sich dann zum Beginn des Berufslebens erhöht.

Ihr Beratungsschwerpunkt liegt ja auf der Berufsgruppe der Ärzte und Zahnärzte. Inwieweit unterscheidet sich der Versicherungsbedarf dieser Berufsgruppe von dem anderer Studienabsolventen?

Im Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es spezielle Ärztetarife, die bei gleichen Leistungen günstiger als sogenannte Normaltarife sind. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es ebenfalls Unterschiede: in der Regel lassen sich Ärzte von der Deutschen Rentenversicherung zu Berufsstart befreien, und wechseln sodann in Ihr Ärztliches Versorgungswerk. Die Versorgungswerke bieten ihren Mitgliedern bestimmte Leistungen an, die wiederum privat ergänzt werden sollten. Auch hier ist ein dringliches Kriterium die Absicherung der eigenen Berufsunfähigkeit.

Benötigen angehende Mediziner bzw. Zahnmediziner bereits während ihrer Studienzeit bestimmte Versicherungen, die Studenten anderer Fachrichtungen nicht benötigen?

Da denke ich vor allem an eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten und Ärzte im Praktischen Jahr. Hier gibt es besonders günstige Absicherungen, die zumeist von den Anbietern um eine Privathaftpflicht kostenfrei ergänzt werden. Ich kann diesen Versicherungsschutz dringend empfehlen, nicht nur, weil er kostengünstig ist, und wichtigen Versicherungsschutz bietet, sondern bis ein Jahr nach der Approbation seine Gültigkeit zu diesem niedrigen Beitrag behält!

Ist Medizinern bzw. Zahnmedizinern prinzipiell eine private Krankenversicherung zu empfehlen und wenn ja, wann ist der beste Zeitpunkt, diese abzuschließen?

Prinzipiell ist Medizinern der Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu empfehlen, da sie einen „Sonderstatus“ in der Welt der PKV genießen. Der bezieht sich auf der einen Seite auf spezielle Ärztetarife, die wie bereits zuvor erwähnt, bei  gleichen Leistungen günstiger sind, als Normaltarife. Aber auch der Leistungsumfang, speziell bei Zahnärzten, kann sehr gut auf deren individuelle Bedürfnisse abgestimmt werden. So können sich Zahnärzte beispielsweise im Zahnbereich nur auf die Absicherung der Material- und Laborkosten beschränken. Grundsätzlich wurde bereits zu Beginn des Studiums die Entscheidung “gesetzlich oder privat“ getroffen. Meistens haben die Eltern hier die Entscheidung, basierend auf vorhandenem Versicherungsschutz, getroffen.

Daher ist die nächst mögliche Weichenstellung zu Beginn des Berufsstarts, am besten einige Wochen vor Berufsstart, vorzunehmen. Denn auch der kommende Arbeitgeber möchte rechtzeitig wissen, bei welcher Krankenversicherung er sie anmelden soll.

WhoFinance: Herr Spiegl, wir danken Ihnen für das Interview.

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