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Berufseinsteiger brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung und eine Haftpflichtversicherung, sagte Walter Spiegl, Finanzberater und Versicherungsexperte aus Düsseldorf. Auf WhoFinance erklärt er, warum er diese Versicherungen für vernünftig hält und worauf Verbraucher achten müssen.

Finanzberater Walter Spiegl

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Bezüglich der Berufsunfähigkeitsversicherung muss man sagen, dass jeder berufsunfähig werden kann, und zwar unabhängig vom Alter und vom gewählten Beruf!Statistisch gesehen wird nämlich derzeit jede fünfte Frau und jeder dritte Mann vor dem Rentenalter berufsunfähig (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, August 2015).

In der Altersklasse bis 40 Jahre werden nach der aktuellen Statistik des Analysehauses Morgen & Morgen (Stand 04.2015) die meisten Arbeitnehmer(innen) aufgrund von Nervenkrankheiten berufsunfähig (26,5 %). Danach wird als Hauptursache die Erkrankung des Skelett- und Bewegungsapparates genannt (22,46 %). Viele andere Ursachen ergänzen diese Statistik.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in Ihrer Studie „Global Burden of Disease“ bereits heute für die reichen Länder die größte Krankheitslast durch verlorene Lebensqualität und Lebensjahre, bedingt durch psychische Störungen, ermittelt, und ein weiteres Ansteigen prognostiziert.
Psychische Erkrankungen als Grundlage einer Berufsunfähigkeit haben Herz- Kreislauferkrankungen in ihrer Bedeutung bereits überholt! Derzeit leiden bereits 38 % der europäischen Bevölkerung an einer klinisch diagnostizierbaren relevanten psychischen Störung! Das sind 165 Millionen Menschen!

Wer nach dem 01. Januar 1961 geboren wurde und berufsunfähig wird, erhält von der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Cent.

Das Bundesverfassungsgericht sagt hierzu: „Angesichts des gegenwärtigen Niveaus gesetzlich vorgesehener Leistungen im Fall einer Berufsunfähigkeit sind die meisten Berufstätigen (…) darauf angewiesen (…) privat vorzusorgen, um ihren Lebensstandard zu sichern. Die Alternative, Sozialhilfe zu beziehen, oder den Stamm des eigenen Vermögens zu verbrauchen, ist diesem Personenkreis nicht zumutbar.“ (BVerfG 23.10.2006; 1 BvR 2027/02, Abs. 39).

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist darum aus Expertensicht die wichtigste Prophylaxe-Absicherung, die zu treffen ist, da sie existentiell ist!


Die private Krankenzusatzversicherung

Welche Frage hört heute ein Patient zu allererst, wenn er erstmalig eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus aufsuchen muss? Richtig: „Wie sind sie versichert?“

Warum wird das gefragt? Weil es Unterschiede in der Abrechnung, in der Terminvergabe und dem Behandlungsspektrum gibt, je nachdem, ob Sie Kassenpatient oder privat versichert sind.

Leistungsgrundsatz der GKV – Sozialgesetzbuch (SGB) V, § 12, Abs. 1:
„Die Leistungen (der GKV) müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Leistungsgrundsatz der PKV (§ 1 Abs. 2 MB/KK):
„Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen“.

Mit anderen Worten: Die „2-Klassen-Medizin“ ist in Deutschland gelebte Realität.

Beispiel  Hausarzt-Termin:

Ihr Hausarzt ist einem „Regelleistungsvolumen“ als auch einer „Budgetierung“  bei Arznei- und Heilmitteln unterworfen. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung (zur GKV)

  • entfallen bei ihrem Hausarzt Regelleistungsvolumina
  • entfallen Budgetierungen
  • sie erhalten  „intensivere“ ärztliche Unterstützung, und
  • bekommen zudem in der Regel auch kurzfristig einen Termin.

Argumente für eine stationäre Zusatzversicherung:

  • Zugang zu Spezialisten
  • Privatärztliche Behandlung (Visite durch den selben Arzt ohne das Gefühl von Zeitdruck)
  • Meist schnellerer OP-Termin
  • Komfortleistungen (1-oder 2-Bett-Zimmer)
  • Bestmögliche Versorgung


Die Zahnzusatzversicherung

Zahnersatz – was zahlt die Kasse? Ein Beispiel:
Befund: Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke

Ohne Bonus:                  319,73 Euro
20%iger Bonus:              383,68 Euro
30%iger Bonus:              415,65 Euro

Die Kosten:

Brücke:                              800,00 € bis 2.000,00 €
Implantat:                         2.500,00 € – 5.000,00 €

Die GKV definiert für jeden Befund eine sogenannte Regelversorgung. Hierfür wird ein Betrag festgelegt. Auf diesen Betrag wird der Festzuschuss in Höhe von 50% der Regelversorgung geleistet. Je nach Vorsorge erhalten Versicherte auf diesen Betrag einen Bonus in Höhe von 20% oder 30 % auf den Festzuschuss (50%), wenn sie einen jährlichen Zahnarztbesuch über einen Zeitraum von 5 bzw. 10 Jahren nachweisen können.

Ich empfehle die Zahnzusatzversicherungen vor allem, um den Eigenanteil drastisch zu reduzieren. Es gibt Zahnzusatzversicherungen, die die Differenzen bis zu 100 % nach Vorleistung durch die GKV abdecken.  Jeder Interessent kann sich aus einem großen privaten Angebot die Leistungen wählen, die ihm wichtig erscheinen.


Die Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist ein Muss! Ein Basisschutz kann bereits für einen Jahresbeitrag in Höhe von ca. 50 € hergestellt werden.  Sehr umfangreichen Schutz erhält man für ca. 100 € Jahresbeitrag. Für so wenig Geld erhält der Versicherte grundsätzlich Leistungen bis in Millionenhöhe! Viele junge Menschen wissen nicht, in welchen Situationen eine PHV leistet. Auch hierzu ein paar kurze Alltags-Beispiele:  bei Schlüsselverlust, bei Gefälligkeitsschäden, bei Schäden an privat geliehenen oder gemieteten Gegenständen.


Spiegls Tipp für junge Ärzte: Die Berufshaftpflichtversicherung

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Die Berufshaftpflicht (BHV) ist für junge Ärzte ein Muss. Auf der einen Seite sind sie in der Regel über Ihren Arbeitgeber versichert. Es empfiehlt sich aber bereits hier zu prüfen, ob der Arbeitgeber bei seinen Mitarbeitern Regress nehmen kann? Wenn dem so wäre, müsste der Arbeitnehmer / Arzt eine eigene Berufshaftpflicht auch für die dienstliche Tätigkeit absichern.

Sollte er über seinen Arbeitgeber dienstlich ausreichend versichert sein, bleibt noch das sogenannte außerdienstliche Risiko (Restrisiko) abzusichern. Hier gibt es Versicherungsschutz für Behandlungen im Bekannten- und Freundeskreis, bei Notfällen und Erster Hilfe. Der Gesetzgeber behandelt in diesen Fällen einen Arzt anders als Bürger anderer Berufsgruppen!

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