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Versicherungen zum Jahrswechsel überprüfen

Der Jahreswechsel 2015 / 2016 rückt näher und wird zahlreiche Veränderungen bei Versicherungen bringen. Bei manchen Versicherungen sind Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen zu erwarten. Gleichzeitig können Verbraucher beim Wechsel des Anbieters oder in andere Tarife Geld sparen. Die Zeit vor dem Jahreswechsel ist deshalb eine gute Gelegenheit, sich noch einmal die laufenden Versicherungen genau anzuschauen. Die eigenen Tarife genau unter die Lupe zu nehmen ist die Voraussetzung dafür, sich auf die Suche nach günstigeren Angeboten oder Versicherungen mit besseren Leistungen machen. Ein kompetenter Versicherungsexperte kann dabei helfen. Ein Check aller Versicherungen lohnt sich in jedem Fall. Wir sagen Ihnen, bei welchen drei Themen Sie in diesem Jahr ganz genau hinschauen sollten:

KFZ-Versicherung: Neue Einstufung der Regionalklassen!

Ab dem 01.01.2016 werden die Versicherten in der KFZ-Versicherung in neue Regionalklassen eingestuft. Die Regionalklasse ist vom Wohnort des Versicherten abhängig. Damit schätzen Versicherungen das Risiko ein, dass sie irgendwann einen Schadensfall übernehmen müssen. Je niedriger die Regionalklasse, desto niedriger sind auch die Beiträge, die der Versicherte zahlen muss. Besonders Großstädte werden in der Regionalklasse hoch eingestuft. In der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es 12, in der Vollkaskoversicherung 9 und in der Teilkaskoversicherung sogar 16 verschiedene Regionalklassen.

Durch die Neueinstufung werden nur wenige Versicherte niedrigere Beiträge für ihre KFZ-Versicherung zahlen. Für viele werden die Beiträge dagegen steigen. Informieren Sie sich darum rechtzeitig darüber, ob Ihre KFZ-Versicherung die Region, in der Sie leben, in eine höhere oder eine niedrigere Regionalklasse einstufen wird. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Änderungen in den deutschen Landeshauptstädten vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):

Sollten Sie darüber nachdenken, Ihre KFZ-Versicherung zu wechseln, können Sie dies regulär nur zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat tun. Möchten Sie also zum 01.01.2016 bei einem neuen Versicherer versichert sein, müssen Sie Ihre aktuelle KFZ-Versicherung spätestens am 30.11.2015 gekündigt haben.

Der WhoFinance-Tipp: Wenn Ihre KFZ-Versicherung Ihre Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und müssen nicht bis 30.11. des laufenden Jahres kündigen. Ihr Sonderkündigungsrecht gilt für einen Monat ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Benachrichtigung über die Beitragserhöhung erhalten. Dies gilt aber nur, wenn Ihr Beitrag nicht deshalb erhöht wird, weil Ihre KFZ-Versicherung einen Schaden regulieren musste.

Private Krankenversicherung: Drohende Beitragserhöhungen!

PKV

In der privaten Krankenversicherung drohen im kommenden Jahr, abhängig von Anbieter und gewähltem Tarif, deutliche Beitragserhöhungen. Manche Privatpatienten müssen mit einem um bis zu 6% erhöhten Beitrag für ihre PKV rechnen. Wer von seiner privaten Krankenversicherung über eine eitragserhöhung informiert wird, kann seinen bestehenden PKV-Vertrag innerhalb von 2 Monaten nach Zugang des Schreibens kündigen. Allerdings muss innerhalb dieser 2 Monate auch ein neuer Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen werden – beim Wechsel in eine andere private Krankenversicherung beinhaltet dies auch eine erneute Gesundheitsprüfung. Wird nicht innerhalb der 2 Monate ein neuer Vertrag abgeschlossen, kann der Versicherte seine private Krankenversicherung nicht wechseln.

Der WhoFinance-Tipp: Nicht immer ist ein Wechsel in eine andere private Krankenversicherung sinnvoll. Man kann auch versuchen, innerhalb der bestehenden Versicherung in einen anderen, günstigeren PKV-Tarif zu wechseln. Bedenken Sie dabei, dass Sie die Altersrückstellungen Ihrer PKV im Fall eines Anbieterwechsels wenn überhaupt nur begrenzt mitnehmen können. Ein Tarifwechsel beim selben Anbieter kann deshalb sinnvoller sein. Man sollte daher gerade beim komplexen Thema Krankenversicherung den professionellen Rat eines guten Beraters einzuholen, bevor man sich für einen Wechsel entscheidet.

Hausratversicherung: Schadenssumme wenn erforderlich anpassen!

Wer bereits seit einigen Jahren eine Hausratversicherung hat, sollte überprüfen, ob eine Anpassung der Schadenssumme erforderlich ist. In den meisten Haushalten gibt es immer wieder Neuanschaffungen, deren Wert von der ursprünglichen Schadenssumme der Hausratversicherung dann eventuell nicht mehr gedeckt ist. Das kommt insbesondere dann vor, wenn man seine Hausratversicherung schon in jungen Jahren abgeschlossen hat und lange nicht mehr angepasst hat. Schätzen Sie deshalb den Wert Ihrer Einrichtung inklusive der Elektrogeräte, Kleidung usw. einmal im Jahr ein und decken Sie dann den Wert mit der Schadenssumme der Hausratversicherung ab. Bei der Einschätzung des von der Versicherung abgedeckten Wertes müssen Sie darauf achten, ob die Hausratversicherung im Schadensfall den Anschaffungspreis oder lediglich den Zeitwert des Inventars abdeckt. Das ist im Versicherungsvertrag klar geregelt.

Alternative: Schließen Sie eine Hausratversicherung mit pauschaler Absicherung ab. In diesem Fall wird pro Quadratmeter der Wohnung oder des Hauses ein Betrag festgelegt und dann mit der gesamten Quadratmeterzahl multipliziert. Wichtig ist hierbei, dass der Versicherungsvertrag eine Unterversicherung ausschließt. Stellt sich nämlich nach einem Schadensfall heraus, dass der Hausrat doch einen höheren Wert hatte als die Versicherungspauschale, wird der Mehrbetrag nur ersetzt, wenn eine Unterversicherung im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Der WhoFinance-Tipp: Unabhängig davon, ob Ihre Hausratversicherung den Neuanschaffungs- oder den Zeitwert Ihres Hausrats abdeckt – bewahren Sie die Rechnungen aller Neuanschaffungen sorgfältig auf und machen Sie nach Möglichkeit Fotos von Ihrem Hausrat. Hierdurch haben Sie im Schadensfall eine lückenlose Aufstellung darüber, was Sie wann und zu welchem Preis angeschafft haben.

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