Höhere Abschreibung beim Mietwohnungsbau geplant:
Vermie...
Höhere Abschreibung beim Mietwohnungsbau geplant:
Vermieter sollen neu gebaute Mietwohnungen künftig schneller abschreiben können als bisher. Individuelle Abschreibungen anhand der Nutzungsdauer sollen hingegen bald der Vergangenheit angehören.
Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien darauf verständigt, die lineare Abschreibung beim Neubau von Mietwohnungen von aktuell zwei auf drei Prozent jährlich anzuheben. Die Anpassung des AfA-Satzes wird nun in die Tat umgesetzt. Der Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, dass neue Mietwohngebäude, die ab 2024 fertiggestellt werden, mit drei Prozent jährlich abgeschrieben werden können. Die Abschreibungsdauer würde damit von 50 auf 33 Jahre reduziert. Für Gebäude, die bis 2023 fertiggestellt werden, soll es bei einer Abschreibung von zwei Prozent (beziehungsweise 2,5 Prozent bei Fertigstellung bis 1924) jährlich bleiben.
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https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet-immobilienrecht/abschreibung-beim-mietwohnungsbau_214_572516.html
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