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Wichtige Information für alle Arbeitgeber aufgrund der EU-Richtlinie 2019/1152: Ab dem 1.8.2022 wird in Deutschland das sog. "Nachweisgesetz" geändert. Das Nachweisgesetz, das im Kern über 25 Jahre alt ist (1995), regelt, dass Arbeitsvertrag und die wesentlichen Arbeitsbedingungen, wie z. B. auch die betriebliche Altersversorgung, schriftlich niederzulegen sind, was im Übrigen auch für alle Änderungen von wesentlichen Arbeitsbedingungen gilt. Den ganzen Artikel finden Sie hier: https://www.bavheute.de/recht-und-politik/ab-1-8-2022-mehr-papier-in-der-bav-digitalisierung-nein-danke/ #arbeitgeber #arbeitnehmer #digitalisierung #bav #versicherungen

Marco Mahling

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Dieser Beitrag wurde am 14.04.2022 veröffentlicht von:
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